XR600R Gabel in XL500R

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Ölbläser
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XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Ölbläser »

Ich habe schon ewig eine XR 600 Gabel in meiner XL. Fährt sich super und bremst vor allem vernünftig. Bisher bin ich immer so durch die HU gekommen.
Jetzt meine Fragen: Wie kann ich das Eintragen lassen? Hat jemand das schon eintragen lassen? Was kostet mich der Spaß?
Desweiteren habe ich eingetragene Ochsenaugen aber hinten keine Blinker. Auch da gabes bei der HU nie Probleme. Müßten hinten nicht Blinker sein?
Danke im Vorraus für eure Antworten.
Trey
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Trey »

wenn Du schon ´ewig´ mit Deiner 600-er Gabel fährst und mit Deinen Blinkern ... und der TÜV nie etwas bemängelte (was wohl daran liegt dass die jungen Burschen von einem >30J alten Moped keine Ahnung haben), dann sei doch froh.

Oder hast Du zuviel Geld und willst es unbedingt zum Fenster rausschmeißen ... durch Gutachten, Einzelabnahmen usw.
Gruß
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volkerxl
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von volkerxl »

Ich habe sowohl das eine als auch das andere verbaut und eingetragen. Die Gabel auch ohne Gutachten, aber mit Einzel Abnahme. Schon seht lange, daher kenne ich den Preis nicht mehr.
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-low
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Kristian
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Kristian »

Ich fand mal auf der TÜV-Homepage:
“Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

D.h. bis EZ Ende 1986 reichen sie ohne hintere Blinker!
Bub, bub, bub...
Ölbläser
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Ölbläser »

Danke für die Hinweise.Das hilft schonmal weiter. Zumal ich noch nicht weiß ob ich sie behalten soll oder verkaufe. Ich habe einfach keine Lust mehr mit 52 Jahren immer noch zu basteln. :nein: :nein: :nein: :nein:
torstili65
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von torstili65 »

das mit den ochsenaugen als alleinige blinker ist leider nur die halbe wahrheit....... DENN ........zulässig sind ja dann nu ochsenaugen mit E prüfzeichen .......... und diese sind nicht als alleiige blinker geprüft sonddern in verbindung mit hinteren blinkern.
ich hab an meiner FJ 1200 typ 1TX die gabel mit dem 17zoll vorderrad vom nachfolgertyp eingebaut........ und dann auch abnehmen und eintragen lassen ,das ging dann weilich eine mustereitragung von einem fprumsmitglied bekommen habe........ das is n ziemliher haufen papierkram , aber es hat geklappt und es hat auch viel gebracht ........ dadurch das ich nun einen modernen reifen fahren kann ,hat sie das kurvenverhalten erheblich gebessert, sie klappt nur ohne grosses gewackel und am lenker herumgezerre selbstverständlich in die angepeilte linie und fährt diese auch relativ neutral weiter .......
lässt man solche umbauten nicht eintragen verliert man die betriebserlaubnis für das mopped ,fährt also ohne gültige zulassung umher, der ärger den man mit der polizei bekommen kann ,is vieleicht gar nicht mal sooo schlimm........ aber gibts nen crash und jemand kommt dann dahinter das die geschichte nicht rechtens ist ,kanns richtig teuer werden....... weil dann der versicherungsschutz auch für die haftpflicht weg ist
ich bin auch immer gern für ein abenteuer zu haben,aber das ist wär MIR doch zu heikel
es geht immer irgendwie weiter...bis es zuende ist
Trey
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Trey »

aber gibts nen crash und jemand kommt dann dahinter das die geschichte nicht rechtens ist ,kanns richtig teuer werden....... weil dann der versicherungsschutz auch für die haftpflicht weg ist
ich bin auch immer gern für ein abenteuer zu haben,aber das ist wär MIR doch zu heikel
jaja, die alte Mär ... lässt sich wohl nicht aus der Welt schaffen.
Dazu müsste Dir die Gegenseite erst einmal nachweisen dass dein Umbau hauptverantwortlich für den Unfall ist.

Außerdem: hast Du Deine Kiste wirklich dermaßen straßenverkehrsuntauglich gemacht, hängst Du vlt. mit 4000€ mit drinn (letzter Kenntnisstand, vlt sind es inzwischen mehr) ... aber dein Leben ist deswegen trotzdem nicht gelaufen.
cj
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von cj »

torstili65 hat geschrieben: 4. Dezember 2018, 21:01 zulässig sind ja dann nu ochsenaugen mit E prüfzeichen
nö, zulässig sind auch die alten originalen von hella mit dem wellen prüfzeichen ( ~~ Kxxxx ). die dürfen an fzg mit EZ vor 87 ohne hintere blinker moniert werden. auch muss ein mindestabstand eingehalten werden, den weiss ich aber gerade nicht.
leuchten mit wellen prüfzeichen müssen eingetragen werden.

als fahrer sollte einem auch klar sein dass der nachfolgende verkehr die dinger nicht immer sieht.
BildBild
torstili65
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Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von torstili65 »

als fahrer sollte einem auch klar sein dass der nachfolgende verkehr die dinger nicht immer sieht.
[/quote]

SO ISSES :top: :top:
es geht immer irgendwie weiter...bis es zuende ist
Thorsten_vom_Deich

Re: XR600R Gabel in XL500R

Beitrag von Thorsten_vom_Deich »

Hallo !

Ochsenaugen ohne hintere Blinker geht, wenn erstens die Ochsenaugen auch als hintere Blinker geprüft sind (die alten mit dem K~ Prüfzeichen und ein paar andere sind das), die Sichtwinkel eingehalten werden und die EZ vor dem 01.01.1987 lag. Dann geht es grundsätzlich nur bei Fahrzeugen die nach StVZO zugelassen sind (ist bei der XL der Fall).

Bei EG-Zulassung werden explizit 4 Blinker gefordert, da geht es ohne hintere Blinker gar nicht mehr.

Anlage: Auszug TÜV - Hanse

Gruss

Thorsten
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