Hallo, so sieht mein Schein aus.
Ich würde sagen in den letzten zwei Zeilen Ziff 22 und 23 steht eindeutig, dass Reifen der Größen xy genehmigt sind ... ein Hersteller o.ä. steht da nicht dabei.
Ist es also wirklich nötig, mir die Reifenbindung von Ziff 20 und 21 austragen zu lassen ... wie mir manche Prüforganisationen erzählen wollen.
War heute beim TÜV, der meinte mein 110er Hinterreifen wäre unzulässig, um den einzutragen müsste eine Tachaanpassung vorgenommen werden
Grüße


