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Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 17. April 2002, 12:53
von volkerxl
hi jungs und mädels,<br>ich verfolge im 600er forum http://www.forumromanum.de/member/forum ... 10<br>eine sehr interessante diskussion über die änderung der originalübersetzung und ihre rechtlichen folgen. <br>haben wir nicht das gleiche problem, haben wir  nicht auch schon eine andere übersetzung drauf, oder hatten oder wollen noch???<br>direkt zusammentun können wir uns ja leider nicht, doch können wir gleiche wege begehen, wenn wir wollen. wir sollten jedenfalls die sache weiter verfolgen und mal ernsthaft darüber nachdenken was wir tun.<br>

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 18. April 2002, 02:59
von Jens_B.
Hi Volker,<br>ich dachte immer, daß die Betriebserlaubniss bei jeglicher Veränderung am Fahrzeug erlischt wenn das in den Papieren nicht eingetragen ist bzw. eine ABE führ die Veränderung existiert.  :o<br><br>Versicherungstechnisch wird das im Einzelfall von Gerichten bewertet ob damit ein Zusammenhang zum Unfall besteht?  :'(<br><br>Wie gesagt: Dachte ich und habe auch keine Ahnung ???<br><br>Gruss <br>Jens

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 18. April 2002, 10:08
von volkerxl
bin mir auch nicht sicher, allerdings deuten die antworten im 600er forum darauf hin, dass es eine festgeschriebene, aber nicht im schein vermerkte übersetzung gibt die so nicht einfach geändert werden darf. wenn ja mit entsprechenden folgen. <br><br>[glow=red,2,300]hat jemand die möglichkeit zu diesem thema genauere infos zu besorgen ?[/glow]

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 20. April 2002, 19:41
von Gast
moin leutz,<br><br>meines wissens ist es so, dass ein mopped in einer art "urzustand" eine allgemeine betriebserlaubnis (abe) bekommt, wenn es für den deutschen markt durch den hersteller (importeur) zugelassen werden soll. in dieser abe sind alle technischen daten festgeschrieben. diese daten werden dann teilweise in den kfz-brief<br>übernommen. deshalb ja auch der aufwand mit der tüv-eintragung bzw. dem nachweis der abe für ein ausgetauschtes teil (reifen, verkleidungsscheibe<br>etc.).  :(<br><br>so ist auch die übersetzung festgeschrieben (in der abe). denn dass sie einfluß auf die leistungsentfaltung, endgeschwindigkeit und auch auf die<br>geräuschentwicklung hat, ist wohl unbestritten. ;)<br><br>die einzige möglichkeit, eine übersetzungsänderung zu legalisieren, wäre die eintragung in den kfz-brief. da es hierfür kaum ein gutachten geben dürfte, bleibt nur der weg per einzelabnahme. dies wiederum bedeutet, dass<br>endgschwindigkeit, geräuschpegel und eventl. sogar das abgasverhalten neu getestet werden muss. :o<br><br>fazit: ändere deine übersetzung und du fährst OHNE gültige betriebserlaubnis und somit OHNE versicherungsschutz.<br><br>andererseits: wo kein kläger da kein richter.  ;)<br>nur, dass muss jeder für sich selbst abmachen.<br><br>windige grüße aus kiel<br>dirk<br>

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 16. Mai 2002, 14:05
von ilwise
Alle meine Vorredner haben recht, nämlich dass die ABE theoretisch erlischt, wenn die Übersetzung geändert wird. Aber: es wird sich kein Mensch dafür interessieren, weil die meisten davon überhaupt keine Ahnung haben oder keine adäquaten Unterlagen dazu existieren. Wir reden ja auch nicht von einer Leistung jenseits von 100 PS. Letztlich schaut der TÜV im äußersten Fall mal aufs Kettenrad, die Ritzelabdeckung hat bei mir noch keiner abgeschraubt. Und selbst für den Fall eines Unfalls glaube ich kaum, dass der Gutachter Tuningmaßnahmen oder Ritzeländerungen zur Kenntnis nehmen wird. Und notfalls kann man sich da auch noch rausreden.

