Wiederaufbau XL500R

Fragen wie z.B: Paßt die Gabel der R an die S?

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Kurzer69
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

Danke Kristian :)

ist zwar nicht so schönes Vitrinenstück
aber alltagstauglich und wieder heile
paar Lacksachen oder doch ma noch anderen
linken Seitendeckel in besser ma schaun,
erstma wieder fahrn.
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timundstruppi
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von timundstruppi »

Ich finde, dass der Topf 10 cm zu tief sitzt. Daher die Nachfrage. Sitzen alles BSM "original" so?
Gruß TW
Der 4Takter: Saugen, pressen, knallen, stoßen
loud pipes save lives
88 wc mcq (mcq=alter audi turbo quattro mit 1,6 bar ÜD) KKK
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Hier bohren für ERDE, äh Masse: [X]
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

@timundstruppi ob die BSM alle so sitzen
kein Plan aber ne Bastelhalterung vom
Vorbesitzer ist da dran das will ich noch ändern
dann kommt der sicher noch paar cm höher.
Gruss René
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Kurzer69
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

So heut die Bastelhalterung abgeändert und ne Abdeckung
gedängelt damit es auch schick ausschaut.
Nun ja noch Lämpchen gescheckt und getauscht,
neue Batterie gestern befüllt und ist am Laden.
Das Teil angekickt alles prima gleich beim 1ten,
nur Standgas hat nicht mehr gestimmt war zu niedrig.
Na gut hochgedreht und sachte bei 1800 U/min eingestellt fand
ich aber bissel zu viel und noch bissel runter
bub bub bub und aus sch... . :(

Eine geraucht und nochmal wieder zuviel runter gedreht
und bub bub bub aus. :(

Danach nicht mehr anbekommen
sicher versoffen, hatte die Startprozedur
im warmen Zustand nochmals Vollführt
das war falsch denke ich. :roll:

Eine geraucht und nochmal richtig mit
Schwung,Fehlzündung wenn ich nicht so
schwer wäre hätte es mich sicher
runtergehaun.

Was hab ich falsch gemacht???


Gruss René
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Kristian
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kristian »

Und wieviel hast ihn hoch bekommen? (Den Topf...) :D

Abwarten und wie üblich starten.
Wenn es warm ist, braucht der Choke nicht ganz raus.
Vorher 1-2x am Gas drehen (spritzt ein), und ohne Gas kicken... 8)
Bub, bub, bub...
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

Kristian hat geschrieben:Und wieviel hast ihn hoch bekommen? (Den Topf...) :D
Na paar cm sind es gewurden den einen Bastelhalter hab
ich jetzt längs und den anderen musste ich kürzen.
Damit das ganze nicht so dumm ausschaut hab ich
mir ne Blende gebastelt aus Blech.

Na ich Versuch morgen mein Glück.
für heut bin ich geheilt lass Sie dann aber lieber
bei 1800U/min denke ich.

Hatte den Choke ganz auf als Sie warm war denke das war zuviel
des guten daher hatte Sie den Kram fehlgezündet.

Aber der Knall war geil :D

Gruss René
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

So weiter gehts,auf zur letzten Hürde.
Hab heut morgen die Batterie
angeschlossen ordentliche
Hupe verbaut 1xTieftonhorn
einer 2Klanghupe das passt so schön an die Originalaufnahme:D
Meine winterliche Bastelarbeit mit der Hupe war zwar erfolgreich
aber ne Hupe ist das nicht,eher was für Elektrofahrrad :lach:.
Ist auch wieder gleich beim 1sten Kick angesprungen,
hab Sie dann 1,3km geschoben,also Tacho geht auch. ;D
Damit das gute Stück morgen dem TÜVer vorgestellt werden kann.Ganz schön
lang so Radweg. :roll:

Es lenkt,fährt,bremst,blinkt,hupt,leuchtet sogar im dunkeln/hellen und im Stand.
Man kann nach hinten gucken,Motor ist trocken saut/qualmt nicht springt an,Reifen
sind nicht neu aber noch wie.Hoffe das alles glatt geht man weis ja nie :|


