H-Kennzeichen
Moderator: Kristian
H-Kennzeichen
Hallo Leute,
meine XL ist jetzt 30 !!!
Ein H-Kennzeichen kam für mich eigentlich nicht in Frage ( Kostenerspanis ist zu gering ).
Aber jetzt wurde mir gerichtet, das es sehr wohl sinnvoll ist, die XL als Oltimer anzumelden, Begründung:
Wenn bei einem Unfall meine XL durch ein anderes Fahrzeug geschrottet wird, bekomme ich ohne H-Kennzeichen nur den Restwert ( sehr wenig ) von der gegnerischen Versicherung.
Aber mit H-Kennzeichen würde die Versicherung meine XL immer wieder in den Originalzustand zurückversetzen müssen, egal wie teuer.
Stimmt das ??
Wer weiß was genaueres?
Gruß
Jochen
meine XL ist jetzt 30 !!!
Ein H-Kennzeichen kam für mich eigentlich nicht in Frage ( Kostenerspanis ist zu gering ).
Aber jetzt wurde mir gerichtet, das es sehr wohl sinnvoll ist, die XL als Oltimer anzumelden, Begründung:
Wenn bei einem Unfall meine XL durch ein anderes Fahrzeug geschrottet wird, bekomme ich ohne H-Kennzeichen nur den Restwert ( sehr wenig ) von der gegnerischen Versicherung.
Aber mit H-Kennzeichen würde die Versicherung meine XL immer wieder in den Originalzustand zurückversetzen müssen, egal wie teuer.
Stimmt das ??
Wer weiß was genaueres?
Gruß
Jochen
Kick it alive!!
Re: H-Kennzeichen
Ahoi Jochen,franze hat geschrieben:Aber mit H-Kennzeichen würde die Versicherung meine XL immer wieder in den Originalzustand zurückversetzen müssen, egal wie teuer.
Stimmt das ??
Wer weiß was genaueres?
ich komme ja aus der Zunft der Versicherungsfraggles. K (Kfz) ist zwar nicht meine Stärke, aber die K-Spezialisten werde ich mal fragen.
Viele Grüße
Axel
Ich sagte Ja zu 6 Volt und 23 Zoll.
- Gunther
- ab - und zu Schreiber
- Beiträge: 92
- Registriert: 11. November 2005, 20:05
- Wohnort: Ludwigshafen / Ametlla de Mar
Hallo,
wie sieht das aber aus mit der alltäglichen Nutzung ?
H- Kennzeichen verlangt gewisse Voraussetzungen an das Fahrzeug.
Ich weiß, für die H-Zulassung von Autos gibt es einen " Katalog " an Bedingungen der zu erfüllen ist, und auch die Nutzung ist eingeschränkt.
Gruß Gunther
wie sieht das aber aus mit der alltäglichen Nutzung ?
H- Kennzeichen verlangt gewisse Voraussetzungen an das Fahrzeug.
Ich weiß, für die H-Zulassung von Autos gibt es einen " Katalog " an Bedingungen der zu erfüllen ist, und auch die Nutzung ist eingeschränkt.
Gruß Gunther
Motorrradfahren ist Lebensqualität
hallo leute
ich habe heute gehört dass.....
deswegen keine garantie
bei oldtimern bei der verischerung wird ohne wertgutachten nur der restwert beglichen wie bei jeden anderen fahrzeug auch
also wertgutachten machen und der wert wird dann versichert
was heißt dat dingens wird teuer
steuerlich kostet ein kfz egal ob moped oder auto 90€ für h-kennzeichen
sprich im endeffekt lohnt sich das nur wenn absolut originalzustand und entsprechendes eigenes ermessen obs dir das wert ist.
so des wars
greets TUX
ich habe heute gehört dass.....
deswegen keine garantie
bei oldtimern bei der verischerung wird ohne wertgutachten nur der restwert beglichen wie bei jeden anderen fahrzeug auch
also wertgutachten machen und der wert wird dann versichert
was heißt dat dingens wird teuer
steuerlich kostet ein kfz egal ob moped oder auto 90€ für h-kennzeichen
sprich im endeffekt lohnt sich das nur wenn absolut originalzustand und entsprechendes eigenes ermessen obs dir das wert ist.
so des wars
greets TUX
mit groovigen Gruß
TUX
Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!
TUX
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- timundstruppi
- XL Guru
- Beiträge: 2215
- Registriert: 22. Oktober 2007, 23:39
- Wohnort: schloss mühlenhof / nebenwohnsitz villa kunterbunt
Das aktuelle Wertgutachten muss nicht anerkannt werden. Maximal 2 Jahre darf es alt sein.
