fahrzeugbrief ist weg

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Moppel
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Beitrag von Moppel »

Hallo,

Hier mal ein AUszug was man(n)/frau in Düsseldorf machen müsste wenn Brief/Zulassungsbescheinigung II weg ist.

Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird ausgestellt, wenn
■die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) keinen Raum mehr für erforderliche Eintragungen bietet (z.B. neue Fahrzeughalter oder technische Änderungen)


■die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar geworden ist, z.B. weil sie nicht mehr lesbar oder zerrissen ist


■die originale Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verlust geraten ist


■bei jeder vorzunehmenden Änderung an einem alten Fahrzeugbrief oder einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II


Im Anschluss wird die Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingeleitet. Das neue Dokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (circa 8 Wochen) ausgestellt und ausgehändigt.

Besonderheiten:
Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug um- oder angemeldet werden.

Erste Anlaufstelle bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach der ursprünglichen Zulassung von der Zulassungsstelle nicht an den Fahrzeughalter, sondern

■an eine vom Halter bevollmächtigte Person, oder
■an den Zulasser eines Autohauses, oder
■an eine Bank / ein Leasing-Institut
übergeben wurde, muss bei Verlust eine Erklärung der entsprechenden Personen vorgelegt werden, dass sie nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist, sondern ihn an den Halter übergeben haben.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für eine vollgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird sofort ausgehändigt.

Bei einem Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Aufbietungsverfahren. Dieses dauert circa 8 Wochen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die neue Zulassugnsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Während der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug nicht zugelassen oder umgemeldet werden.
Wer Fehler findet darf sie behalten.

XL500R 82 (Möhre)
XL500R 83 (Rübe)
XL250R 84 (Schubse)
XL650V 2004 (Transe) im Wiederaufbau
XL650V 2004 (Wilbur)
DKW Hummel (in Restauration)
XL500S 79 zerlegt
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TTausLübeck
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Beitrag von TTausLübeck »

aber nicht billiger- bei uns ist es jetzt so das das Aufbieten entfällt aber ein Eigentumnachweis und die 21. notwendig sind.
Ein Rahmen ist nichts wert-geht in der Bucht so manche male für ein Handgeld weg.
Gibts den was schöneres als zu Beginn gleich ein XL Schrauberlehrgang mit Examensleistung RAHMENERNEUERUNG hinzulegen?
Gibt Sicherheit für den Piloten und das Fahrzeug.

Tja,was hast du GELD oder Ahnung?
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Verschenken werd ich den Rahmen sicher nicht... :roll:

Vielleicht sollte er sich selber einen Rahmen schweißen:
Gibts den was schöneres als zu Beginn gleich ein XL Schrauberlehrgang mit Examensleistung RAHMENERNEUERUNG hinzulegen?
Greetz, der Geier, sonst wär's ja auch zu einfach....
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"

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mattemote
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Beitrag von mattemote »

gut abend!!
eine menge antworten =viele meinungen ist klar
also die frage nach einen rahmen war erstmal nur um zu erfahren
ob jemand so einen hat und das man ihn nicht geschenkt bekommt
is klar auch ein geier hat nichts zu verschenken
übermorgen werd ich die netten damen von der zulassungstelle
besuchen dann werde ich ja hören was sie verlangen
eine bescheinigung der polizei das die xl nicht zur fahndung ausgeschieben
ist hab ich vom verkäufer mitbekommen
am liebsten will ich sie nicht aus einander bauen

gruß matte
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Molch
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Beitrag von Molch »

Na dann berichte mal, da bin ich sehr gespannt...

Gruß, Henning
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TTausLübeck
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Beitrag von TTausLübeck »

Ein super topfit dastehende XL würde ich warscheinlich auch die Papier besorgen -

aber sonst sind gerade am Anfang der Wiederinbetriebnahme doch so einige umfangreiche Maßnahmen fällig...

das es mit dem Rahmen kaum ins gewicht fällt.
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mattemote
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Beitrag von mattemote »

Tachschön
ich war gestern bei der zulassungstelle nette dame sie sagt
ich muß eine vollabnahme machen und vom vorbesitzer ein
schreiben das er die xl ohne papiere verkauft hat, leider hat
er das im kaufvertrag vergessen
ein aufgebot brauch ich zum glück nicht die dame hat sofort eine
anfrage in flensburg gemacht sogar kostenlos (ein wunder)
und dann das übliche was man zur anmeldung braucht
allso werde ich diesen weg gehen
schöne grüße matthias
Die Wüste lebt
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Beitrag von Die Wüste lebt »

Viele Dank für die ausführlichen Angaben.
Da werd ich wohl mal demnächst mal nachhaken müssen. Was unsere Zulassungsstelle meint.
Aber zuvor werde ich veruschen von Honda Unterlagen für die Papiere zu bekommen. Bis jetzt habe ich leider noch niemanden mit einer PE01 XR 250 gefunden.
Viele Grüße Axel
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