Gruss René
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

Kurz Info :!: :!: :!:

Man ich hab auch wieder ein Pech. :cry:
Weil der hintere Reifen nicht im Brief steht,
die Unbedenklichkeit von Honda
zwar schön ist,aber wohl nicht ausreichend,
der Tomasseli nen TÜV-Teilegutachten
hat und auch nicht im Brief steht war das
heut nix mit der Abnahme,da muss erst wer
höheres sein Segen geben bei meinem Glück
brauch ich sicher noch neuen Pneu und vielleicht
auch den original Lenker wieder drauf.
In meinem Brief und dem alten steht nur was ich für
Kerzen verbauen darf.
Hallo das Teil hatte schon mal Tüv 2009-2011.
Was das dene??? :(

Gruss René
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PeterB
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von PeterB »

Moin Kurzer,

in den alten Briefen sind normalerweise 2 Einträge für die Reifen, einer mit Sternchen und Yokohama und/oder Brückensteinbindung, der zweite Eintrag beschreibt nur die Größe/Tragfähigkeit. Wenn Deine Reifen diesen Massgaben entsprechen muss nix eingetragen werden!

bestes beileid
peterb
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von rubus »

Man ich hab auch wieder ein Pech.
Ja, Du hast leider einen Quotenidioten erwischt.
Weil der hintere Reifen nicht im Brief steht, die Unbedenklichkeit von Honda zwar schön ist,aber wohl nicht ausreichend
Was wurde konkret bemängelt?
der Tomasseli nen TÜV-Teilegutachten hat und auch nicht im Brief steht war das heut nix mit der Abnahme,da muss erst wer
höheres sein Segen geben
Ich habe schon seit bestimmt 25 Jahren keinen Originallenker mehr drauf, allerdings vom Stil her immer nahe dran (Magura, Tommaselli), also schwarze Stahllenker mit Strebe. Aber letzlich hat noch nie ein Hahn danach gekräht.
Den Tommaselli hat ein Freund von mir trotz des mitgelieferten Papiers auch nicht eingetragen bekommen. Ihm habe ich damals eigens für die TÜV-Zeremonie einen Originallenker ausgeliehen ...

Such Dir am besten eine andere Prüfstelle.
Geldschöpfung in öffentliche Hand
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

PeterB hat geschrieben:Moin Kurzer,

in den alten Briefen sind normalerweise 2 Einträge für die Reifen, einer mit Sternchen und Yokohama und/oder Brückensteinbindung, der zweite Eintrag beschreibt nur die Größe/Tragfähigkeit. Wenn Deine Reifen diesen Massgaben entsprechen muss nix eingetragen werden!

bestes beileid
peterb
Danke für das Beileid.
Na hab ja den alten Brief mit hingegeben,
die Maße sind die selben ist wohl noch nen Bike
was da so Reifenproblem hat und da soll wo morgen
wer auf beide drauf schaun ist mir zu hoch. :nixweiss:
Wenigstens hat es nix gekostet.
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

@rubus

bemängelt eher weniger hatte nur dummerweise (oder zu ehrlich)
das TÜV-Gutachten für den Lenker im Brief mit liegen.
Das hat wohl aufgestossen da der ja neu ist und in keinem
Brief vermerkt war.Und der Reifen zwar die richtigen
Masse aufweist aber die Herstellerbindung ja nicht stimmt
logisch gibt ja keine mehr. Morgen soll da wer drüber
schaun der das Absegnen darf.Somit ist Sie heute
nicht Bewertet worden.

