Reifenfreigaben

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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kaumfahrer
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Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

Moin Freunde!

vielleicht habt ihr auch schon gehört, dass Freigaben von Reifenherstellern keinen Bestand mehr haben. Aber das Problem ist noch größer! Ich war letztens beim TÜV, und der wollte die (vom TÜV vorgenommene) Eintragung bezüglich Freigabe von Reifengrößen ohne Reifenfabrikatsangabe in meinen Zulassungsdokumenten nicht mehr akzeptieren :eek:

Hintergrund ist die Veröffentlichung des Verkehrsblatts 15/2019 S.530. Nach dem derzeitigen Infomationsstand dürfen demnach bald (spätestens 2025) z.B. auf der PD02 nur noch die drei in der ABE aufgeführten Reifenfabrikate montiert/gefahren werden, die es meines Wissens allesamt nicht mehr zu kaufen gibt.

Einziger Ausweg wäre die (ggf. beliebig) kostenintensive Prüfung (ggf. im ausgedehnten Fahrversuch) und Eintragung eines bestimmten Reifenfabrikats durch den TÜV oder sonstwen geeigneten.

Wie 'mein' TÜV Mann es formulierte, werden durch diese Regelung manche Mopeds nicht mehr (wirtschaftlich) zu betreiben und damit auch unverkäuflich.

Mehr zum Thema im XR Forum, Thread http://www.xr-forum.de/smf/index.php?to ... #msg319926

frustrierte Grüsse!

Phil
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

ps. wenn jemand 'sachdienliche Hinweise' zu dem Thema hat oder sogar juristischen Hintergund - jede Hilfe ist willkommen!

Grüsse!
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Gunnar_HH
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Gunnar_HH »

.... Deutschland reguliert sich selber zu Tode. :D
Bis 2025 ist noch genügend Zeit, das klärt auf dem europäischen Weg, wartet es ab.
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Frank M
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Frank M »

so sieht dann das Ergebnis lupenreiner Lobbyarbeit aus, wenn sich staatliche Entscheidungsträger von industriellen Interessenvertretern bequatschen (und/oder schmieren) lassen.

Seit über 30 Jahren fahre ich eine Reifen-/Felgenkombination auf meinem Moped und habe dazu Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Moped- und Reifenhersteller, Teilegutachten und massenhaft Erfahrungswerte zur sicheren Funktion. Auf eine technisch sinnvoll Argumentation, warum dies dann plötzlich nicht mehr zulässig sein soll werde ich wohl lange warten können.

Ebenso unverständlich ist mir der Zirkus mit den alten zölligen und neuen metrischen Dimensionsangaben. Hierzu gibt es Umrechnungen und wenn die Reifenhersteller beide Dimensionen in den Reifen prägen würden wäre dies schon kein Thema mehr. Aber eine Krähe hackt der anderen ja... :roll:
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

"lupenreine Lobbyarbeit" - das seh ich genauso!!

und ich fürchte, dass sich da durch EU auch nix klären wird, weil die mopeds mit EU typgenehmigung ja fein raus sind und sich die ganze geschichte ja auf EU verordnungen begründet.

wir sollen gefälligst neue mopeds und neue reifen kaufen und der tüv soll neue einnahmequellen bekommen. hauptsache, der rubel rollt...

grüsse!
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Jörg
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Jörg »

Da bin ich ja froh, das ich Fahrzeugbriefe habe wo in Ziffer 22 und 23 4.60-17 und 3.00-21 mit 51N und 62N ganz klar keine Markenbindung vorgibt und die Trailwing etc Bindung für die Ziffer 20 und 21 nur für die 4PR Reifenbezeichnung gilt.
Im Brief steht zu Ziffer 20 und 21 nur Yokohama ....... ! Aber eben nur für Ziffer 20 und 21.
leider ist mit der Einführung des neuen EU Briefes da eine Mengen schiefgelaufen und die Markenbindung für die 4PR Bezeichnung wieder auftaucht ohne die ürsprünglichen Zusammenhänge aufzudröseln.
Mein damaliger Tüvprüfer gab mir den Tipp die alten Briefe und Scheine zu kopieren und aufzuheben, da er schon ahnte, da da bald keiner mehr durchsteigt
Aktuell schlimster Fall, im Brief steht nix mehr und im Schein ist die 52- 62 N aufgeführt mit der aufgefürten Markenbindung der 4PR Bezeichnung. Da steigen selbst jüngere Sachverständige beim TÜV etc nicht mehr durch.
Also keinen Stress machen und ich halte diese Freigabegeschichte für Quatsch, da man Sie nicht braucht, es sei den du hast einen 4PR drauf den es aber gar nicht mehr zu kaufen gibt.

