Hallo pd,
die Anfrage der Unbedenklichkeit funzt auch per FAx:
www.kba.de
---> Formulare
Zitat:
Für den Antrag auf Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs kann von der Zulassungsbehörde eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister gefordert werden. Mit dieser Auskunft wird bescheinigt, ob das Fahrzeug eingetragen ist und ob es als gesucht vermerkt ist.
Richten Sie Ihre Anfrage mit folgenden Angaben
Namen und Anschrift
Grund der Anfrage
Hersteller des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) einschließlich Vor- bzw. Endzeichen
Herkunftsland
Unterschrift
schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
oder per Telefax (04 61) 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00.
Für die Auskunft erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro je Fahrzeug (zuzüglich 4,00 Euro Nachnahme- und Zahlscheinentgelt). Die Gültigkeit der Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf einen Monat ab dem Ausstellungsdatum befristet.
Grüße Karsten