Gesetzliche Lage beim Endurofahren

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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AllgemeinerMensch
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Beitrag von AllgemeinerMensch »

MartinWL hat geschrieben:Wenn man sich rücksichtsvoll verhält, kann man es durchaus riskieren mit Kennzeichen diese Wege zu befahren.
Gilt leider nicht überall, gibt zumindest hier immer wieder Leute die prinzipiell alles und jeden für verboten halten und zumindeste mit angedrohten Anzeigen um sich werfen. Gerade bei solch frustrierten Spinnern wärs halt schön wenn man wüsste dass man einer Anzeige gelassen entgegen blicken kann :wink:
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Domo
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Beitrag von Domo »

Moin!
AllgemeinerMensch hat geschrieben: Gilt leider nicht überall, gibt zumindest hier immer wieder Leute die prinzipiell alles und jeden für verboten halten und zumindeste mit angedrohten Anzeigen um sich werfen. Gerade bei solch frustrierten Spinnern wärs halt schön wenn man wüsste dass man einer Anzeige gelassen entgegen blicken kann :wink:
Solche Spezis gibt es glaube ich überall :roll: .
Ich denke allgemein lässt sich nicht beantworten, was man von solchen angedrohten Anzeigen halten soll. Das kommt denke ich drauf an, auf welchem Weg du gerade fährst (Klingt jetzt vielleicht ein wenig blöd). Bei mir gibt es einige unasphaltierte Pisten (die eigentlich nur von Bauern und Spaziergängern genutzt werden), die aber auf Straßenkarten eingezeichnet sind. meiner Meinung nach ist das dann ein öffentlicher Verkehrsweg auf dem dir nichts und niemand das rumbrettern verbieten kann :!: .
Dann gibt es aber auch Wege quer durch Privatwälder, wo drei mal die Woche der Jäger zu seiner Jagt langfährt. Wenn du da mit dem Mopped durchballerst und der Besitzer dich anzeigen will, weil es ja sein Wald ist, bist du denke ich mal machtlos :x .
Richtig interessant wird es dann in Naturschutzgebieten (wobei Naturschutzgebieten nicht gleich Naturschutzgebiet ist :wink: ) . Ich bin beispielsweise in nem Angelverein. Ein Vereinsgewässer von uns liegt in nem Naturschutzgebiet. Es gibt nen Weg quer durch das Naturschutzgebiet durch. Wenn wir mit dem Verein an diesem Gewässer gemeinsam angeln wollen, dürfen um zu unserem Gewässer zu gelangen diesen Weg nur von einer Seite und nur bis zu einer bestimmten Stelle Befahren und dort parken. Andererseits habe ich aber auch schon gehört, dass man diesen Weg mit nem PkW befahren darf (und das passiert auch regelmäßig durch diverse Hundebesitzer, etc.). Es gibt an diesem Weg aber auch ein Schild, was allem KFZ die Durchfahrt verbietet. Dieses steht aber nur auf der einen Seite des Weges. Was passiert nun aber, wenn ich von der anderen Seite in den Weg einfahre :?: :eek:
Würde mich jemand anzeigen, weil ich diesen Weg befahre, würde das Verfahren sicherlich irgendwann eingestellt werden, weil alle beteiligten durch die ganzen Widersprüche verwirrt sind :twisted: .
Am Besten, du schaust einfach mal, wie das ganze bei dir aussieht. Wenn deine "Haus und Hofstrecke" in Straßenkarten eingezeichnet ist, wüßte ich nich, warum du da nich langfahren düftest :idea: .
Gruß Domo
Das muss kesseln!
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tjark
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Beitrag von tjark »

Moin Moin,

grundsätzlich ist das Thema recht schnell abgehakt und beantwortet. Dabei gehe ich davon aus, dass wir uns über die Benutzung von Straßen oder Wegen unterhalten - einfach über den Acker brettern dürfte ohne Genehmigung des Eigentümers generell verboten sein.
Ansonsten dürfen wir fahren, wo es nicht durch Verkehrszeichen oder andere Barrieren untersagt wird, die eindeutig erkennen lassen, dass eine Weiterfahrt nicht gewünscht ist (Schranken, Poller, etc.). Nicht abgesperrte Bereiche gehören zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegen uneingeschränkt der StVO. Dazu gehören z.B. auch Parkplätze der Supermärkte, obwohl es Privatgrund ist.