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 16. Mai 2002, 15:50
von volkerxl
hi rainer,<br>wie willst du dich rausreden, im falle eines unfalles, wenn die gegnerische versicherung kein geld zahlen will? mit unwissenheit? :-/<br>genau das ist das problem, normal beim tüv ist es ehr uninteressant, aber wenns darauf ankommt und uns an den kragen geht :o<br>für mich ist die frage noch nicht befriedigend beantwortet, weiß aber nicht wer zu fragen ist, um etwas verbindliches zu erfahren. :P

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 16. Mai 2002, 18:33
von Michael_l
Hi,<br>was ist noch nicht befriedigend beantwortet.<br>Ob die ABE erlischt erfährst Du beim nächsten TÜV. Ob das jemanden interessiert, ist eine andere Frage. Wenn Du jemals eine Vollabnahme hast machen lassen, weißt Du, daß beim TÜV sehr wohl sehr ausführliche Unterlagen vorhanden sind.<br>Ob Du das Risiko einer erloschen ABE eingehen willst, ist ganz allein Deine Sache. Diese Frage muß wohl jeder für sich entscheiden. Im Falle eines Unfalls gibt es halt Gutachter, die oberflächlich hinschauen, und solche, die sich die Sache sehr genau anschauen, insbesondere wenn es um höhere Schadenssummen und Personenschäden geht.<br><br>MfG<br><br>Michael

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 17. Mai 2002, 01:27
von Jan_R
Also zum Thema Vollabnahme: War Anfang Januar mit meiner XL500 zu einer Vollabnahme beim TÜV. Das war nicht mehr als eine normale Hauptuntersuchung. Voll der Witz!! Der Typ hat mir dann gleich noch den Tank und den Auspuff eingetragen, ist eine kleine Runde im 1. Gang auf dem Vorplatz gefahren (war bisschen vereist) und das wars. Er meinte dann noch das Hinterrad würde etwas schnell blockieren, zur schlechten Vorderradbremse wo man den Hebel mit bisschen Kraft bis zum Lenker ziehen kann hat er nix gesagt. Ok, musste noch einen Spritzschutz basteln der noch kurz vorgeführt und dann wieder entfernt wurde... das hat ja theoretisch auch ein Erlöschen der ABE zur Folge. <br>Aber was solls, meine Flöte im Sebring fehlt auch, fällt immer raus, und die gegnerische Versicherung findet wenns drauf ankommt _immer_ einen Grund nicht zahlen zu müssen, da kann man sein Mopped noch so vorschriftsmäßig in Schuß halten. Meine Meinung.<br><br>mfg<br>Jan.

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 28. Mai 2002, 11:05
von Gast
Mal eine Frage dazu. Wie viele Zähne hat eigentlich da original Ritzel. Ich will mir ein Zahn mehr gönnen, da wird es auf der Autobahn wenig schreiend. Jetzt läuft die Kiste bei 5k Umdrehungen genau 110. Ich versuche die 120 mir dieser Drehzahl zu erreichen, das wäre dann genau mein cruisingspeed. Fürs gelände muß man dann eben wechseln, ist ja aber nicht so der Aufwand :D

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 19. August 2002, 22:24
von peter
was bitte hast du den fuer eine xls.<br>meine laeuft ohne heimweh auf der bahn lockere 150 kmh.<br>kommt sicher noch mehr wenn die aussentemp. und der rest stimmt !!!<br><br>gruss peter

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 19. August 2002, 23:58
von alttec
Tach zusammen,<br><br>Endübersetzung XL500S 14/39. Vorn geht auch 15 und hinten gibts einige nach oben und unten.<br>Genauere Daten stehen auf meiner Seite (www.alttec-classics.de) siehe Technik und Artikel.<br><br>Die folgen der Übersetzungen könnten ja mal in eine Liste gebracht werden und Du Volker köntest das Teil dann ins Netz stellen. Dazu könnten man folgende Daten gebrauchen:<br>Modell, Ritzel vorn, Kettenrad hinten, Endgeschwindigkeit (Hitliste), Anzug (subjektiv).<br><br>Ein Beispiel zum Verlust der ABE: Bei dem runden Rücklicht des S Modells, ist der Reflektor im Lampenglas integriert. Es gibt aber zwei "Gläser" eines mit Text auf dem Rückstrahler eines ohne. Baut man das Teil ohne an, erlischt die ABE des Fahrzeuges. Totaler Schwachsinn.

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 20. August 2002, 00:01
von alttec
Ich nochmal,<br><br>bei der Hitliste könnte man dann auch, beim nächsten Treffen, einen Pokal vergeben. Fragt sich nur wie wir in echt die Endgeschwindigkeit messen wollen. Beim letzten Treffen kam ich ja mit 50kmh schon nicht klar. Dem Fuss und dem Moped gehts wieder bestens.

Re: Übersetzung ändern und die Folgen

Verfasst: 28. Oktober 2002, 10:48
von danny
interessant ist die tatsache das auch eine kürzere überstzung zum erlöschen derbetr.erl. führt. gesucht wird bei unfällen jedoch wenn, dann nach frisiermaßnahmen sprich nach einer längeren übersetzung. doofer paragrphenreiterstaat.