urheberrecht und vervielfältigung
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urheberrecht und vervielfältigung
moin jungs und mädels
Urheberrecht und unerlaubter Verfielfältigung ist strafbar!
Entsprechend auch das öffentliche Angebot der Pdf-Erstellung und -Versendung.
damit handeln wir und im speziellen ich uns jede menge ärger ein.
das möchte ich doch vermeiden und bitte euch vor veröffentlichung darüber nachzudenken,
danke euch
Urheberrecht und unerlaubter Verfielfältigung ist strafbar!
Entsprechend auch das öffentliche Angebot der Pdf-Erstellung und -Versendung.
damit handeln wir und im speziellen ich uns jede menge ärger ein.
das möchte ich doch vermeiden und bitte euch vor veröffentlichung darüber nachzudenken,
danke euch
webmaster XL 500.de
webmaster XR500.com
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Moin zusammen,
danke für die schnelle Reaktion Volker.
An alle: wenn jemand Fragen zu diesem Thema hat, dann kann er sich gerne an mich wenden. Ich gebe gern im Rahmen meiner Kenntnisse und Möglichkeiten Auskunft zu der Thematik.
Im Zweifelsfalle heißt es auf jeden Fall: Ist die Urheberschaft eines Bildes, einer Karte/eines Kartenausschnittes, einer Zeichnung, einer Reparaturanleitung etc. pp. unklar, dann sollte es zur Sicherheit entfernt werden. Nicht aus Schikane sondern zur Sicherheit des Forums und vor allem des Betreibers.
Gruß,
Josch
danke für die schnelle Reaktion Volker.
An alle: wenn jemand Fragen zu diesem Thema hat, dann kann er sich gerne an mich wenden. Ich gebe gern im Rahmen meiner Kenntnisse und Möglichkeiten Auskunft zu der Thematik.
Im Zweifelsfalle heißt es auf jeden Fall: Ist die Urheberschaft eines Bildes, einer Karte/eines Kartenausschnittes, einer Zeichnung, einer Reparaturanleitung etc. pp. unklar, dann sollte es zur Sicherheit entfernt werden. Nicht aus Schikane sondern zur Sicherheit des Forums und vor allem des Betreibers.
Gruß,
Josch
Fertige Dokumente und auch Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberschutz. Eine Verbreitung - ausser für private Zwecke - ist unzulässig.
Es gibt natürlich Ausnahmen, wie z.B. bei der "privaten" Kopie einer Musik-CD, die ich an x Freunde verschenken will. Hier sind derzeit so ca. 6 Kopien erlaubt.
Nicht zulässig ist dagegen, wenn man diese CD als Mitschnitt als Forenmusik verwendet. Hier greift nämlich neben dem Urheberrecht auch noch die GEMA Gebühren ab, wenn die Musik dauerhaft und länger als 20 sec. eingespielt wird.
Nicht zulässig ist z.B. auch das Einstellen eines Werkstatthandbuches, das man sich dann bequem per download runterziehen kann....
Zulässig dagegen ist allerdings, wenn jemand von einem Freund das Handbuch per email geschickt bekommt, das ist dann so ähnlich wie mit den CD´s (s.o.)
Unzulässig ist z.B. auch die Verwendung von Bildern - z.B. vom Treffen - wenn Personen darauf abgebildet sind, die man nicht gefragt hat, ob man ein Bild machen darf und dies weiterverwenden möchte. Man kann nicht mal hier von einem "stillschweigenden Einverständnis" ausgehen...
Rainer
Und so weiter und so fort.....
Es gibt natürlich Ausnahmen, wie z.B. bei der "privaten" Kopie einer Musik-CD, die ich an x Freunde verschenken will. Hier sind derzeit so ca. 6 Kopien erlaubt.
Nicht zulässig ist dagegen, wenn man diese CD als Mitschnitt als Forenmusik verwendet. Hier greift nämlich neben dem Urheberrecht auch noch die GEMA Gebühren ab, wenn die Musik dauerhaft und länger als 20 sec. eingespielt wird.
Nicht zulässig ist z.B. auch das Einstellen eines Werkstatthandbuches, das man sich dann bequem per download runterziehen kann....
Zulässig dagegen ist allerdings, wenn jemand von einem Freund das Handbuch per email geschickt bekommt, das ist dann so ähnlich wie mit den CD´s (s.o.)
Unzulässig ist z.B. auch die Verwendung von Bildern - z.B. vom Treffen - wenn Personen darauf abgebildet sind, die man nicht gefragt hat, ob man ein Bild machen darf und dies weiterverwenden möchte. Man kann nicht mal hier von einem "stillschweigenden Einverständnis" ausgehen...
Rainer
Und so weiter und so fort.....
Moin Rainer,
Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass zu sehen ist, dass es sich um ein öffentliches Treffen handelt.
KunstUrhG (Kunsturheberrechtsgesetz, in diesem Falle § 23, Abs. 3):
Nicht erlaubt ohne meine Einwilligung sind Bilder, bei denen ich das Hauptmotiv/den Blickfang darstelle, also zum Beispiel eine Portraitaufnahme von mir, die auf einem Treffen angefertigt wurde. Hier greift das Recht am eigenen Bild.
Wer es ganz exakt wissen möchte, dem kann ich die Lektüre dieser Seite empfehlen: http://www.law-blog.de/251/fotorecht-te ... der-kunst/
Gruß,
Josch
das muss genauer ausgeführt werden. Wenn ich auf einem öffentlichen Treffen fotografiert werde, dann muss ich damit rechnen, dass ich auf Bildern erscheine die wiederum irgendwo veröffentlicht werden.rainerH hat geschrieben:[...] Unzulässig ist z.B. auch die Verwendung von Bildern - z.B. vom Treffen - wenn Personen darauf abgebildet sind, die man nicht gefragt hat, ob man ein Bild machen darf und dies weiterverwenden möchte. Man kann nicht mal hier von einem "stillschweigenden Einverständnis" ausgehen...
Rainer
Und so weiter und so fort.....
Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass zu sehen ist, dass es sich um ein öffentliches Treffen handelt.
KunstUrhG (Kunsturheberrechtsgesetz, in diesem Falle § 23, Abs. 3):
Übrigens mal ganz nebenbei bemerkt - das ist ein Gesetz aus dem Jahre 1907 *sic*Abs. 3: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Nicht erlaubt ohne meine Einwilligung sind Bilder, bei denen ich das Hauptmotiv/den Blickfang darstelle, also zum Beispiel eine Portraitaufnahme von mir, die auf einem Treffen angefertigt wurde. Hier greift das Recht am eigenen Bild.
Wer es ganz exakt wissen möchte, dem kann ich die Lektüre dieser Seite empfehlen: http://www.law-blog.de/251/fotorecht-te ... der-kunst/
Gruß,
Josch
- guenter HH
- XL Guru
- Beiträge: 862
- Registriert: 27. April 2008, 00:47
Moin Günter,
Gruß,
Josch
siehe dazu hier: sic (Wikipedia) - in diesem Zusammenhang als "wirklich"! zu verstehen. Oftmals auch als eine Art "das ist wirklich so und kein Fehler" zu verstehen.guenter HH hat geschrieben:Was heißt denn *sic* ?
Gruß Günter
Gruß,
Josch