habe xl neu (scheunenfund) ;-) suche pflege und rep. tipps.

Hier können Reperaturfragen gestellt werden. Wie wird was wieder repariert?

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delani xl 500 s

habe xl neu (scheunenfund) ;-) suche pflege und rep. tipps.

Beitrag von delani xl 500 s »

Hallo an alle XL Schrauber,

habe mir zur Abwechslung mal eine Honda XL 500 gekauft und baue gerade. ( bin eher bei us cars zuhause). Die XL wurde gesäubert, teilweise lackiert, vergaser, zündung, so dies und das instandgesetzt.
Sie läuft. Möchte jetzt ölwechsel machen. Welches Öl nimmt man hier, bzw auf was sollte man bei langer Standzeit beachten?, (Checkliste )
wie funktioniert eine neue Anmeldung wenn keine Papiere und kein Tüv vorhanden ?

Grüss pd :?
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Andi
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Re: habe xl neu (scheunenfund) ;-) suche pflege und rep. ti

Beitrag von Andi »

delani xl 500 s hat geschrieben:...
wie funktioniert eine neue Anmeldung wenn keine Papiere und kein Tüv vorhanden ?

Grüss pd :?
Wenn Du keine Papiere mehr hast, mußt Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) anfordern. Mit der mußt Du dann zun TÜV und zur Zulassungsstelle.
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delani xl 500

vielen dank

Beitrag von delani xl 500 »

vielen Dank. die lin´ks waren sehr hilfreich. (habe sie auf anhieb nicht gefunden)
wie teuer ist denn so eine kba anfrage und wie lage dauert dies?

grüsse :?
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Andi
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Beitrag von Andi »

Ist nicht sehr teuer. Ich meine mich so an 10-20 Euro zu erinnern. Dauert dann aber, wenn ich mich recht erinnere so ungefähr 1 Woche.
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Mosher
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Beitrag von Mosher »

Andi hat geschrieben:Ist nicht sehr teuer. Ich meine mich so an 10-20 Euro zu erinnern. Dauert dann aber, wenn ich mich recht erinnere so ungefähr 1 Woche.
Und ist, wenn ich mich recht erinnere, dann auch nur 4 wochen gültig !
haan
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Beitrag von haan »

warens nicht 3 monate?
mfg hauke
delani xl 500

lba und tüv

Beitrag von delani xl 500 »

.. danke 20 - 30 euro für kba hört sich gut an, dann sofort Tüv ?
ich muss wahrscheinlich eine Vollabnahme machen! ?
wie kann ich die vorbereiten , was kostet diese bzw. wo geht man am besten hin? GFÜ?

grüsse :mukkies:
Mosher
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Beitrag von Mosher »

Also mir wurde gesagt dass man in den alten Bundesländern (sprich Westen) eine Vollabnahme nur beim TÜV und in den neuen Bundesländern (sprich Osten) nur bei der GTÜ machen kann !

Wenn du dir nicht sicher bist was noch alles defekt ist geh ersma hin und lass dir ne Mängelliste gebn und arbeite die stumpf ab und geh dann zur nachuntersuchung.
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rainerH
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keine so gute Idee...

Beitrag von rainerH »

IMO ist die Anfrage beim KBA deutlich teurer, bin mir aber nicht sicher.
Zum TÜV schieben ist keine so gute Idee, da die Instandsetzung länger dauern kann und dann nochmal die volle TÜV Gebühr zusätzlich zur Vollabnahme kommt.
So viel ist ja an dem Teil nicht dran, was kaputt gehen kann:
1. Speichen müssen fest sein
2. Lager müssen o.k. sein
3. Elektrik sollte funzen
4. Reifen sollten erneuert werden, die Scheunefundgeräte erinnern eher an Holzräder
5. Die Bremsen sollten gut funktionieren
Wenn dann noch der Motor läuft, dann ist eigentlich alles erledigt, es sei denn die Gabel ist krumm oder der Motor neigt zur Lachenbildung.
Mit auf Verdacht vorfahren kann man ganz böse Überraschungen erleben und wer dann glaubt bei einem anderen TÜV besser dazustehen, der hat sich geschnitten. Der Prüfer findet dann nämlcih alle Mängel, die der andere übersehen hat.
Hollaahi §
Rainer
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XL 500 S
TDM 850
NTV 650
delani 500 xl s

kein zündschloss

Beitrag von delani 500 xl s »

vielen Dank für die Beiträge. :D

Wäre nur noch die Frage der Kosten für die Vollabnahme und Tüv?
plus : leider hat der Vorgänger das Zündschloss ruiniert. es gibt kein Schlüssel un nix. nur die Innereien sind noch da . dh. man kann mit einem Schraubenzieher die Zündung ein /aus schalten... (wird wohl dem tüv nich gefallen) Glücklicherweise hab ich fast alle Birnen wieder Hinbekommen, mir fehlt nur der Blinker hinten links... -low
Gast

Beitrag von Gast »

Lass Dir auf die Aufforderung: "Jetzt mal Standlicht!", halt was einfallen. Bei der XLS, falls Du eine hast, wie ich annehme, ist das Zündschloss eh eine recht wertlose und überflüssige Applikation. XlR ist wesentlich kritischer, da das Zündschloß dann in der Tat doch einen gewissen Diebstahlschutz (Lenkrad????-schloß) aktivieren kann.

Gruß
PeterB.
haensle
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Beitrag von haensle »

Hallo pd,

die Anfrage der Unbedenklichkeit funzt auch per FAx:

www.kba.de
---> Formulare

Zitat:

Für den Antrag auf Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs kann von der Zulassungsbehörde eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister gefordert werden. Mit dieser Auskunft wird bescheinigt, ob das Fahrzeug eingetragen ist und ob es als gesucht vermerkt ist.

Richten Sie Ihre Anfrage mit folgenden Angaben

Namen und Anschrift
Grund der Anfrage
Hersteller des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) einschließlich Vor- bzw. Endzeichen
Herkunftsland
Unterschrift
schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
oder per Telefax (04 61) 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00.

Für die Auskunft erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro je Fahrzeug (zuzüglich 4,00 Euro Nachnahme- und Zahlscheinentgelt). Die Gültigkeit der Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf einen Monat ab dem Ausstellungsdatum befristet.


Grüße Karsten
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