Reifenfreigaben

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

scheint zumindest was den stempel anbetrifft auch unterschiedlich gehandhabt zu werden. hab von nem kumpel im norden gehört, dass dem stempelmann die geschichte völlig egal war. aber es geht ja nicht nur um den stempel...

grüsse!
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

so, nachgehakt.

Betreff: Fwd: Az.: L 24 - JJ 969 Rad-/ Reifenkombinationen an Krafträdern - Widerspruch Fall 1a und Fall 2
Datum: Wed, 11 Nov 2020 11:27:19 +0100
Von: P.
An: Buergerinfo, BMVI <Buergerinfo@bmvi.bund.de>


Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich höflichst an meine Anfrage vom 21. August 2020 erinnern (anhängend), in der ich um Klärung bitte, ob aufgrund der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" die durch den Fahrzeughersteller erteilten und von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigten Reifenfreigaben ihre Gültigkeit verlieren.

Vielen Dank.

Mit besten Grüßen

...
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Frank M
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Frank M »

:D
bohr weiter... :respekt:
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

so, antwort bekommen:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Durchführung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und damit die Beantwortung von Fragen zum Zulassungsrecht im Einzelfall und die Aufsicht über die Zulassungsbehörden, damit auch über den TÜV, obliegt aufgrund der zwingend einzuhaltenden grundgesetzlichen, föderalen Aufgabenverteilung ausschließlich den Ländern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann und darf daher zu Einzelfragen, welche die Auslegung oder Durchführung nicht Stellung nehmen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständigen Zulassungsstellen vor Ort oder an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu wenden.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
..."

genau das werde ich jetzt tun. naturlich an das Niedersächsische Ministerium, wir wissen ja, was wir bsw. vom TÜV zu erwarten hätten... :D

fortsetzung folgt.

grüsse!

ps. zwar geht es hier nicht um einen einzelfall, und ich weiss nicht, warum jetzt ein ministerium des landes die auslassungen eines bundesministeriums interpretieren muss, aber sei's drum...
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

kurz erst noch meine aktuelle antwort an das bundesministerium:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort und die Benennung des Ansprechpartners.

Jedoch handelt es sich hier keinesfalls um einen Einzelfall, sondern es sind Tausende wenn nicht Zehntausende Halter älterer Motorräder betroffen. Es geht hier auch nicht nur um den beispielhaft herangezogenen Fahrzeughersteller Honda, derartige Freigaben wurden von nahezu allen Fahrzeugherstellern erteilt.

Ich werde mich jetzt an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden, jedoch halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass dieses mich zurück an Sie verweist.

Jeder Normalbürger würde ja vermuten, dass für die Interpretation eines Erlasses eines Bundesministeriums auch dieses als Urheber zuständig ist, und nicht ein Landesministerium. Soll es am Ende so sein, dass ein derartiger Erlass in jedem Bundesland individuell ausgelegt wird?

Mit besten Grüssen

..."
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

und mein schreiben an das landesministerium...


"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich zu meinem Erstaunen zur Klärung der Interpretation der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" an Sie verwiesen.

Die Frage ist, ob die durch den Fahrzeughersteller erteilten und - im beispielhaft anliegenden Fall - von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigten Reifenfreigaben aufgrund der benannten Veröffentlichung Nr. 90 ihre Gültigkeit verlieren.

Ich möchte klarstellen, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, und der Fahrzeughersteller Honda hier auch nur exemplarisch herangezogen ist. Nahezu alle Fahrzeughersteller haben ähnliche Freigaben erteilt, und es sind tausende wenn nicht zehntausende Halter älterer Krafträder in der gesamten Bundesrepublik betroffen.


Erläuterung des Sachbestandes:

Unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 heisst es "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist ... Dies ist nicht zulässig. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads.."

Im anhängenden Dokument wird jedoch von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt durch den Fahrzeughersteller bescheinigt, dass auch (spezifizierte) Reifen verwendet werden dürfen, deren Fabrikat und Hersteller nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist und dort auch nicht eingetragen werden muss.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.


Setzt die benannte Veröffentlichung Nr. 90 die Bestätigung der Zulässigkeit des Betriebs einer Staatlichen Typprüfstelle und des Fahzeugherstellers ausser Kraft?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen

..."
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Frank M
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Frank M »

:zustimm: gut geschrieben, ich bin gespannt.
Lemmi
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Lemmi »

Hab es hier denn schon eine Rückantwort?
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Gunnar_HH
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Gunnar_HH »

Keine Antwort, hat sich sich wohl in Wohlgefallen aufgelöst.

Und wo ist dein Problem jetzt? Bist du durchgefallen?