Dann geht es wieder doch vor Gericht.
Kenne ich zur genüge aus dem Autokreisen.
Gruß TW
Dann geht es wieder doch vor Gericht.
Kenne ich zur genüge aus dem Autokreisen.
Gruß TW
Der 4Takter: Saugen, pressen, knallen, stoßen
loud pipes save lives
88 wc mcq (mcq=alter audi turbo quattro mit 1,6 bar ÜD) KKK
B7 pm abt
3B afn
8L ahf
B5 AFN
G4 ARX
PD02 PD
PD02
PD04
PE03
PE04
SDAH750 welco
Hier bohren für ERDE, äh Masse: [X]
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- Xl500 Zebra
- XL Berater
- Beiträge: 242
- Registriert: 30. April 2007, 11:37
- Wohnort: Lägerdorf
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also bei der xl bringt das h kennzeichen nur höhere kfz steuern ,ohne wertgutachten was alle 2 jahre erneuert werden muß ist das sinnlos ,hat mein versicherungs vreggel gesagt
h kennzeichen muß die xl original sein ,oder technische änderungen die in der zeit aktuell waren versicherung zahlt nach wertgutachten bei oltimer versicherung ,das ist auch teurer als normal
also ?
h kennzeichen muß die xl original sein ,oder technische änderungen die in der zeit aktuell waren versicherung zahlt nach wertgutachten bei oltimer versicherung ,das ist auch teurer als normal
also ?
XL 500 R
VT 1100 C
Yamaha XS 650
MB 250 TD
MB 207 D James Cook
habe das Klapprad vergessen
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-
- XL Guru
- Beiträge: 527
- Registriert: 20. Juli 2006, 22:19
Hi,
Ich hab mich bei meiner Versicherung erkundigt, wie es Sinn macht meine Replika zu versichern...... Sie meinte Im Falle eines Unfalles ist es egal, ob ich ein Wertgutachten habe. Denn tatsächliche Wert kann dann immernoch geschätzt werden. Das Problem ist der Diebstahl, denn dann bekomme ich den Zeitwert....( Grummel... BJ 92... ca. 11000KM... geschätzte 600 Euro.....Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!)
Speziell für diesen Fall ist das Wertgutachten notwendig. Wenn ich das habe, muß ich damit zur Versicherung und dann entscheidet die Versicherung, ob Sie meine Dicke Teilkaskoversichern. Das H Kennzeichen macht nur bei Fahrzeugen mit viel ccm Sinn. (und wenn die Abgasplakette braucht)
Die Rote Nummmer wird vielleicht bald für so durchgeknalllte Sammler wie mich Sinn. Denn 2012 sind allle meine Hondas über 30 Jahre alt.
Wenn ich es richtig im Kopf habe bezahlt man jährlich 170€ und versichert das stärkste Fahrzeug. Dann kann mann bis zu 7 Fahrzeugen auf das 07er Kennzeichen zulasssen.
Sie dürfen zu Testfahrten, Werkstattbesuchen, Treffen, Präsentationen, Rennen gefahren werden................... und das ohne 2 jährigen Tüv Prüfung ( jedoch hafte ich mit der 07er Nummer für den ordnungsgemäßen Zustand).
Viele Grüße Axel
Ich hab mich bei meiner Versicherung erkundigt, wie es Sinn macht meine Replika zu versichern...... Sie meinte Im Falle eines Unfalles ist es egal, ob ich ein Wertgutachten habe. Denn tatsächliche Wert kann dann immernoch geschätzt werden. Das Problem ist der Diebstahl, denn dann bekomme ich den Zeitwert....( Grummel... BJ 92... ca. 11000KM... geschätzte 600 Euro.....Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!)
Speziell für diesen Fall ist das Wertgutachten notwendig. Wenn ich das habe, muß ich damit zur Versicherung und dann entscheidet die Versicherung, ob Sie meine Dicke Teilkaskoversichern. Das H Kennzeichen macht nur bei Fahrzeugen mit viel ccm Sinn. (und wenn die Abgasplakette braucht)
Die Rote Nummmer wird vielleicht bald für so durchgeknalllte Sammler wie mich Sinn. Denn 2012 sind allle meine Hondas über 30 Jahre alt.
