Suche dir einen neuen TÜV Prüfer. Deiner kann offensichtlich nicht über den Tellerrand schauen.
Es handelt sich um ein 44 Jahre alten Scheinwerfer mit einer Bilux-Birne. Nix E-Kennzeichen. Nix Halogen-Aussparung.
Da TÜV-Prüfer ein abgeschlossenes System sind, die nicht in der Lage sind dazu zu lernen und gleichzeitg glauben sie müssten die Menschheit als letzte Bastion vor den bösen Motorrädern schützen, wird das nichts.
Hier mal Bilder von meinem Scheinwerfer und einem 'modernen' Scheinwerfer.
Viele Grüße
Gunnar
Elektrik XL 250R
Moderatoren: Kristian, tester_änderung
Re: Elektrik XL 250R
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Honda: XL500R-1982 / Forza 350-2022
Aprilia: Moto 6.5-1996 / SR50-1997
Die besten Kapitäne stehen an Land!
WAFI: Wind assisted freaking idiot
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Re: Elektrik XL 250R
das ist der gleiche Scheinwerfer, der auch bei mir verbaut ist . Und auch der im Teileträger
Re: Elektrik XL 250R
Naja,
muß ich sehen,daß ich einen anderen Prüfer finde.
Vielleicht beim TÜV. DEKRA und GTÜ sagen ,das E- Zeichen gibt es seit den 50er Jahren- und ohne dieses Zeichen eben kein TÜV.
muß ich sehen,daß ich einen anderen Prüfer finde.
Vielleicht beim TÜV. DEKRA und GTÜ sagen ,das E- Zeichen gibt es seit den 50er Jahren- und ohne dieses Zeichen eben kein TÜV.
Re: Elektrik XL 250R
sage ich doch, ein Prüfer ist ein unbelehrbares System. Er ist auf dem Holzweg.
ein alter TÜV-Bericht könnte/muss aber nicht helfen.
Siehe hier:
Praxis bei der HU: Für Fahrzeuge, die vor Einführung der E-Zeichen zugelassen wurden, kann oft eine „In-Etwa-Wirkung“ bescheinigt werden, wodurch alte Leuchten trotz fehlender E-Nummer zugelassen bleiben. Bei strengeren Prüfern kann jedoch der Nachbau auf moderne, E-zertifizierte Scheinwerfer verlangt werden.
Das Fehlen einer E-Nummer ist bei älteren Oldtimern also nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, solange die Lichtwirkung der originalen Bauteile als ausreichend angesehen wird oder eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein vorliegt.
Viele Erfolg
Gunnar
ein alter TÜV-Bericht könnte/muss aber nicht helfen.
Siehe hier:
Praxis bei der HU: Für Fahrzeuge, die vor Einführung der E-Zeichen zugelassen wurden, kann oft eine „In-Etwa-Wirkung“ bescheinigt werden, wodurch alte Leuchten trotz fehlender E-Nummer zugelassen bleiben. Bei strengeren Prüfern kann jedoch der Nachbau auf moderne, E-zertifizierte Scheinwerfer verlangt werden.
Das Fehlen einer E-Nummer ist bei älteren Oldtimern also nicht automatisch ein Ausschlusskriterium, solange die Lichtwirkung der originalen Bauteile als ausreichend angesehen wird oder eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein vorliegt.
Viele Erfolg
Gunnar
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Re: Elektrik XL 250R
Gunnar,
du hast da nicht ganz unrecht, aber die Entscheidungsfindungen der Prüfer werden hauptsächlich durch die Vorgaben ihrer jeweiligen Organisation
bestimmt.
Ich stmme noch aus einer Zeit, wo Umbauten durch sachverständige Prüfer abgenommen wurden. Beispielsweise Typ 4 Motoren in Käfern oder andere Umbauten.
Aber bereits bei meinem letzten Umbau vor 4 Jahren ( 2 Liter Subaru im VW 1303 ) war damit Schluß .Trotz perfektem (und bescheinigtem ) Umbau wurde alle Register gezogen um das abzulehenen.
Letztendlich greift dann die Bestimmung,daß bei einer Leistungssteigerung von 40 % ein Festigkeitsgutachten erbracht werden muß. Das bescheinigt weder VW noch irgendwer (das heißt für unendlich viel Geld könnte man so etwas schon machen lassen )
Und weil die meisten jungen Prüfingenieure sich nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen ( und wissen daß ihr Arbeitgeber hinter ihnen steht )wird eben schnell mal abgelehnt.
Die KI sagt zur Streuscheibe sinngemäß.....
das NL im Kreis auf der Streuscheibe ist das niederländische Prüfzeichen,und die Niedetrlande gehören der EU an und damit wäre diese Streuscheibe
regulär.
Interessiert den Prüfer nicht, der fragt nach dem E- Kennzeichen- Diskussion zwecklos
schöne Pfingsten noch
du hast da nicht ganz unrecht, aber die Entscheidungsfindungen der Prüfer werden hauptsächlich durch die Vorgaben ihrer jeweiligen Organisation
bestimmt.
Ich stmme noch aus einer Zeit, wo Umbauten durch sachverständige Prüfer abgenommen wurden. Beispielsweise Typ 4 Motoren in Käfern oder andere Umbauten.
Aber bereits bei meinem letzten Umbau vor 4 Jahren ( 2 Liter Subaru im VW 1303 ) war damit Schluß .Trotz perfektem (und bescheinigtem ) Umbau wurde alle Register gezogen um das abzulehenen.
Letztendlich greift dann die Bestimmung,daß bei einer Leistungssteigerung von 40 % ein Festigkeitsgutachten erbracht werden muß. Das bescheinigt weder VW noch irgendwer (das heißt für unendlich viel Geld könnte man so etwas schon machen lassen )
Und weil die meisten jungen Prüfingenieure sich nicht weit aus dem Fenster lehnen wollen ( und wissen daß ihr Arbeitgeber hinter ihnen steht )wird eben schnell mal abgelehnt.
Die KI sagt zur Streuscheibe sinngemäß.....
das NL im Kreis auf der Streuscheibe ist das niederländische Prüfzeichen,und die Niedetrlande gehören der EU an und damit wäre diese Streuscheibe
regulär.
Interessiert den Prüfer nicht, der fragt nach dem E- Kennzeichen- Diskussion zwecklos
schöne Pfingsten noch