Bei mir wurde das in 40 Jahren noch nie geprüft. Ich muss dazu auch sagen, dass ich nur Standard Enduro Reifen der passenden Größe fahren.
Nichts besonders agressives, nichts rein strassenmäßiges, keine krasse Mischbereifung. Alles im Limit.
Such dir einen Tüvprüfer, der übern Tellerrand schauen kann.

Viele Grüße
Gunnar
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baldock
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von baldock »

vehicles of 40+ years in the UK are exempt from an MOT or annual road tax.
The owner/rider is trusted by the government to make sure that it is roadworthy and legal.
It's strange but you actually want to do it when you're not forced to. :?
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von tiramisu »

Moinsen.

Ich war diesen Monat mit meiner XL 250 S, Bj. 1980, beim TÜV.
Vorgefahren bin ich mit einer Vorderradbereifung von CHENG SHIN und hinten MAXXIS.
Der Prüfer bemängelte die Abweichung vom Fzg.Schein.
Nach einem Hinweis in diesem Forum hatte ich mir vorab von MAXXIS eine Bescheinigung zusenden lassen.
Nach Kenntnisnahme gabs problemlos die Plakette.
Ich habe es nicht begriffen, aber soll ab 2025 von dieser Regelung abgewichen werden ?

Grüße
TIRAMISU
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2 x Honda XL 250 S
1. EZ 25. Juli 1978 - komplett revidiert und im Neuzustand und zugelassen
2. EZ 02. Mai 1980 - 34.000 KM - 9 Vorbesitzer (zuletzt 20 Jahre in einer Hand) und mit schöner Patina zugelassen
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Gunnar_HH
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Gunnar_HH »

baldock hat geschrieben: 19. Juli 2022, 15:26 vehicles of 40+ years in the UK are exempt from an MOT or annual road tax.
The owner/rider is trusted by the government to make sure that it is roadworthy and legal.
It's strange but you actually want to do it when you're not forced to. :?
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Best regards
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von XL500S-Oldie »

tiramisu hat geschrieben: 19. Juli 2022, 19:58 Moinsen.

Ich war diesen Monat mit meiner XL 250 S, Bj. 1980, beim TÜV.
Vorgefahren bin ich mit einer Vorderradbereifung von CHENG SHIN und hinten MAXXIS.
Der Prüfer bemängelte die Abweichung vom Fzg.Schein.
Nach einem Hinweis in diesem Forum hatte ich mir vorab von MAXXIS eine Bescheinigung zusenden lassen.
Nach Kenntnisnahme gabs problemlos die Plakette.
Ich habe es nicht begriffen, aber soll ab 2025 von dieser Regelung abgewichen werden ?

Grüße
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Danke schön Tiramisu. Ich muss mich vorbereiten, da ich sehr alte Räder auf meiner XL500S aufgezogen habe und werde eine Freigabe von Maxxis für die XL500S anfordern. Zu deiner/eurer Information es gibt keine Vorschrift, die das Wechseln alter Reifen vorschreibt. Ich war z.B. verunsichert, als ich vor paar Wochen ein AUTO mit Reifen von 2007!! durch den TÜV gefahren habe bzw. in meiner Werkstatt der TÜV gemacht wurde. DAS AUTO hat den Tüv OHNE MÄNGEL bekommen, aber einen Hinweis im Tüvbericht. Bin gespannt, wie das bei MEINER XL gesehen wird. Ich kann keine Risse erkennen und möchte die ALTEN Reifen erst mal vorsichtig testen können (MIT TÜV). Aber ich weiß natürlich, dass Reifen ALTERN.
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hiha
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von hiha »

Gunnar_HH hat geschrieben: 19. Juli 2022, 20:45 In Germany we call it Amtsschimmel. A kind of excessive bureaucracy. We are world champions in this area.
Du hast keine Ahnung vom Amtsschimmel im europäischen Ausland. Italien zum Beispiel schlägt Deutschland um LÄNGEN.
Gruß
Hans
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von XL500S-Oldie »

BINGOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO!!! :D :D :D
Hatte gestern vormittag an Maxxis entsprechend geemailt und folgendes für meine XL500S schon nachmittags von dem netten Herrn dort erhalten und..
Reifen sind schon bestellt, zwar von zwei verschiedenen Quellen im Internet, aber beide Reifen AUF LAGER!.
Nochmals danke schön an alle hier und noch ´ne Frage:

WELCHEN 23-Zoll Schlauch empfiehlt ihr mir?

Habe KENDA gefunden und HEIDENAU. ..KENDA kenne ich zumindest von den Reifen meiner XLR250R in Chile. DAS waren damals SPITZENreifen, unkapputtbar mit minimalen Verschleiß über all die Jahre.
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