Wenn ich es richtig im Kopf habe bezahlt man jährlich 170€ und versichert das stärkste Fahrzeug. Dann kann mann bis zu 7 Fahrzeugen auf das 07er Kennzeichen zulasssen.
Sie dürfen zu Testfahrten, Werkstattbesuchen, Treffen, Präsentationen, Rennen gefahren werden................... und das ohne 2 jährigen Tüv Prüfung ( jedoch hafte ich mit der 07er Nummer für den ordnungsgemäßen Zustand).
Viele Grüße Axel
- Bastler
- ab - und zu Schreiber
- Beiträge: 25
- Registriert: 2. August 2009, 00:40
- Wohnort: Mönchengladbach
Oldtimerversicherung
Hallo zusammen,
es gibt Versicherungen, z.B. die Württembergische, die versichern Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren ohne Wertgutachten als Oldtimer, es reichen Fotos, die den Zustand dokumentieren.
Für meine Guzzi, T3 California, Bj. '76, wurde z.B. ein Wiederbeschaffungswert von € 5600.- angesetzt, das ganze für ca.
€ 100.- im Jahr und, wie gesagt, ohne Gutachten oder H-Kennzeichen.
Erkundigen lohnt sich auf jeden Fall.
Gruß an alle
Thomas
es gibt Versicherungen, z.B. die Württembergische, die versichern Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren ohne Wertgutachten als Oldtimer, es reichen Fotos, die den Zustand dokumentieren.
Für meine Guzzi, T3 California, Bj. '76, wurde z.B. ein Wiederbeschaffungswert von € 5600.- angesetzt, das ganze für ca.
€ 100.- im Jahr und, wie gesagt, ohne Gutachten oder H-Kennzeichen.
Erkundigen lohnt sich auf jeden Fall.
Gruß an alle
Thomas
Stau ist nur hinten doof, vorne geht's...
- TTausLübeck
- XL Guru
- Beiträge: 1100
- Registriert: 20. Juni 2009, 20:50
- Wohnort: Lübeck
Der Preis wird aber schon für die normale Versicherung unterboten - bei der XL ist auch der Wiederbeschaffungswert gering, die Begutachtung kosten auch, der ganze Spaß lohnt sich absolut nicht. Investiere lieber in das Moped.
Zur Frage:
Theoretisch kommt die gleiche Schadens Summe bei raus - weil der Gutachter in jedem Fall den authentischen Zustand beurteilt und bewertet aber wirtschaftlicher Totalschaden wird auch schnell erreicht.
Wertgutachten haben leider eine kurze Lebensdauer... werden auch immer angezweifelt bei zu großer Differenz angefochten.
Zur Frage:
Theoretisch kommt die gleiche Schadens Summe bei raus - weil der Gutachter in jedem Fall den authentischen Zustand beurteilt und bewertet aber wirtschaftlicher Totalschaden wird auch schnell erreicht.
Wertgutachten haben leider eine kurze Lebensdauer... werden auch immer angezweifelt bei zu großer Differenz angefochten.
Zuletzt geändert von TTausLübeck am 16. April 2010, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
XL500R 1982
XR500R 1982
XL600V 1991
CB360 1974
Ein Tag ohne motorradfahren ist verloren...
XR500R 1982
XL600V 1991
CB360 1974
Ein Tag ohne motorradfahren ist verloren...
Mei, hier geht es ja mal wieder munter durcheinander. Im Ursprungsposting lautete die Frage:
Muss bei einem unverschuldeten Unfall die GEGNERISCHE VERSICHERUNG mehr Geld bezahlen (Wiederherstellung des Originalzustandes statt Restwert), wenn ich mit einem H-Kennzeichen unterwegs bin?
Inzwischen wird völlig undifferenziert alles durcheinander geworfen, was irgendwie Oldtimerversicherung heißt: Diebstahlversicherung, Teilkasko, Vollkasko ... . Bleibt doch mal bei der Ursprungsfrage. Das ist ja schrecklich so.
Muss bei einem unverschuldeten Unfall die GEGNERISCHE VERSICHERUNG mehr Geld bezahlen (Wiederherstellung des Originalzustandes statt Restwert), wenn ich mit einem H-Kennzeichen unterwegs bin?
Inzwischen wird völlig undifferenziert alles durcheinander geworfen, was irgendwie Oldtimerversicherung heißt: Diebstahlversicherung, Teilkasko, Vollkasko ... . Bleibt doch mal bei der Ursprungsfrage. Das ist ja schrecklich so.
