Reifengrösse der XL

Fragen wie z.B: Paßt die Gabel der R an die S?

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racer

Reifengrösse der XL

Beitrag von racer »

Hallo !
hat einer von euch schonmal über eine andere Reifengrösse
nachgedacht oder gar schon eintragen lassen :?:
Laut meines Fahrzeugscheins darf auf die XL Reifen folgender
Grösse montiert werden:
(hinten) 120 / 90 - 17

gibt es eine möglichkeit auf die original XL-Felge
einen Reifen der Grösse:
(hinten) 130 / 90 - 17
oder 130 / 80 - 17
aufzuziehen bzw. auch eintragen zu lassen
( oder ist ein 130er schon zu breit für die Schwinge ???)

wäre da für eure Tipp`s und Info`s dankbar :!: :!: :!: :!:

Gruss
racer
Winfried

Beitrag von Winfried »

Hallo racer,

130er passt einwandfrei, habe dank Hilfe von Axel (nochmals Danke für Kopie von Fahrzeugschein) Michelin Anakee bei Tüv eingetragen bekommen und zwar ohne Probleme (seltsam oder?).
Vorne 90/90 - 21, hinten 130/80 - 17. Ohne Markenbindung eingetragen.
Fährt sich ganz prima gutt :D :D
Auch bei noch nassen Strassen wie heute morgen!

Grüße

Winni
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rubus
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Beitrag von rubus »

Hallo Winfried,

wie und wo hast Du die Eintragung für die Reifengrößen 90/90-21 und 130/80-17 so einfach über die Bühne bekommen?
Hier stellen sich alle bisher befragten TÜV- und Dekraleute stur und wollen eine Freigabe vom Reifenhersteller oder von Honda sehen, die es natürlich nicht gibt.
Die Reifengröße für den Vorderreifen wird man vielleicht noch erklären können, da 90/90-21 quasi dasselbe ist wie 3.00-21, aber 130/80-17 ist eindeutig breiter als 4.60-17 (entspricht etwa 120/90-17).

Für die Abnahme/Eintragung würden wir sogar den Weg in den schönen Hunsrück auf uns nehmen. ;-)
Vor allem die Legalisierung des Hinterrreifens wäre mir nicht ganz unwichtig, da ich sowieso oft den T63 fahre, den es für's 17-Zollrad nur in der Größe 130/80 gibt.

Danke und Ciao
Harald
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hbmjka
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Beitrag von hbmjka »

Hallo!
Es fehlt noch die dritte Möglichkeit der Reifenfreigabe:
Das Teilegutachten.
Die Umrüstung wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft. Und wenn der Reifen auf der richtigen Felge sitzt, dafür gibt es eine Freigabe durch den Reifenhersteller, und wenn nicht gerade der Endschalldämpfer beim Einfedern das Rad blockiert (da hält er seine Hand zwischen - und wenn`s wehtut muß man nochmal wiederkommen) dann bekommt man entweder ein Anbauabnahmezertifikat oder es wird direkt in den Fahrzeugbrief eingetragen. Und - oh Wunder, es ist nicht teuer.

Guckst Du bei: Michelin-Motorrad.de, unter Reifenkompaß und dann unter: Welche Typen von Reifenfreigaben gibt es ......
Gruss Heinz
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rubus
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Beitrag von rubus »

Hallo Heinz,
Es fehlt noch die dritte Möglichkeit der Reifenfreigabe:
Das Teilegutachten.
genau, das ist aber der Willkürbereich der Gutachter. Und die wollen hier partout nicht auf "eigene Verantwortung" die Sache absegnen, sondern versteifen sich auf Freigaben (entweder vom Hersteller des Motorrades oder des Reifen). Ich habe im Laufe der Jahre schon etliche dazu befragt.
Deshalb suche ich ja nach einem gutwilligen Sachverständigen!

Hier noch mal für alle der Link:

http://michelin-motorrad.de/reifenkompa ... yform.php4

---- schnipp -----------------------------------------------------------------

3. Teilegutachten
=> wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
=> Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
=> Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig

---- schnapp ----------------------------------------------------------------

Fabrikatsabhängig muß man beim 130/80-17er ggf. den (Original-)Topf (beim Sebring nicht) etwas nach außen distanzieren, sonst schleift der Reifen beim Einfedern. Aber eine Hand paßt voll eingefedert auch beim 4.60-17er nicht zwischen Reifen und Topf (wie will das eigenlich jemand testen?).
Der Platz in der Schwinge reicht gerade so.

