Umlakieren - rechtlich

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Helyxx
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Umlakieren - rechtlich

Beitrag von Helyxx »

wie ises wenn ich mein moped z.b. schwarz anmale?
muss ich das umtypisieren oder einfach in der zulassung ändern lassen?
was kostet der spaß?
und erspare ich mir das wenn ich sie sowieso neu anmelde?
achja sollte das ganze für österreichisches Recht wissen :?

thx

Helyxx
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FLO
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Beitrag von FLO »

Hm, das is eine interessante Frage. Und was machen jene, deren Fahrzeuglack mit der Zeit bleich geworden ist und nun einen ganz anderen Farbton hat? Zb. Rosa statt Rot...

Ich hab mir darüber bis jetzt jedenfalls noch keine Gedanken gemacht, hab meine Geräte so angemalt, wie´s mir getaugt hat und passt. Das geht die Kieberer nix an...

Wenn du´s genau wissen willst, frag doch bei der nächsten Prüfstelle oder beim "TüFF" nach.
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tobi84
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Beitrag von tobi84 »

ich glaube wenn du in deutschland zur zulassungsstelle oder tüv gehen würdest, und sagen das du deinen neuen lack eintragen lassen willst, würden die dich für bekloppt erklären.
was machste den wenn dein mopped in flip flop lackieren lässt, und es im schatten ne andere farbe hat wie in der sonne? :lol:

gruß tobi
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peter
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Beitrag von peter »

hallo zuammen,

meine xl wurde anno 1982 nach totalschaden neu aufgebaut.

der motor wurde schwarz einbrennlackiert und auch die gabelscheiden.

da nach dem totalen eine mfk (tüv) prüfung notwendig wurde haben sie meinen fz brief abgeändert in farbe:rot/schwarz.

gruss peter

meiner meinung nach ist jede farbveränderung eintragspflichtig. (rosa auf rot etc. ausgeschlossen)
Gast

Beitrag von Gast »

ganz ehrlich,ne andere farbe eintragen lassen ist der gösste schwachsinn den ich je gehört habe.lasst ihr auch eintragen wenn ihr die unterhose wechselt
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Schwarzwusel
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Beitrag von Schwarzwusel »

Kann ich garnicht glauben sowas.... Naja andere Länder andere Sitten.... :D
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TC1men
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Lack

Beitrag von TC1men »

Hoi, zufällig habe ich vor kurzem bei unserem Grenzübergang mitbekommen, dass die Einreise eines deutschen Fahrzeuges aufgrund der falschen Autofarbe verweigert wurde! So kann`s einem in Deutschland gehen - kein Schwerverbrecher aber die falsche Autofarbe und du kommst nie wieder rein!!!!!!!!!!!!!!!!!und mußt in der Schweiz bleiben!
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Schwarzwusel
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Beitrag von Schwarzwusel »

Wie kann das sein ?? Bei uns in den deutschen Papieren steht doch nirgends ne Farbe oder ne Farbnummer..... oder verstehe ich hier irgendwas völlig falsch ?? Klärt mich auf...........
Ride on......Gruss Micha......... In Afrika vergehen jede Minute 60 Sekunden ......... Tu was dagegen...
Gast

Beitrag von Gast »

:D :D :D :D :D
TC1men
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Beitrag von TC1men »

Bin selber mal gespant was es noch darüber zu erfahren gibt! Beim Zulassungsantrag muß man die Farbe eintragen. Überprüft wird die Farbe dort natürlich nicht. In den neuen Papieren: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II steht jeweils unter R die Farbe des Fahrzeuges!

Aber ich glaube kein Mensch würde merken, wenn man bei einer Zulassung einfach mal eine andere Farbe eingeben würde?

Und wie ist es eigentlich mit einer Speziellackierung - oder noch besser da fällt mir gerade dieser häßlich VW Polo (ich glaube) Harlekin ein! Kotflügel, Türe, Dach, usw. alles in einer anderen Farbe? Was steht da wohl in den Papieren oder ein altes Rally Fahrzeug aus den 70er mit einer Castrol oder Martini Lackierung?
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