Reifenfreigaben

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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tiramisu
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von tiramisu »

Ich kaufe meine Reifen immer bei RSU, weil es da eine gute Übersicht und auch die HEIDENAU-Schläuche gibt, ohne dass ich lange suchen muss.

sebastian.bings@rsu.de
gibt direkt Auskunft.

Neue Felgenbänder nicht vergessen. Die habe ich allerdings immer über meinen Rädermonteur bestellen lassen, da ich mich damit nicht auskenne und auch die Erklärungen dazu nicht verstanden habe.
2 x Honda XL 250 S
1. EZ 25. Juli 1978 - komplett revidiert und im Neuzustand und zugelassen
2. EZ 02. Mai 1980 - 34.000 KM - 9 Vorbesitzer (zuletzt 20 Jahre in einer Hand) und mit schöner Patina zugelassen
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Gunnar_HH
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Gunnar_HH »

Ich komme gerade von meiner Tüv Prüfung:
Bestanden, geringe Mängel D8.4.1b Umweltbelastung: Motor ölfeucht :D

Ich habe vorne einen Bridgestone 3.00-21 und hinten einen Mitas E09 mit 120/90mm Angaben drauf.
Da kam gleich die Frage: Wo sind denn die Zoll-Angaben. Er ist dann ins Internet gegangen und hat gleich die Freigabe gefunden, also quasi die Umrechnung von mm zu Zoll. Dann war alles klar.
Ich habe der Prüfer noch nach den möglichen eingetragenen Hersteller-Freigaben gefragt. Antwort: Freigaben braucht man nicht mehr, es muss nur erkennbar sein, dass der Reifen den Maßen entspricht (bei uns im Brief sind das Zoll-Angaben). Die Freigabe-Regelung wurde vor einem Jahr gekippt und was irgendwann als nächstes kommt, weiß er nicht.
Also ein Prüfer, der über den Tellerrand schauen kann. Dann folgten noch 20 Minuten Gespräch über das wirklich schöne Motorrad, was auch früher sein Traum war und dass er sich immer noch nicht traut sie anzukicken.

Viele Grüße
Gunnar
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

Gunnar_HH hat geschrieben: 18. Juli 2022, 22:04 Keine Antwort, hat sich sich wohl in Wohlgefallen aufgelöst.
moin!

in wohlgefallen aufgelöst hat sich das ganze nicht, aber es wird offensichtlich vielerorts nicht mehr so heiss gekocht...

nichtsdestotrotz habe ich jetzt nach langer zeit einfach mal eine erinnerung an das begehren an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geschickt, mit bitte um antwort.

ende 2024 geht dann ja die übergangsfrist zuende, keine ahnung, ob die geschichte dann wieder heiss wird.

im falle meiner XR600 (andere sachlage weil ja einzelzulassung) hatte ich übrigens zwar keine antwort vom tüv hannover, statt dessen aber ein schreiben von 'meiner' prüfstelle erhalten, dass 'der hauptuntersuchung nichts mehr im wege' stünde, die dann auch anstandslos über die bühne gegangen war.

beste grüsse!
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

moin freunde!

nach nochmaligem drängeln hat es tatsächlich eine antwort gegeben. sie ist wieder etwas 'drumrum' geschrieben... Honda sagt ja schliesslich (abgesegnet von der Staatlichen Typprüfstelle):

"Enduro-Krafträder unseres Verkaufsprogrammes, die in den Fahrzeugpapieren unter
Ziffer 22 und 23 (bzw. bei manchen Modellen Ziffer 20 und 21) zusätzlich eine
Reifengrößenbezeichnung dieser Art, d.h. mit Tragfähigkeils- und Geschwindig-
keits-Inclex haben, können mit Reifen eines jeden Herstellers in der dort aufgeführ-
ten Kennzeichnung ausgerüstet werden.
Zusätzlicher Hinweis unter: Erläuterungen, Punkt 2.2.

