Das deht jetzt ein wenig vom Thema ab, aber:
Bis zum Ende des Jahres ist geplant, eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verabschieden. In Paragraph 2 Absatz 3a soll es dann heißen: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage."
(klingt nett, ist ja auch nicht auf meinem Mist gewachsen, siehe Spiegel onine)
Gemeinhin wird dies als "situationsabhängige Winterreifenpflicht" bezeichnet.
Der ganz große Unterschied besteht nun darin, dass die Rennleitung Dir bereits beim Antreffen in obiger Situation ohne das Winterreifenzeichen auf Deinen Pneus (ich weiss nicht, wie es auf der XL mit dem vermutlich fehlenden Frostschutz in der Scheibenwaschanlage aussieht
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
) 20 Euro abknöpfen kann. Bei zusätzlicher Behinderung sogar 40.
Alles andere ist, da gebe ich euch Recht, wohl eher Panikmache von Dunlop, Fire- und Bridgestone (die ja schon seit Jahren versuchen, ab etwa 17 Grad Aussentemperatur jeden Glauben an die Haftfähigkeit eines Sommerreifens zu nehmen
![Mad :x](./images/smilies/icon_mad.gif)
)
Gruß von eher herbstlichen Strassenverhältnissen, Klausi