Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Trey
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Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von Trey »

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Hallo, so sieht mein Schein aus.
Ich würde sagen in den letzten zwei Zeilen Ziff 22 und 23 steht eindeutig, dass Reifen der Größen xy genehmigt sind ... ein Hersteller o.ä. steht da nicht dabei.

Ist es also wirklich nötig, mir die Reifenbindung von Ziff 20 und 21 austragen zu lassen ... wie mir manche Prüforganisationen erzählen wollen.

War heute beim TÜV, der meinte mein 110er Hinterreifen wäre unzulässig, um den einzutragen müsste eine Tachaanpassung vorgenommen werden :eek: :eek:

Grüße
motorradbastler
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von motorradbastler »

Im Kleingedruckten stehen die Reifen, die zu damaliger Zeit für dieses Fahrzeug zugelassen waren und heute noch sind.
Der Tüvver hat Recht. Die Reifenfabrikatsbindung muss ausgetragen werden und die für das Fahrzeug zugelassenen Reifen mit ABE müssen eingetragen werden.
Eine ABE reicht leider heute nicht mehr.

Armes überbordendes Deutschland :cry:
Trey
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von Trey »

okay, nur zum Verständnis:
in Ziffer 20 und 21 stehen meiner Meinung nach die ( erst) genehmigten Reifen
in Ziffer 22 u. 23 stehen Reifen die AUCH noch genehmigt sind, und da steht nur noch die Reifengröße ...letzten zwei Zeilen im Fahrzeugschein.
Die Reifen von Ziffer 20 und 21 hatte ich noch nie drauf, sondern immer Reifen nur nach der Größe von Ziffer 22 und 23.
Wieso müssen jetzt die Ziffern 20 und 21 ausgetragen werden?

komische Sache
Gruß
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Jörg
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von Jörg »

Hallo,
Ja ist ein leidiges Thema.
Aber Ziffer 22 und 23 eindeutig ohne Markenbindung.
Der eingetragene 110er ja auch zu22 23 ohne Markenbindung.
Würde den Stationschef mal antreten lassen und bei Uneinsichtigkeit die nächst höhere Abteilung androhen.
Ich hoffe du hast kein Geld dagelassen.
Das gleiche Problem habe ich mal vor über 30 Jahren bei einer Polizeikontrolle gehabt.
Aber das ein TÜV Prüfer so blöd ist hätte ich nicht gedacht.
Gruß Jörg
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Jörg
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von Jörg »

Wenn du einen 4.60-17 4PR überhaupt noch kaufen kannst, dann nur von den aufgeführten Herstellern.
Ein 4.60-17 mit dem neueren Index 68P fällt die Herstellerbindung weg.

Meldest du das Mopped um ab und wieder an, Hast du einen neuen Fahrzeug Schein, wo sehr wahrscheinlich was anderes drin steht und die Zeilen 22 23 nicht mehr erscheinen.
Dann wird es keimig
Aber mit dem Schein hätte ich bei meinem Prüfer keine Probleme
Gruß Jörg
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hiha
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von hiha »

Jo, bin ganz beim Jörg. Wenn der ohne Markenbindung eingetragen wurde, hat das Gültigkeit, es gibt Bestandsschutz. Ich hatte das mit zweien meiner Mopetten ebenfalls, und besonders hart wars bei der XT600 eines Freundes, der vorne statt 21" einen 18"-Reifen hat eintragn lassen, vor über 20 Jahren mit Fahrversuch und allem drum und dran. Auch ohne Markenbindung, was der Prüfer dann mokiert hat. Der Schef des Vereins hatte dann allerdings den Durchblick. Und was drinsteht muss nicht ausgetragen werden, nur zusätzlich eintragen tun sie heut nicht mehr. Im Zweifelsfall also die Prüfstelle wechseln.
Gruß
Hans
Trey
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von Trey »

...nee, Geld habe ich keines dagelassen ... ich habe vielmehr wortlos und kopfschüttelnd das Feld geräumt, als der Prüfer zusätzlich diese Erkenntnis rauslies:

wenn da hinten ein 110er statt einem 120er Reifen montiert ist, stimmt ja auch der Abrollumfang nicht mehr, dann muss ein Tachoabgleich gemacht werden. Das war der Inscheniör, der einmal die Woche in die Zweigstelle kommt, und nur der darf diese Reifengeschichte bearbeiten :roll:

Andere Prüforganisation suchen wäre eine Möglichkeit, kostet aber wieder Zeit und ob es dort klappt weiß ich auch nicht.
Ich habe jetzt den ADAC angeschrieben und um eine verbindliche Aussage gebeten was mit meinem Fahrzeugschein erlaubt ist und was nicht.
Antwort?, bisher Fehlanzeige, wahrscheinlich sind die alle im Urlaub.
Ich hasse es die Arbeit anderer (hier TÜV´ler) erledigen zu müssen :oops:

Gruß
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hiha
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Re: Reifenfreigabe?? ich blick´ nicht mehr durch

Beitrag von hiha »

Trey hat geschrieben: 9. Juli 2026, 15:14 ...nee, Geld habe ich keines dagelassen ... ich habe vielmehr wortlos und kopfschüttelnd das Feld geräumt, als der Prüfer zusätzlich diese Erkenntnis rauslies:

wenn da hinten ein 110er statt einem 120er Reifen montiert ist, stimmt ja auch der Abrollumfang nicht mehr, dann muss ein Tachoabgleich gemacht werden. Das war der Inscheniör, der einmal die Woche in die Zweigstelle kommt, und nur der darf diese Reifengeschichte bearbeiten :roll:
Ja, da wirds dann Zeit zu gehen, sofern nicht ein Vorgesetzter greifbar ist. Wenn SO ein Ingenieur Motorräder abnehmen darf, sollte man eigentlich ein Disziplinarverfahren wegen nachgewiesen mangelnder Fachkenntnis anstreben. Oder vielleicht kennt er nur alte BMWs, wo der Tacho übers Getriebe läuft? :lol:
Unser KüS war früher für Motorräder eine reine Fehlanzeige. Mittlerweile kennen sich die Burschen dort aber oft besser aus als die hiesige TüV Hauptstelle. Wie gesagt: Ausgetragen werden muss nix. Du kannst den 110/80-17 problemlos fahren weil er im Schein steht. Den hat jemand eingetragen der damals schon Sachverständig sein musste, denn das konnte/durfte auch seinerzeit kein 08/15-Prüfer.

Gruß
Hans
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