2.2 Fahrzeugtypen mit und ohne Herstellerbindung.
Diese Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 20 und 21 (bzw.
auch Ziffer 22 und 23) in der Regel eine Fabrikatsbindung, die unter Bemerkun-
gen Ziffer 33 beschrieben ist.
Zusätzlich sind noch unter Ziffer 22 und 23 (bzw. Ziffer 20 und 21) in den Fahr-
zeugpapieren Reifenkennzeichnungen aufgeführt, die keiner Fabrikatsbindung
unterliegen. Dies bedeutet, daß Reifen eines jeden Herstellers in der dort aufge~
führten Größenkennzeichnung und gleicher oder höherer Geschwindigkeitskatego-
rie und Tragfähigkeit gefahren werden können, ohne daß eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere erforderlich wird
.
Zusätzliche Hinweise auf die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers
sind zu beachten."

zumindest bei mir wollte der TÜV das vor 2 jahren aber nicht anerkennen.

meine frage ist jetzt: habt ihr probleme beim tüv wegen reifen und soll ich noch mal nachbohren, oder wollen wir es einschlafen lassen?

grüsse!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Sehr geehrter Herr xxx,

bitte entschuldigen sie die verspätete Antwort auf Ihre damalige Anfrage, die ich heute beantworten möchte:

Grundsätzlich dürfen an einem Kraftrad nur die mit der Betriebserlaubnis genehmigten Reifen gefahren werden. Je nach Modell kann dabei neben der Reifengröße und –bauart auch der Reifenhersteller und / oder –typ festgelegt werden.

Die Montage eines von dieser Genehmigung abweichenden Reifens führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ein alternatives(r) Reifenfabrikat oder –typ bei gleicher Reifendimension und –bauart ist aber dann zulässig, wenn der Reifenhersteller oder Kraftradhersteller erklärt (Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung), dass dieser Reifentyp für das zu nennende Modell geprüft und geeignet ist. Diese Bescheinigung ist mitzuführen und im Rahmen der Hauptuntersuchung / Unterwegskontrolle vorzulegen. Gültig sind solche Bescheinigungen nur, wenn der Reifen eine Bauartgenehmigung aufweist (erforderlich für alle nach dem 16.6.2003 produzierten Kraftradreifen), das Fahrzeug auf Basis eine EG-Typgenehmigung oder einer nationalen ABE in den Verkehr gekommen ist und keine Veränderungen aufweist, die eine gegenseitige Beeinflussung mit den Reifen bedingen können (z.B. Leistungssteigerung, Änderung Lenkgeometrie, geänderte Räder, geänderter Lenker, etc.).

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, erlischt die Betriebserlaubnis. Für die Wiedererteilung sieht § 19 StVZO diverse Möglichkeiten vor. Nicht Änderungsabnahmepflichtig ist dabei nur das Vorliegen einer zutreffenden ABE, welche für diese Art Änderungen in der Regel nicht vorliegt.

Konkret zu dem Umrüstkatalog Honda und Ihren Feststellungen:

• Die Punkte auf Seite 6 und 39 beziehen sich auf Fahrzeuge, die in Ihrer Typgenehmigung eine Reifenbindung aufweisen, weil bestimmte dort genehmigte Reifen nicht mit einem Lastindex gekennzeichnet sind. Dort sind z.B. alle Reifen der Größe 150/90-16 56V ohne Einschränkung zulässig. Weiterhin werden z.B. Reifen 150/90V16 mit einer Einschränkung zum Hersteller oder-Typ zugelassen. Da seit 06/2003 alle Motorradreifen bauartgenehmigt und mit Ausnahme von Z-Reifen einen Lastindex tragen müssen, hat sich diese Fragestellung mittlerweile in der Regel von selbst erledigt.