Ahoi,Dominik hat geschrieben:
Muss bei einem unverschuldeten Unfall die GEGNERISCHE VERSICHERUNG mehr Geld bezahlen (Wiederherstellung des Originalzustandes statt Restwert), wenn ich mit einem H-Kennzeichen unterwegs bin?
die Antwort ist NEIN. Das H-Kennzeichen regelt lediglich die Nutzung (Treffen, Präsentationen etc.). Der gegnerischen Versicherung ist es egal, ob das Motorrad ein H-Kennzeichen hat oder nicht. Die Entschädigung bleibt gleich.
Viele Grüße
Axel
Ich sagte Ja zu 6 Volt und 23 Zoll.
... Wiederbeschaffung oder Restwert ... ?
Soweit ich weiss mus die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bzw. Verkehrswert ersetzen. Egal wie versichert (siehe Antwort von Axel).
Diesen Wert legt bei einem Unfall der Gutachter fest (u.a. mittels Vergleich mit ähnlich erhaltenen Maschinen in Anzeigen und ebay-Verkäufen) und zieht den Restwert der Schrotthaufens ab (wenn ich den Schrott behalten möchte). Denn den kann ich ja evtl. noch verwerten.
Beim Diebstahl legt meine Versicherung den Wiederbeschaffungswert fest. Und da geht es Dilemma los:
Der Sachbearbeiter tut dies nach seinem Ermessen, seinen Kenntnissen (z.T. gering) und seiner Recherchefreudigkeit. Natürlich im Interesse der Versicherung möglichst niedrig. Da er pro Tag X Schäden zu bearbeiten hat, muss er das möglichst schnell und effizient tun.
Wenn ich in der Schadensanzeige sage die Kiste war 3000€ wert, geht er vielleicht noch mal kurz zu den hauseigenen Gutachtern, wenn vorhanden.
Gegen den festgelegten Wert kann man natürlich gerichtlich vorgehen. Besser ist es jedoch, mit Fotos, guter Doku und Vergleichswerten freudlich vorsprechen und im Gespräch klären wo der Wert liegen könnte, bevor der Wert vom Sachbearbeiter festgelegt wurde. Er ist für jede Unterstützung dankbar! Ein vorhandenes Gutachten muss er nicht anerkennen, lediglich wie die o.g. Doku als Anhalt hernehmen.
Im Nachhinein kann er nicht so einfach seinen festgelegten Wert revidieren. Das wird dann zur Chefsache... Und der hat noch weniger Zeit und noch viel mehr auf die Zahlen zu gucken!
Axel, korrigiere mich, wenn da was falsch sein sollte.
Soweit ich weiss mus die Versicherung den Wiederbeschaffungswert bzw. Verkehrswert ersetzen. Egal wie versichert (siehe Antwort von Axel).
Diesen Wert legt bei einem Unfall der Gutachter fest (u.a. mittels Vergleich mit ähnlich erhaltenen Maschinen in Anzeigen und ebay-Verkäufen) und zieht den Restwert der Schrotthaufens ab (wenn ich den Schrott behalten möchte). Denn den kann ich ja evtl. noch verwerten.
Beim Diebstahl legt meine Versicherung den Wiederbeschaffungswert fest. Und da geht es Dilemma los:
Der Sachbearbeiter tut dies nach seinem Ermessen, seinen Kenntnissen (z.T. gering) und seiner Recherchefreudigkeit. Natürlich im Interesse der Versicherung möglichst niedrig. Da er pro Tag X Schäden zu bearbeiten hat, muss er das möglichst schnell und effizient tun.
Wenn ich in der Schadensanzeige sage die Kiste war 3000€ wert, geht er vielleicht noch mal kurz zu den hauseigenen Gutachtern, wenn vorhanden.
Gegen den festgelegten Wert kann man natürlich gerichtlich vorgehen. Besser ist es jedoch, mit Fotos, guter Doku und Vergleichswerten freudlich vorsprechen und im Gespräch klären wo der Wert liegen könnte, bevor der Wert vom Sachbearbeiter festgelegt wurde. Er ist für jede Unterstützung dankbar! Ein vorhandenes Gutachten muss er nicht anerkennen, lediglich wie die o.g. Doku als Anhalt hernehmen.
Im Nachhinein kann er nicht so einfach seinen festgelegten Wert revidieren. Das wird dann zur Chefsache... Und der hat noch weniger Zeit und noch viel mehr auf die Zahlen zu gucken!
Axel, korrigiere mich, wenn da was falsch sein sollte.
Bub, bub, bub...