Bereifung
Moderator: Kristian
Hi,
wenn meine Infos richtig sind, besitzt der Bridgestone in der Mitte der Lauffläche eine härtere Mischung als im Randbereich. Der Metzeler Enduro 1 ist wohl durchgängig die gleiche (weiche?) Mischung.
Das würde auch meine bisherige Erfahrung in Sachen Laufleistung vorwiegend im Strassenbetrieb erklären.
Kann die o.g. Sachverhalte der Gummimischungen hier jemand zuverlässig bestätigen?
Gruß Ulrich
wenn meine Infos richtig sind, besitzt der Bridgestone in der Mitte der Lauffläche eine härtere Mischung als im Randbereich. Der Metzeler Enduro 1 ist wohl durchgängig die gleiche (weiche?) Mischung.
Das würde auch meine bisherige Erfahrung in Sachen Laufleistung vorwiegend im Strassenbetrieb erklären.
Kann die o.g. Sachverhalte der Gummimischungen hier jemand zuverlässig bestätigen?
Gruß Ulrich
Ich kenne ja Deinen Fahrstil nicht ....hab zu Beginn auch mehrfach den Metzeler Enduro 1 überwiegend auf der Strasse gefahren. Meine Erfahrung: max. 1500 km, dann war das Teil platt!!
Ich bin früher den Metzeler Enduro 1 viel gefahren, eben weil er relativ lange hält. Der hat mich seinerzeit auch nach Portugal und zurück gebracht. Das waren definitiv über 7000 Kilometer. Und da war er noch nicht ganz am Ende. Ist halt quasi ein Straßenreifen.
Die Bridgestones sind meiner Erfahrung nach recht kurzlebig. In der Mitte weich, außen noch weicher.
Grüße
Harald
Ich kann das auch nur soherum bestätigen. Die Brückensteine vor ca. 25 Jahren haben bei jugendlichem Fahrstil am Hinterrad so ca. 2500 km gehalten - teurer Spass! Und wie Harald schon schrubte, war der weiche Aussenrand, der nach wenigen Kilometern herausragend weiches Fahrverhalten bescherte immerhin einiger Gewöhnung bedürftigt. Metzeler Enduro 1 lagen damals bei mindestens doppelter Haltbarkeit. Wie das heutzutage aussieht weiss mer ned, weil diese Reifen in Brasilien gefertigt werden - aber wenn sich da technologisch nix verschlimmbessert hat, ist der Enduro 1 o.k. Die Pirelli MT40 kommen wahrscheinlich mittlerweile aus der selben Presse - von denen hat ich mal ein ganz problemloses Päärchen betrieben.
beste grüße
peterb
beste grüße
peterb
- XXL-XLer
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Gibts das / hat das jemand irgendwo schriftlich ? Die Downloadarea hab ich schon durchsucht, aber für die XL500S nicht passendes gefunden. Und die Hersteller-LInks in den alten Threads funktionieren nicht mehr.Kristian hat geschrieben:Lt. StVZo brauchts Du nur auf einer Achse die gleichen Reifen drauf haben.
D.h. für die XL: 2 Achsen -> 2 verschiedene Reifen sind möglich.
Mein Prüfer sagte mir dass die Reifenbindung nicht mehr gilt. Solange ich Reifen mit allgemeiner Straßenzulassung drauf habe und die Abmessungen mit den Papieren übereinstimmen ist alles ok. Eine Eintragung einer anderen Marke sei nicht mehr erforderlich.
Also freie Wahl!
...wer sich auf den Weg macht, wird schon suchen, was er findet.
nein, keine freie wahl.XXL-XLer hat geschrieben:Gibts das / hat das jemand irgendwo schriftlich ? Die Downloadarea hab ich schon durchsucht, aber für die XL500S nicht passendes gefunden. Und die Hersteller-LInks in den alten Threads funktionieren nicht mehr.Kristian hat geschrieben:Lt. StVZo brauchts Du nur auf einer Achse die gleichen Reifen drauf haben.
D.h. für die XL: 2 Achsen -> 2 verschiedene Reifen sind möglich.
Mein Prüfer sagte mir dass die Reifenbindung nicht mehr gilt. Solange ich Reifen mit allgemeiner Straßenzulassung drauf habe und die Abmessungen mit den Papieren übereinstimmen ist alles ok. Eine Eintragung einer anderen Marke sei nicht mehr erforderlich.
Also freie Wahl!
kurz gesagt, das was in den paieren steht ist bei krafträdern verbindlich.
man kann aber auch versuchen die reifenbindung austragen zu lassen.
http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reif ... indung.pdf
- XXL-XLer
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O.K. doch nicht so, wie ich dachte, als ich den Reifen bestellt habe..........
hat jemand vorne den TW9 23" und hinten den Metzeler Enduro 1 in Größe 4.60 x 18 ?
..... und das dann auch in den Papieren stehen ?
Oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Kombination ?
Für eine Kopie wäre ich dankbar.
sonst muß ich jetzt auch noch zum TÜV und zur Zulassungsstelle.....
hat jemand vorne den TW9 23" und hinten den Metzeler Enduro 1 in Größe 4.60 x 18 ?
..... und das dann auch in den Papieren stehen ?
Oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Kombination ?
Für eine Kopie wäre ich dankbar.
sonst muß ich jetzt auch noch zum TÜV und zur Zulassungsstelle.....
...wer sich auf den Weg macht, wird schon suchen, was er findet.
Mahlzeit!cj hat geschrieben:nein, keine freie wahl.XXL-XLer hat geschrieben:Gibts das / hat das jemand irgendwo schriftlich ? Die Downloadarea hab ich schon durchsucht, aber für die XL500S nicht passendes gefunden. Und die Hersteller-LInks in den alten Threads funktionieren nicht mehr.Kristian hat geschrieben:Lt. StVZo brauchts Du nur auf einer Achse die gleichen Reifen drauf haben.
D.h. für die XL: 2 Achsen -> 2 verschiedene Reifen sind möglich.
Mein Prüfer sagte mir dass die Reifenbindung nicht mehr gilt. Solange ich Reifen mit allgemeiner Straßenzulassung drauf habe und die Abmessungen mit den Papieren übereinstimmen ist alles ok. Eine Eintragung einer anderen Marke sei nicht mehr erforderlich.
Also freie Wahl!
kurz gesagt, das was in den paieren steht ist bei krafträdern verbindlich.
man kann aber auch versuchen die reifenbindung austragen zu lassen.
http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reif ... indung.pdf
Da muß ich widersprechen, dank EU (ist auch mal für was gut...)
ist die Reifenbindung passée
Greetz, der Geier, den link zum Gesetzestext hatte ich mal hier gepostet! wer suchet der findet
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"
http://www.bikerunion.de
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"
http://www.bikerunion.de
Mahlzeit!
@ cj: Ja, auch...........
Größen + Tragfähigkeit muß stimmen und E muß drauf sein und Reifenhersteller muß es freigeben.
Vorder / Hinterachse können dann auch verschiedene Marken sein!
Ist zwar nicht der Gesetzestext aber recht übersichtlich:
http://home.arcor.de/kw-holstein/politi ... indung.htm
Greetz, der Geier
@ cj: Ja, auch...........
Größen + Tragfähigkeit muß stimmen und E muß drauf sein und Reifenhersteller muß es freigeben.
Vorder / Hinterachse können dann auch verschiedene Marken sein!
Ist zwar nicht der Gesetzestext aber recht übersichtlich:
http://home.arcor.de/kw-holstein/politi ... indung.htm
Greetz, der Geier
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"
http://www.bikerunion.de
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"
http://www.bikerunion.de