• Die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Seite 5 ersetzt nicht die Neuerteilung der Betriebserlaubnis. Honda selbst weist unter Punkt 1.1 der „Grundsätzlichen Anmerkungen“ auf den Zweck dieser Unbedenklichkeitsbescheinigungen hin: „ Gleichzeitig soll sie als Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 (2) StVZO dienen.“ Die Betriebserlaubnis ist durch die Änderung auf jeden Fall erloschen. Es wird hier nur als Unterstützung für eine einfachere Änderungsabnahme bestätigt, dass für diesen Typ die aufgeführten Prüfungen durchgeführt wurden und die Einzelabnahme damit in der Regel einfacher, z.B. ohne Hochgeschwindigkeitsfahrversuch, durchgeführt werden kann. Allgemeingültigkeit ohne Erfordernis einer Änderungsabnahme würde eine solche Stellungnahme durch eine Technische Prüfstelle nur erlangen, wenn das KBA auf dieser Basis eine ABE erstellt hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Sven xxx

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Referat 43
Friedrichswall 1
30159 Hannover

Mail: sven.xxx@mw.niedersachsen.de

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie unter www.mw.niedersachsen.de/startseite/serv ... arbeitung/
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kaumfahrer
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von kaumfahrer »

vergesst es. ich habe einfach noch mal ganz konkret nachgefragt

"Setzt die benannte Veröffentlichung Nr. 90 die(se) Bestätigung der Zulässigkeit des Betriebs einer Staatlichen Typprüfstelle und des Fahrzeugherstellers außer Kraft?"

grüsse!
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Kristian
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Kristian »

Hmm, also ich habe Schwierigkeiten eine zusammenfassende Schlussfolgerung der Ausführungen von Honda und vom Niedersächsischen Ministerium zu ziehen.

Alle kontrollierenden Polizisten und TÜV-Prüfer haben das sicherlich locker drauf, oder erwarte ich zuviel? :?

Kann das jemand in 2 Sätzen zusammen fassen? :?:

Oder gibt es irgendwo einen rechtssicheren Text oder Link den man bei einer Kontrolle rausziehen kann, wenn es Mecker geben sollte? :idea:
Bub, bub, bub...
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von tiramisu »

Moinsen.

Die Kurzform nach meinem letzten TÜV-Besuch mit einer neubereiften XL 250 S.
Ich habe eine Bescheinigung von MAXXIS und habe diese zum Termin vorgelegt. Der Prüfer war zufrieden.
Zu meiner Frage, ob die montierten Reifen von Cheng Shin und MAXXIS eingetragen und die Reifenfabriaktsbindung von 1978 ausgetragen werden sollten meinte der Leiter der Station :
"Nee, lass mal sein. Kostet dich nur Geld. Bring alle zwei Jahre dein MAXXIS Schreiben mit. Das reicht aus."
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hiha
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von hiha »

Kristian hat geschrieben: 29. August 2022, 19:18
Alle kontrollierenden Polizisten und TÜV-Prüfer haben das sicherlich locker drauf, oder erwarte ich zuviel? :?
Nur die Schwerpunktkontrollizisten, die finden immer was. Der Straßenkobb eher nicht, der ist mit den Papieren allein gefordert genug. So zumindest meine Erfahrung. Die schaun sich die Karre an, und wenn nix weghängt, Licht und Blinker gehen und noch genug Tüff drauf ist, dann ists gut. Was ja eigentlich auch richtig ist. Aber wenn der Schwerpunktkontrolleur am Kesselberg oder Sudelfeld sich dann am fehlenden Rückstrahler aufgeilt, weil man im Falle eines nächtlichen Abkommens von der Straße ohne das Teil ja "völlig unsichtbar" wäre, -das reflektierende Numemrnschild sieht man ungefähr 1.000.000x besser- dann merkt man deren Kompetenz. Der fehlende Rückstrahler ergibt einen Flensburgpunkt für den Fahrer, und 100 Gummipunkte für den Beamten :evil:
Gruß
Hans
Thorsten_vom_Deich