Ciao
Harald





Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Rubus!
Jeder Sachverständige darf das wohl auch nicht. Es muß einer sein, der auch eine Vollabnahme - ich weiß im Moment nicht wie das ganz genau heißt - machen darf. Überhaupt kein Problem gab es beim Wechsel des 23" Vorderrades gegen eines mit 21" (2,75 X 21).
Die Freigängigkeit des Hinterrades wurde durch Belastung mit zwei Personen auf der Hinterhand überprüft. Er krabbelte dann mit einer Taschenlampe bewaffnet da unten `rum - also bei mir passt ein 4,10 X 18 noch `rein (darf ich aber nicht auf die Original Honda-Felge montieren) - und dann hat er die Originale Reifenpaarung und -bindung im Fahrzeugbrief gestrichen und auf Seite 3 unter B die Änderung direkt eingetragen. Die Eintragung kostet z.Zt. 32,60 Euronen. Und das heißt: Gutachten nach § 19.2 StVZO. Auf dem Bericht steht dann: Wir haben an ihrem Fahrzeug eine Abnahme gemäß § 21 der StVZO durchgeführt. Das Fahrzeug wurde zum Prüfzeitpunkt für vorschriftsmäßig befunden.
Es werden hierbei immer nur die Reifengrössen eingetragen, die überprüft wurden - und mit denen er auch gefahren ist.
Noch `was ganz wichtiges - hat mich auch erstmal um Lichtjahre zurückgeworfen. Der Reifen der auf die Felge paßt bzw. in die Schwinge paßt, darf manchmal gar nicht auf die Felge montiert werden.
Ein 120/90 X 17 darf auf eine 2,15 X17"-Felge. Ein 130/80 X 17 braucht schon eine 2,50èr Felge und ein 140/80 X 17 benötigt schon eine 3,50èr Felge. (Stammt von der Kopie meines SV , Hersteller in diesem Fall Michelin.)
Gruss Heinz
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hbmjka
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Beitrag von hbmjka »

Der Gast war ich. Ich WAR eingeloggt, bin irgendwie `rausgeflogen.
Geht das hier nach Zeit?? Hat wohl das Schreiben zu lange gedauert. :D
hbmjka
josh
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Beitrag von josh »

hallo leute

ich hab meinen 130er schlappen eingetragen bekommen, ohne das er drauf war !!

ich hab bei "Heidenau" auf der website nachgeschaut, und die schlagen einen 130/80-17 vor. hab dann ne mail an heidenau, mail von denen zurück, adresse durgegeben, und 2 tage später hatte ich von heidenau die freigabe im briefkasten. bei der vollabnahme vorgelegt, und eingetragen ohne markenbindung.

das mit der felge ist so:

für jeden reifen giebt es eine regelfelge, die ist je breiter der reifen, desto breiter die regelfelge. aber man kann einen reifen auch noch auf kleinere oder größere felgen montieren, dadurch verändert sich natürlich die höhe. da muss man sich mit dem reifenhändler auseinandersetzen von wo bis wo ein reifen montiert werden kann.

hoffe das hilft jemandem weiter.

gruss josh
4-takter sind doch nich viel komplizierter als 2-takter
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hbmjka
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Beitrag von hbmjka »

Hallo!
Reifen auf breitere Felge - Ja. Aber nicht umgedreht. Dafür gibt der Reifenhersteller keine Freigabe - und dann wird auch nichts eingetragen. :grosseaugen:
Der Einzelabnahmegraukittel hat die Handbücher der Hersteller und setzt sich nicht darüber hinweg. :willnicht: Ich hab`s dann nochmal bei Michelin Deutschland versucht ( Tel: 0721/ 530-3349 ) und bekam eine eindeutige Absage. :abgelehnt:
Gruss Heinz
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Beitrag von Kurvenfreak »

Wieso wollt ihr eigentlich nen 130er draufschnallen? Ich kann mir nicht vorstellen das der besser hebt und wegen das Aussehens so viel Aufwand :?

Gruß Wolle
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rubus
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Beitrag von rubus »

Hi all,

der Ablauf, wie Josh geschrieben hat, also Eintragung ohne Begutachtung und Reifenbindung, ist ja das Beste, was man sich wünschen kann.

Aber so läuft es hier in der Gegend leider definitiv nicht ab. Dazu habe ich schon zig Stellen und Prüfer explizit befragt. So sieht's aus:

- Freigabe erforderlich, egal von wem.
Ohne Freigabe will keiner die Verantwortung dafür übernehmen.