Allerdings hab ich bisher kaum Wald- und Feldwege gesehen, die nicht durch irgendein Verkehrszeichen dem öffentlichen Verkehr entzogen worden sind.

Gruß

Jörg
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tomtomjump
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Beitrag von tomtomjump »

Hallo,

und wie ist das mit der Höchstgeschwindigkeit auf dem Feldweg? Landstraße 100km/h, oder? :twisted:
Gruß Tom
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Außerhalb geschlossener Ortschaften sind das 100km/h.

Greetz, der Geier, auch für Feldwege gilt nur für Anlieger, und das sind die Eigentümer/Pächter und Ordnungshüter, wie Feldschütz, Jäger und Polizei, sonst niemand.
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"

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tjark
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Beitrag von tjark »

tomtomjump hat geschrieben:Hallo,

und wie ist das mit der Höchstgeschwindigkeit auf dem Feldweg? Landstraße 100km/h, oder? :twisted:
Das hat unser Geierchen ausnahmsweise mal konkret beantwortet. Näheres dazu sagt Dir § 3 der StVO.

@Geier: Dann muss das bei Euch durch ein formelles oder materielles Landesgesetz generell so geregelt sein. Dann kannst Du uns doch auch die Quelle dazu verraten - schließlich sind wir alle lernfähig.

Gruß

Jörg
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Das nennt sich Führerscheinprüfung!

Greetz, der Geier, mußten wir damals beim amtlichen Prüfer machen, gab's nicht wie heut bei Mc Doof zur Kindertüte :wink:
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
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tjark
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Beitrag von tjark »

der Geier hat geschrieben: Das nennt sich Führerscheinprüfung!
Tja Geierchen,
nur leider interessiert Dein Halbwissen aus einer Führerscheinprüfung von vor 40 Jahren niemanden - außer Dich natürlich :D

Bei uns im schönen Hamburg sieht das so aus:
http://www.forst-hamburg.de/beschilderung.htm#Anlage 2

oder aber meistens so:
http://www.fahrtipps.de/img/200/verkehr ... d-illu.gif

oder so ähnlich :lol:

Ich bin jetzt raus, Beiträge werden mir zu konstruktiv :D :D :D

Gruß

Jörg
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Dachte mir schon ,daß die Frage nicht ernst gemeint war.

Greetz, der Geier, denn diskutier das am Besten mit einem der Ordnungshüter, der wird dir dann auch gleich die "Maut" sagen... :D
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Kristian
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Beitrag von Kristian »

Die Schildchen vom Forst Hamburg sehen etwas wie selbstgemalt aus. Könnte man auch leicht als nicht offizielle Schilder interpretieren...

Also, ich als doofe Großstadtleuchte fasse mal zusammen:

Wenn kein Verbotsschild steht gilt:
:idea: Ich suche Pilze oder meine letzte Woche verlorenen Handschuhe, habe also ein Anliegen und darf den Feldweg befahren.
:idea: Da ich nun Anlieger bin, darf ich mit 100 km/h über den Feldweg brettern.

Liege ich richtig :?:
Bub, bub, bub...
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Barnue
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Beitrag von Barnue »

der Geier hat geschrieben:Das nennt sich Führerscheinprüfung!
Nupp, nix 100 km/h! Ist bei mir zwar noch (!) keine 40 Jahre her, aber ich bin sicher, dass auch heute noch gilt: Bei unübersichtlichen Wegen musst Du in der Lage sein, auf halber einsehbarer Wegstrecke anhalten zu können, bei überischtlicher Lage innerhalb der einsehbaren Strecke. Lässt sich zur Not mit §1 StVO erklären. Somit ergibt sich für unsere XLs eine Vmax von ca 25 km/h :lol:

@Tjark: Am besten gefällt mir der "Driftweg": "Wieso Herr Wachtmeister? Ich tu doch, wie mir gesagt wurde ...?"


