Kleine Rückmeldung und Danke ans Forum!

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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sixbanger
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Kleine Rückmeldung und Danke ans Forum!

Beitrag von sixbanger »

Moinsen!

Ich hatte hier das Thema Vergaser und Deko Mechanismus am Start. Bei beiden Anliegen wurde mir hier freundlich und sachkundig und sogar mit Teileversorgung geholfen! Ein fettes Like an alle! Das das auch ganz anders geht in einem Biker Forum, weiß ich aus eigener Erfahrung.
(meine aktuelle Hauptmaschine ist eine GSF 1100 Bandit)

Zum Bike!

Vergaser nochmal zerlegen hat sich gelohnt. War tatsächlich eine völlig verschlissene Düsennadel, die sich in ihr Gegenstück eingearbeitet hatte. Zudem war sie in der Aufhängung auch fast durch, hätte nicht viel gefehlt, dann wäre sie von alleine abgefallen. Und das bei angeblichen 27TKM? Naja.
Nun fährt sie, wie sie soll.

Das mit dem Deko Mechanismus geht nun auch. Allerdings hatte ich den heute zur Probefahrt erstmal deaktiviert, weil zuerst die Kiste nicht ansprang. Da braucht es wohl noch genaue Einstellung. Aber zumindest tut es, was es soll.

Wollte heute eigentlich zum TÜV, aber mir kam was dazwischen.

Noch kurz die Frage: Bei Bj. 1979 ist meiner Meinung nach ein Spiegel auf der linken Seite ausreichend? Oder! Der Rechte fehlt nämlich und ein Kollege meinte, bei dem Bj. reicht ein Spiegel und Ochsenaugen am Lenker ohne zusätzlich Blinker hinten?`

LG und nochmals besten Dank.
Andi
Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein

[Albert Einstein]
Thorsten_vom_Deich

Re: Kleine Rückmeldung und Danke ans Forum!

Beitrag von Thorsten_vom_Deich »

Wie viele Rückspiegel müssen es sein?

Laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) reicht ein Spiegel links (bei Motorrädern mit der Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990).

Die Spiegelfläche muss mindestens 60 cm² betragen.

Bezüglich der Blinker:

Welche Vorschriften gelten für Blinker im Ochsenaugen-Stil?

Am Motorrad dürfen Ochsenaugen-Blinker vorne ohne andere (hintere) Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) Anzeiger verwendet werden, wenn die Erstzulassung des Kraftrades vor dem EZ 01.01.1987 lag. Dachnach nur in Verbindung mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.

Zu beachten ist dabei, dass die Ochsenaugenblinker das alte Prüfzeichen nach (StVZO) aufweisen müssen (Wellenlinie).

Werden neuere Ochsenaugenblinker mit E-Prüfzeichen verwendet, so müssen zusätzlich noch Blinker links und rechts am Heck der Maschine angebracht werden, unabhängig von der Erstzulassung.
Zuletzt geändert von Thorsten_vom_Deich am 5. August 2023, 08:41, insgesamt 2-mal geändert.
PeterB
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Re: Kleine Rückmeldung und Danke ans Forum!

Beitrag von PeterB »

:D
Die alte "Welle" schlägt die Euronorm.

Kein weiterer Kommentar, obwohl...man könnte ja jetzt.., aber nee.
beste grüße
peterb
Thorsten_vom_Deich

Re: Kleine Rückmeldung und Danke ans Forum!

Beitrag von Thorsten_vom_Deich »

Mir hat ein TÜV´ler einmal gesagt, dass streng genommen an einem Motorrad, welches nach STVZO zugelassen wurde, eigentlich sogar keine Bauteile mit E-Prüfzeichen Verwendung finden dürften, sondern nur solche, welche die alten Prüfzeichen nach STVZO aufweisen.

Das wird aber in der Praxis nicht so eng gesehen (mit Ausnahme der Blinker) :-)

Übrigens: Da es die alten Blinker eigentlich nicht mehr zu kaufen gibt (mit Wellenlinie als Prüfzeichen), so könnte ein Schelm darüber nachdenken, die nach, wie vor lieferbaren Lichtkappen mit Wellenlinie in neue Ochsenaugenblinker einzubauen, da viele der z.Zt. verkauften Ochsenaugen - Blinker Nachbauten der damaligen Hella-Ochsenaugen sind, und daher die alten Lichtkappen in die neuen Blinker passen....

Das ist aber absolut nicht zulässig ! (Nur, dass ich es erwähnt habe :D )
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