- Reifen muß grundsätzlich vorgeführt werden, also montiert sein (ganz
spinnerte Gutachter fordern sogar beide Reifen vom gleichen Typ)

- die Eintragung erfolgt grundsätzlich nur für den abgenommenen Reifen
(also in diesem Fall z.B. für den Heidenau K 60). Damit hat man eine
Reifenbindung, und kann trotzdem nie den Reifen legal fahren, den man
gerne fahren möchte (z.B. den T63).

Darum würde ich gerne konkret wissen, wo genau (bei welchem Prüfer und welcher Prüfstelle) das etwas lockerer gehandhabt wird als hier. Eine Spritztour in den Hunsrück wäre ja nicht eine Weltreise.
Also nochmal: Wo? Josh? Winni?

Wenn's denn sein müßte, würde ich sogar einen Satz Heidenau kaufen,
aber nur, wenn am Ende keine Reifenbindung im Brief steht.

Eine breitere Felge ist sicher sinnvoll und besser, es geht aber auch so.
Welche Felgengröße hat die 600 R? Vielleicht könnte man sich dort bedienen. Das Umspeichen dürfte ja kein Problem sein.

An Wolle:
Doch, der T63 hält lange genug, um auch unsere Touren zu überstehen, und er surrt anfangs so schön. ;-)
Sehr angenehm zu fahren und extrem langlebig ist auch der "Enduro 2" von Metzeler (allerdings ein 100 %iger Straßenreifen).
Ich bin dieses Jahr von Sardinien auch wieder mal auf der letzten Rille (also Nullprofil) daheim angekommen (Michelin T64, 4.60-17). Das muß nicht sein.

Am Wochenende habe ich sturmfreie Bude. Also ruf' mal an, oder hattest Du es schon probiert?.

Danke und ciao
Harald
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Beitrag von Kurvenfreak »

Hallo Harald! Ich hab es letztes WE noch nicht probiert. hab jede menge zu tun. Aber dieses ganz bestimmt! Ist ein Jammer das es den Metzeler Enduro 2 nur in 4.00-18 gibt. Ist ein klasse Reifen. Den hat mein Dad auf seiner XT drauf und ist voll damit zufrieden. Gibts den T63 denn nur als 130er? Ich werd mir den Avon Distanzia mal draufschnallen für längere Touren. Mal sehen wie lange der hält.

Gruß Wolle
XRV 750 Africa Twin
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Gast

Beitrag von Gast »

Hi Wolle,

den "Enduro 2" von Metzeler gibt es auch in der Größe 130/80-17, ist schmaler als der T63, touchiert also auch bei vollem Einfedern den (Original)-Topf nicht, und hält bei friedlicher Fahrweise mindestens 8000 Kilometer.

Den Michelin T63 gibt es im XL-500-R-relevanten Größenbereich nicht als 4.60-17 oder 120/90-17, sondern nur in der Dimension 130/80-17.

Hat Du nicht jemanden sachverständigen an der Hand, der diese Größe ohne Reifenbindung freigeben würde?

Bis demnächst also!
Harald
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Beitrag von Kurvenfreak »

Das ist natürlich gleich ne ganz andere Begründung ür den 130er. Das würde sich ja fast lohnen. Ich kann den Chef von unserm Tüv mal anhauen was er dazu meint. Er ist im allgemeinen bei mir recht freizügig mit Eintragungen(bin ja auch guter Kunde mitm Auto :D ). Aber Mit Reifen in andern Dimensionen als Sammeleintrag ist das bestimmt nicht so einfach. Zumal die einzelnen Reifen doch sehr unterschiedlich ausfallen.

Gruß Wolle
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Verschiedene Umfänge bei gleichen Rädern.

Beitrag von hbmjka »

Hallo!
Bei meinen Umbauarbeiten ist mir etwas interessantes aufgefallen!!!
Ich habe hier mehrere 18" Räder/Reifen `rumstehen. Und die sind alle verschieden hoch.
Z.B. Bridgestone Battlax 110/80 - 18 =60.6cm
Bridgestone Super Speed 4,00 X 18 = 65,5cm
Metzeler ME 77 4,00 X 18 = 64,0cm
Michelin Sirac 4,10 X18 = 62,6cm Durchmesser.
Zum Vergleich: das 21" Vorderrad hat 70cm Durchmesser.
Das würde doch heißen, weil das Vorderrad mit dem Tachoantrieb immer gleich bleibt, daß man - ja was denn nun ??????????
Gruss Heinz
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