Gruß, Klausi
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Barnue hat geschrieben:
der Geier hat geschrieben:Das nennt sich Führerscheinprüfung!
Nupp, nix 100 km/h! Ist bei mir zwar noch (!) keine 40 Jahre her, aber ich bin sicher, dass auch heute noch gilt: Bei unübersichtlichen Wegen musst Du in der Lage sein, auf halber einsehbarer Wegstrecke anhalten zu können, bei überischtlicher Lage innerhalb der einsehbaren Strecke. Lässt sich zur Not mit §1 StVO erklären. Somit ergibt sich für unsere XLs eine Vmax von ca 25 km/h :lol:

@Tjark: Am besten gefällt mir der "Driftweg": "Wieso Herr Wachtmeister? Ich tu doch, wie mir gesagt wurde ...?"


Gruß, Klausi
Mahlzeit!

Der war gut! :D Wir haben hier Feldwege, da könnte wenn man dürfte sogar nach §1 mit der XL 100km/h fahren, so lang grad aus gehn die!

@ Kristian: Sach doch bitte bescheid, wenn du mit 100 über die Pilze driftest, die Szene danach mit dem Ordnungshüter möcht ich bitte´filmen :wink:

Greetz, der Geier, like this: http://www.youtube.com/watch?v=-PqjD4TRZBk
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Beitrag von tjark »

Eigentlich wollte ich zu dem unbewiesenen Halbwissen von unserem Vogel ja gar nichts mehr schreiben, aber wenn Klausi schon auf den Driftweg zu sprechen kommt :D
Der gefiel mir auch sehr gut, daher hab ich die lustigen Schilder mal dran gelassen :)

@Kristian: Anlieger hat leider nichts mit einem Anliegen zu tun - sonst könnte es auch das Anliegen sein, den Feldweg zu nutzen :wink:

Und für die Bestimmung der jeweiligen Geschwindigkeit ist § 1 StVO schon nicht schlecht, § 3 bringt es noch mehr auf den Punkt.

Aber vielleicht überrascht der Geier uns ja auch noch mal mit Fakten - auch als Schreiner muss man doch lesen können :wink:


Gruß

Jörg
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Hallo zusammen,

ich wollte mich eigentlich gar nicht einmischen, aber eins wundert mich doch:
Greetz, der Geier, auch für Feldwege gilt nur für Anlieger, und das sind die Eigentümer/Pächter und Ordnungshüter, wie Feldschütz, Jäger und Polizei, sonst niemand.
Meinst du damit etwa, dass bei Feldwegen grundsätzlich gilt: "Durchfahrt (für Kraftfahrzeuge) verboten" mit dem Zusatz "für Anlieger frei", oder wie? Verstehe das Posting jetzt gar nicht.

Viele Grüße,
Dominik
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Barnue
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Beitrag von Barnue »

Es hängt wohl so ein bißchen an der "Widmung des Verkehrsraumes".
Nach ein wenig Wühlen hab ich das hier gefunden. Ist zwar ein wenig hölzern (was unsere Schreinerzunft wohl freut :D ) aber doch recht interessant zu lesen.
So heisst es z.B. bereits ziemlich weit vorne:
"Verkehrsflächen sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für einen nicht näher bestimmten Personenkreis zur Benutzung zugelassen sind."
Wenn also Dein "Waldweg" öffentlich (also ohne Anssehen der Person, durch Ausweis, Schlüssel oder Personenkontrolle und insbesondere ohne Hinweis in Form eines Schildes) zugängig ist und er auch benutzt wird, kann man von "stillschweigender Duldung" ausgehen und befindet sich somit auf öffentlicher Verkehrsfläche. So zumindest würde ich der Rennleitung gegenüber meine Argumentationskette einleiten. Wenn man allerdings dem Förster mit durchgeladenem Drilling gegenübersteht, könnte die Konnversation durchaus wesentlich einsilbiger werden. Es dauert halt doch unangenehm lange, bis so eine Schrotladung aus dem Hintern wieder rausgeeitert ist.

Aber Obacht! :schlaumeier: In den meisten Bundesländern gibt es wohl noch ein Waldgesetz, das im Einzelfall regelt, wer wann was womit darf. Das gilt dann wohl auch mehr als die eher allgemein gehaltene StVo. Hier sollte sich dann jeder selbst mal schlau machen können, was das so hergibt.


Gruß, Klausi
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