Neues EU Recht - gemilderte Strafe bei zu lautem Auspuff

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Jan
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Neues EU Recht - gemilderte Strafe bei zu lautem Auspuff

Beitrag von Jan »

Hallo Leute,

ich weis nicht ob ihrs wusstet, aber laut der Motorradzeitschrift "MO" ist in Sachen Motorrad deutsches Recht teilweise durch EU-Recht abgelöst worden. Weis jemand mehr darüber? Hier zwei widersprüchliche Aussagen, die ich bei der Suche im Internet gefunden habe:
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser
Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die
Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.

Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.

1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45°
Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist
eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss
eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
Ich glaube da haben sich ein Haufen Leute etwas zu früh gefreut! Denn in unserer heutigen Tageszeitung wurde genau dieses Thema aufgegriffen. Es soll noch im Juni bis spätestens August ein entsprechender Paragraf hinterhergeschoben werden der die entstandene Gesetzeslücke wieder schließt. Es dürfen dann wieder Auspuffanlagen wie gehabt beschlagnahmt werden!
Wortlaut: bei der Übertragung der bestehenden Gesetze in die neue EU-Fassung ging versehentlich ein Paragraf verloren!
Auf Betreiben des Umweltministeriums und verschiedener Parteien wird schon bald diese Lücke geschlossen
Wortlaut: In verschiedenen Foren im Internet wird zum Krachmachen aufgerufen! Ja auch unsere Politiker lesen, oder lassen lesen, ab und an in Foren. Man hätte vielleicht nicht gerade zum Krawall machen aufrufen dürfen, sondern hätte das Ganze etwas moderater gehalten.
Bringt ja nun alles nichts mehr, da wie schon gesagt demnächst alles wieder beim Alten ist.
Ich werde trotzdem mit Flöte fahren. Das schont Nachbarn und eigene Ohren. Wär aber schön, wenn mans mal ab und zu ohne wagen dürfte... 8)
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twinshock
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Was ist eigentlich an einem lauten Auspuff so erstrebenswert

Beitrag von twinshock »

Die XL ist doch im Urzustand schon so laut das die Hupe übertönt wird.
-Leistung wird nicht unbedingt besser vielleicht auch schlechter
-Man hat den Zorn der Nachbarn, kann Sonntagmorgen nicht mit gutem Gewissen zum Semmelholen fahren
-Reparaturen mit Motorlaufenlassen zu nachtschlafender Zeit unmöglich
-Auf verbotenen Pfaden macht man erst recht alle auf sich aufmerksam, dann schaut der Förster ganz bestimmt nach.
Grüße Andi
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FLO
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Beitrag von FLO »

Einen Kumpel von mir (Kawa ZX6) haben vor kurzem die Greifer erwischt. 100 fürs zu schräge Taferl, 100 für zu lauten Auspuff und noch ein paar kleine Delikte zum Drüberstreuen. Keine zwei Tage lang ist er danach mit DB-Killer unterwegs gewesen - bis es ihm zu blöd wurde. Das klingt net gscheit und macht keine Freude. Also DB-Kller wieder raus. Lieber zahlen als mit einer Nähmaschine herumgurken.

Richtige Einstellung wie ich meine! :wink:

Man muss sich als Motorradfahrer vor allem im Großstadtdschungel von der Masse der Bürgerkäfige abheben, sonst geht man unter. Das ist meine Meinung! Außerdem muss ich das Motorgeräusch bis zu max. Speed hören, sonst kommt keine Freude auf. Könnte ja gleich mit einem Elektrogerät herumeiern. Da nehme ich diverse Sanktionen in Kauf, solange ich dafür keinen Kredit aufnehmen muss.
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Gunnar_HH
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Beitrag von Gunnar_HH »

Gut zu wissen.

Soll nicht heißen, dass gleich alle Auspufftöpfe geöffnet werden sollten. Ohne Änderung der Bedüsung bringt das eh nur Leistungsabfall und schlechtere Gasannahme.

Scheint ne Glaubensfrage zu werden.

Ich persönlich werde es meinen Nachbarn nie oder nur äußerst selten zumuten.

Schön daran ist, dass der Sheriff, nach neuen Rechtslage, nicht einfach die Maschine als ohne ABE kennzeichnen und stilllegen darf.

Schade, dass wir auf dem Treffen nicht das Phon-Messgerät dabei hatten.

Gruß Gunnar
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bullwey
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Beitrag von bullwey »

Also darf der Dorfsheriff mein möp stillegen oder nit ?
... das Leben ist zu kurz um tüvgeprüfte Motorräder zu fahren...
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thoxl
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Beitrag von thoxl »

bullwey hat geschrieben:Also darf der Dorfsheriff mein möp stillegen oder nit ?
Hallo Leutz!

Also ich würd sagen er darf es! Wenns hart auf hart kommt sagen die Gefahrenabwehr! Da ich mich ja auch mit nem Kuli erstechen könnte wird er halt beschlagnahmt! Grundsätzlich kommt des doch alles auf den Cop an! Selbst wenn du alles an deinem Bike eingetragen hast nützt es dir nix wenn der Cop es nicht für ok befindet! :( Recht freundlich sein zu den Jodlern is wie ich find schon meist die halbe Miete, auch wenns oft schwer fällt!

Mfg Thorsten! :tanz:
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Beitrag von franzosenrolf »

Das klingt net gscheit und macht keine Freude. Also DB-Kller wieder raus.
Also mir persönlich würdest du eine große Freude machen, wenn du ihn drin lässt.

Lieben Gruß aus Frankreich
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