Gruß Jörg
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

so ist das bei mir auch. im originalen brief ist unter ziffer 20/21 ein vorn 80 hinten 110 Dunlop vollcorssreifen eingetragen. ein späterer nachtrag unter bezug auf ziffer 20..23 lautet "auch mögl. vorn 90 in verb. mit hinten 130 oder 140, nur reifen eines hersteller vuh" (natürlich alles mit tiefe, last und geschw.index).

aber der tüv mann meint, wegen dem Dunlop eintrag könnte er mir mit 90/130 trialwing keinen stempel mehr geben... ich hab ihm sogar den brief mitgebracht, aber er bleibt dabei :( vor dieser veröffentlichung nr. 90 hat er das immer so abgenommen... :eek: selbst der hinweis auf bestandsschutz gem. §19 Abs 2 StVZO hat ihn nicht von seiner (neuen) haltung abbringen können.

grüsse!
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Jörg
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Jörg »

Dann geht man wo anders hin,
Gruß Jörg
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

das werde ich tun, wenn ich bis gegen ende des monats keine (entsprechende) antwort des TÜV Nord habe.

was die fabrikatsbindung bei unveränderten mopeds mit ABE (die meisten XL500) betrifft, habe ich eine anfrage an das Bundesministeruim für Verkehr und digitale Infrastruktur gerichtet http://www.xr-forum.de/smf/index.php?to ... #msg320073

grüsse!
Lemmi
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Lemmi »

Hallo,
ich habe gerade einmal mit dem Hondahändler 27404 gesprochen. Die sagen das sie ein Schreiben haben von Maxxis vom 01.07.2020 das die Reifen die sie für die XL verkaufen, gefahren werden dürfen. Das läuft dann so ab, das das Motorrad mit den neu aufgezogenen Reifen und den Schreiben dem TÜV vorgeführt wird und dann werden diese Reifen vom Tüv in die Papiere eingetragen. Die Eintragung soll so um die 40 € kosten, wenn man diese bei der üblichen TüV Prüfung mit machen läst. Und sie haben da keinerlei Probleme mit dem TüV bis jetzt gehabt.
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

moin!

ja klasse, dann darfst du aber NUR noch diese reifen fahren. und wenn es die nicht mehr gibt, sind wieder die 40eu fällig (is dann wahrscheinlich auch teurer geworden).

und wenn der tüvler es nicht will, braucht er dem schreiben auch keine beachtung schenken und kann auf seinen 'erprobungs'fahrten etc bestehen. und wenn bei deinem moped irgendwelche veränderungen eingetragen sind, gilt das schreiben eh nich.

aber wenn du ein neues moped (mit COC) kaufst, kannst du reifen montieren und fahren, wie du lustig bist - fabrikat egal, zwischengrößen möglich, .... auch wenn die kiste über 300kmh läuft... mit sicherheit hat diese regulierung nix zu tun!

grüsse!

ps: und in deinen fz schein muss das dann auch noch eingetragen werden. kostet nochmal zeit und geld...
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

Es gibt übrigens für die meisten alten Honda Enduros mit ABE eine durch den Fahrzeughersteller (!) erfolgte und von der Staatlichen Technischen Überwachung - Typprüfstelle - abgesegnete offizielle Aufhebung der in den ABEen verzeichneten Reifenfabrikatsbindungen. Mit "Brief und Siegel". Dieses Dokument sollte den relevanten Stellen vorliegen...

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Hier müsste der TÜV Argumentationsprobleme haben. Was es jetzt eigentlich bräuchte, wäre ein Halter einer unveränderten XL (oder so) mit ABE, der eine Rechtschutzversicherung hat, die Erfolgsaussichten sieht in einer Klage aufgrund der durch den Fahrzeughersteller erfolgten Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung.

Kommt hier jemand in Frage und fährt mit seinem Möp zum Tüv und holt sich eine Verweigerung des Stempels ab? (ohne neuen Reifen nich ganz einfach, weil momentan gilt ja noch die Übergangsregelung)...

Grüsse!
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

ich kann's nicht lassen und habe zu meiner Anfrage an das BMVI http://www.xr-forum.de/smf/index.php?to ... #msg320073 (Antwort weiter unten im Thread) noch einmal nachgehakt:


"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erklärende Antwort. Trotzdem muss ich noch einmal nachfragen:

Meine Anfrage bezog sich nicht auf Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO, sondern auf Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) gem. §20 StVZO.

Beispielsweise im Falle von vielen älteren (unveränderten) Endurokrafträdern des Honda Verkaufsprogrammes in Deutschland wurde durch den Fahrzeughersteller (!) die in der ABE verzeichnete Reifenfabrikatsbindung nachträglich aufgehoben, was von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt wurde.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.

Dürfen bei diesen Krafträdern auch weiterhin - wie beurkundet - Reifen eines jeden Herstellers in der aufgeführten Größenkennzeichnung und gleicher oder höherer Geschwindigkeitskategorie und Tragfähigkeit gefahren werden, ohne daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich wird?

Es gilt diese Frage zu beantworten, da sich hier ein gewisser Widerspruch zu oder zumindest eine Unklarheit bezüglich der Formulierung "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist" unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 ergibt.

Meinen erneuten herzlichen Dank für Ihre Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen"
Lemmi
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Lemmi »

Hat sich bezüglich der Reifen noch etwas ergeben? Oder müssen diese jetzt doch eingetragen werden, wenn diese von einem anderen Hersteller sind?
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

moin!
bisher keine antwort... ich könnte eigentlich mal nachhaken.
grüsse!
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