Preis für eine Vollabnahme

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

badenser
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Preis für eine Vollabnahme

Beitrag von badenser »

hallo Leute
muß meine XL zur Vollabnahme nch §21 vorführen.
Hat einer zufällig eine Ahnung was der Spass kostet?
Kann ich mit der Doppelkarte der Versicherung zum TÜV fahren?
Danke für Antworten
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Kann ich mit der Doppelkarte der Versicherung zum TÜV fahren?
Du brauchst auf jeden Fall eine Zulassung und ein Nummernschild. Oder du bringst die Kiste auf einem Hänger mit.

Ohne TÜV kannst du dir eine Kurzzeitzulassung geben lassen (früher "Rote Nummer"). Dafür brauchst du eine spezielle Doppelkarte von deiner Versicherung. Der Preis dafür wird meist mit der später abgeschlossenen "normalen" Versicherung verrechnet.

Kennzeichen und Zulassung kosten aber extra. Mit 'nem Hänger ist es wohl weniger Aufwand.

Vele Grüße,
Dominik
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Gunnar_HH
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Beitrag von Gunnar_HH »

Eine Vollabnahme nach §21 ist ähnlich einer normalen HU wird aber nach Aufwand berechnet. Wenn besonders viele Eintragungen Deines alten Kfz-Briefes kontrolliert werden müssen, wird es teurer.
Im normalen Fall TÜV-Nord ca. 50-60 Euro.

Tipp: Achte darauf, dass die Maschine gut aussieht (geputzt und ölfrei) und alle Typenschilder und eingeschlagenen Nummern (Lenkkopf, Zähnezahl am Ritzel und Zahnrad) gut lesbar sind, das freut den Prüfer.

Gruß Gunnar
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nobbe hell
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Beitrag von nobbe hell »

hallo badenser,

§ 21 weiß ich gerade nicht,
aber eine vollabnahme ist seit märz 2007 nur noch notwendig, wenn das auto/motorrad länger wie sieben (7) jahre abgemeldet war.
innerhalb dieser zeit genügt eine normale hauptuntersuchung.

Quelle adac heft märz 2007.

nobbe
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Gunnar_HH
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Beitrag von Gunnar_HH »

Stimmt, ich habe da auch etwas von 84 Monate gelesen, konnte es aber nicht gleich glauben. Nun die Bestätigung

Gruß Gunnar
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haensle
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Beitrag von haensle »

Die Doppelkarte deckt die Fahrt zum TÜV /Dekra o.ä. ab. Das steht auch darauf. Sprich altes Kennzeichen ran, Doppelkarte in denRucksack und los gehts :D
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MartinWL
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Beitrag von MartinWL »

Vorsicht!!!!!!

Die Deckungskarte deckt die Fahrten zur oder von der Zulassungsstelle ab.

Fahrten zum TÜV oder Testfahrten sind da nicht gemeint.
Und gemeint ist auch nicht die Fahrt zum Imbiss an der Zulassungsstelle!
Zum Anmelden, und vom Abmelden.

Sonst teuer!

Gruß
Martin
badenser
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Beitrag von badenser »

Hallo an alle und danke für die Antworten
habe eine " Zulassungsodyssey " hinter mir
1. ohne Kennzeichen ( nur mit Doppelkarte) über Schleichwege zum TÜV
2. Dort angekommen , angemeldet und da ich zu früh dran war raus und noch eine schnelle Zigarette ( wegen steigender Nervosität), was sehe ich da, habe mir einen Platten eingefahren :cry: .
OTon Prüfer: so nehmen wir das Teil nicht ab.
Also zur Tanke nebenan , Luft tanken und zum Reifenhändler und Hinterrad raus neuen Schlauch rein, dann zurück.
3. Neues Glück und neuen Prüfer.
Metzeler Enduro 1 nicht eingetragen u. keine Freigabe dabei
Blinker vorne zu nah beieinander ( wegen Acerbis Tank)
Rücklicht funktioniert wie durch Zauberei nicht mehr ( Trotz Check vor Abfahrt.
So und nun das Beste , habe die Plakette bekommen , mit geringen Mängeln zwar.
Bezahlt habe ich knapp 96€

Peter
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

So und nun das Beste , habe die Plakette bekommen ,
Na, das ist doch mal was :razz: .