Gruss René
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von volkerxl »

es gibt keine Reifenbindung.
die r hat für Reifen 2 Eintragungen.
webmaster XL 500.de
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von rubus »

Wenigstens hat es nix gekostet.
Immerhin ...
Das hat wohl aufgestossen da der ja neu ist und in keinem Brief vermerkt war.
Dann soll der Prüfer ihn eben eintragen. Das ist doch ein typischer TÜV-Job, der Kohle bringt.
Und der Reifen zwar die richtigen Masse aufweist aber die Herstellerbindung ja nicht stimmt logisch gibt ja keine mehr.
Richtig. Hast Du noch einen alten Brief oder schon das neue Dingsda (heißt jetzt anders)? Im alten Brief standen nämlich zur Bereifung zwei Ziffernpaare, wobei das zweite kurioserweise das, was im ersten Paar (Fabrikatsbindung) festgelegt wurde, wieder relativierte bzw. aufhob (Oder-Regelung).
Morgen soll da wer drüber schaun der das Absegnen darf.
Viel Glück. Möge der andere nicht solch ein Korinthenkacker sein.
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Re: Wiederaufbau XL500R

Beitrag von Kurzer69 »

@rubus hab den alten entwerteten Brief mit dazu gepackt zu dem neuen Brief,
lesen werden se ja können :roll:
Dann soll der Prüfer ihn eben eintragen. Das ist doch ein typischer TÜV-Job, der Kohle bringt.
eben :!:
Viel Glück. Möge der andere nicht solch ein Korinthenkacker sein.
dein Wort in Gottes Ohr :!:

@Volkerxl
es gibt keine Reifenbindung.
die r hat für Reifen 2 Eintragungen.
Für erhebliche Verunsicherung bei Motorradfahrern sowie bei Fahrzeug- und Reifenherstellern hat eine änderung der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gesorgt. Bis dahin durfte man in Deutschland auch andere Reifenfabrikate als die Serienausstattung fahren, wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorradherstellers mitgeführt wurde. Durch die änderung der StVZO wurde diese verbraucherfreundliche Regelung gestrichen. Erst nach massiver Intervention des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland e.V. (IVM) erklärte nun das Bundesverkehrsministerium: Das Mitführen einer Herstellerfreigabe reicht - der kostenpflichtige Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Eben diese Bescheinigungen wurden im vergangnen Jahr aus dem Beispielkatalog zur StVZO für Fahrzeugumrüstungen ersatzlos gestrichen. Hintergrund dieser Entscheidung war es, den Wildwuchs bei Zubehör- und Anbauteilen einzudämmen. Dabei wurde das Kind aber mit dem Bade ausgeschüttet, denn die Überwachungsorganisationen wie TüV und Dekra interpretierten diese Streichung als einen Rückfall in alte Zeiten: Also verlangten sie wieder die Vorführung des Fahrzeuges mit einem Teilegutachten, die kostenpflichtige Abnahme des Reifenanbaus und die Eintragung der Reifen beim Straßenverkehrsamt.
Nach massiver Intervention des IVM hat das Bundesverkehrsministerium die Sachlage nun klargestellt. So hat die Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern nach wie vor rechtlichen Bestand. Zwar ist die Verwendung der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen für den Halter weiterhin vorgeschrieben. Eine Umrüstung auf Alternativreifen der gleichen Größe ist aber zulässig, wenn diese Reifen eine Bauartgenehmigung nach der Norm ECE_R75 oder gemäß der EU-Richtlinie 971241EG haben, und wenn ein Nachweis des Fahrzeugherstellers vorliegt, dass entsprechend § 19 (2) StVZO durch den Einsatz dieser Reifen auf dem Kraftrad keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Laut Bundesverkehrsministerium erfüllen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen die Anforderungen eines solchen Nachweises.
Für den Verbraucher hat sich demnach eigentlich nichts geändert. Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorrad- oder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigungbesorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das Motorrad in einem vorschriftsmäßigen Zustand, die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen, die Prüfplakette zur HU kann deswegen nicht verweigert werden, die Reifen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Kraftrad muß nicht vorgeführt werden. Beim Mitführen der Bescheinigung darf der Führer des Kraftrades bei einer Verkehrskontrolle keine Beeinträchtigung durch die Polizei erfahren.

[Quelle: http://www.ivm-ev.de] Stand September 2000
Die brauch ich wohl Unbedenklichkeitsbescheinigung,hab nur die von Honda aber leider nicht die vom Reifenhersteller :!:

Gruss René
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