Re: Reifenfreigaben

Beitrag von Thorsten_vom_Deich »

kaumfahrer hat geschrieben: 26. Juli 2020, 14:26
Hintergrund ist die Veröffentlichung des Verkehrsblatts 15/2019 S.530. Nach dem derzeitigen Infomationsstand dürfen demnach bald (spätestens 2025) z.B. auf der PD02 nur noch die drei in der ABE aufgeführten Reifenfabrikate montiert/gefahren werden, die es meines Wissens allesamt nicht mehr zu kaufen gibt.

Phil
Hallo !

Vielleicht sehe ich das einfach zu einfach, aber, es gibt ein Schreiben von Honda - Deutschland an mich gerichtet vom 21.10.2011 (ist auch hier im Downloadbereich), in welchem sich die Fabrikatsbindung bei der PD02 nur auf die in Ziffer 20 nd 21 genannten Reifen und Reifengrößen bezieht, und die Reifengrößen aus Ziffer 22 und 23 (vorne: 3.00-21 51N / hinten: 4.60-17 62 N) keiner Fabrikatsbindung unterliegen.

Da diese Größen im Handel kaum noch zu kaufen sind, bestätigt Honda in demselben Schreiben, dass Reifen mit den aktuellen Größenbezeichnungen 120/90-17, sowie 90/90-21 nach Begutachtung (Abnahme der Reifen beim TÜV und anschliessemden Eintrag in die Fahrzeugpapiere bei der jeweiligen Zulassungsstelle) Verwendung finden können.

http://www.xl500.de/download/Honda%20Bereifung.pdf

Von daher gibt es für die XL500R PD02 doch gar keine Probleme.

Ich hatte vor ein paar Wochen eine seit 2002 abgemeldete XL500R beim TÜV vorgeführt, und auf meine Bitte hin, hat er die neuen Größenbezeichnungen eingetragen, sowie die alten komplett entfernt. Von daher keine Probleme mehr für die Zukunft !

Herzliche Grüße

Thorsten
PeterB
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von PeterB »

O.K.,

eigentlich keine Probleme?
Wichtige off-topic Infos kommen vom Hans. Der Kesselberg liegt in einer der schönsten Gegenden Bayerns. Der Künni Max hat seine eigene Hütte dort am Herzogstand gebaut. Wenn ihr vielen Nordlichter hier im Forum einmal einen Urlaub in Bayern plant, fahrts nauf zum Walchensee! An der nach dem Ort weiterführenden Mautstrasse nach Jachenau kann man die Kutte ablegen und in kristallklarem Wasser baden. Eine Tour zum Sylvenstein ist auch sehr empfehlenswert - da kann man auch a bisserl schneller fahrn.

beste grüße
peterb
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hiha
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Re: Reifenfreigaben

Beitrag von hiha »

Aber obacht: Sa, So und Feiertags ist er bergauf für Motorräder gesperrt. Und wenn man unter der Woche mal schaut was für Vollpfosten da wie unterwegs sind, dann weiß man auch warum. Bessere Kinder auf Superbikes deren einziges Bestreben es ist, den Ellenbogen auf den Boden zu bekommen, und das bei Laub, Schmiere und einfachen Leitplanken, wo man sich prima den Hax wegreissen kann. Nix für ungut, ich find die 60km/h auch dämlich, aber Rennfahren gehört auf die Rennstrecke, da kann man sich risikoarm auch mal im Kiesbett ausstrecken, es kommen einem keine greisen Hutträger oder niederländische Wohnwagengespanne in der Kurve mitten auf der Straße entgegen :evil:
Ausserdem hat die Gegend noch andere interessante Geschichten zu bieten als den ollen Herzog:
https://www.dglr.de/publikationen/2015/340001.pdf

So, genug Offtopic. Gruß,
Hans
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