Viele Grüße,
Dominik
haensle
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Beitrag von haensle »

Glückwunsch auch aus Berlin. Was war denn so teuer?
Martin, bist du dir sicher?? Mein Prüfer verlangt immer die Doppelkarte zu sehen, damit seine Probefahrt auch versichert über die Bühne läuft. Auch das Versicherungsbüro sagte mir, das mit der Doppelkarte die Fahrt zur Prüfstelle abgedeckt ist. Ich werde mich mal schlau machen und hier berichten, so mit `schwarz auf weiß`Quellenangabe , Gesetzestexten usw. Bin bislang zweimal mit entstempelten Schildern zum TÜV, ohne meine XL zu verstecken, sondern direkt an der Polizei vorbei :D 8)
Viele Grüße
Karsten, der bald das dritte mal mit Doppelkarte zum TÜV eiert, ohne den silbernen Bundessticker hintendrauf. :D
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Hallo Karsten,
meines Erachtens darf man ohne TÜV zum TÜV und zur Werkstatt fahren (beides auf dem kürzesten Weg), aber nicht ohne Zulassung. Bilde mir ein, das so in Fahrschule gelernt zu haben.

Ohne Zulassung darf man meines Erachtens schon deswegen nicht fahren, weil man von anderen Verkehrsteilnehmern im Falle eines Unfalls ja ohne Nummernschild nicht identifizierbar ist (mit einem entstempelten Schild auch nicht -- die Nummer wird nach einer gewissen Zeit ja neu vergeben).

100prozentig sicher bin ich mir nicht. Man soll ja nie nie sagen. Es würde mich aber sehr wundern, wenn man ohne Nummer oder mit ungültiger ummer herumfahren dürfte.

Viele Grüße,
Dominik
haensle
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Beitrag von haensle »

Hi Dominik,
das interessiert mich jetzt auch langsam, was denn nun alles an den verschiedenen Gerüchten so stimmt. Werde morgen auf der Arbeit die Creme de la Creme auf diesem Gebiet mal ausquetschen. Gesetzestexte dazu sind alle vorhanden. Kann aber erst morgen Abend Ergebnisse niederschreiben, da Söhnchen ne Theateraufführung hat.
Viele Grüße
Karsten
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peter
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Beitrag von peter »

wenn ich mich auch kurz einklinke mit der schweizer variante.

abgemeldete und nicht vorgeführte (getüvte) fahrzeuge dürfen bei uns mit dem aufgebotsformular zur abnahme bis zur mfk (motorfahrzeugkontrolle) bei auch tüv gefahren werden auch ohne nummer die gibts ja erst bei erfolgreicher prüfung. natürlich auf dem kürzestem weg !

da fällt mir meine story wieder ein : die mfk ist bei uns nicht am selben ort wie die nummernausgabe. musste bei meinern wiederzulassung zur mfk zwecks nachprüfung (ohne nummer) und danach die nummer im amt holen distanz in etwa 50 km und das alles ohne nummer! der kürzeste weg ist via autobahn was ich auch promt erledigte nur dass ich ohne autobahnvignette unterwegs wahr und auf halber distnz auf der autobahn das benzin ausgegangen ist :? bei einer zufälligen kontrolle währe das wohl arg an den geldbeutel gegangen. ohne pickerl und ohne benzin auf der bahn in etwa um die 200 euro busse !!

da hatte ich doch wieder mal mehr glück als verstand :D

gruss peter
woodcutter
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Beitrag von woodcutter »

Jo Jo
in sachen Tüv haben wir echt mehr vorteile unsern deutschen Kolegen gegenüber,muss auch mal gesacht werden
Gruss Chrigel :D :D
haensle
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Beitrag von haensle »

Hallo zusammen,
in good old germany ist scheinbar ähnlich wie bei den Eidgenossen. Die STVZO gibt folgenden Hinweis:
§23 IV Absatz (4) STVZO
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

Also die HUK angeschrieben, ob die TÜV Fahrt und die Fahrt nach erfolgreichem TÜV zur Zulassungsstelle versicherungstechnisch abgedeckt ist. Die Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die gewünschten Unterlagen schicken wir Ihnen in den nächsten Tagen mit der Post.

Fahrten auf dem direkten Weg zum TÜV und auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle sind durch die Versicherungsbestätigungskarte versichert.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG
Versicherungen - Bausparen

...wollte eigentlich jetzt noch keine Doppelkarte:D...werde dann aber gleich mal schauen, was da noch draufsteht, habe noch irgendwo einen Hinweis entdeckt, der besagt, dass man darauf achten soll, dass auf der Karte angekreuzt ist, dass Versicherungsbeginn nicht erst nach der/mit der Zulassung erfolgt. Mal sehen, ob da nicht noch was versteckt ist. Ansonsten denke ich, diese Fahrten sind rechtlich einwandfrei durchführbar.

Viele Grüße
Karsten
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