Die Wüste lebt hat geschrieben: Aber Bemslicht ist erst ab 86 Pflicht.
§ 53 Bremslicht Ist nicht erforderlich an Krädern mit oder ohne Beiwagen mit
einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max 50km/h
Kraftfahrzeuge , die vor dem 1.1.83 erstmals in den Verkehr
gekommen sind , dürfen anstelle einer roten auch eine gelbe
Bremsleuchte haben . An einspurigen Anhängern hinter Krädern
genügt eine Schlußleuchte und ein dreieckiger Rückstrahler .
An Krädern , die vor dem 1.1.88 erstmals in den Verkehr gekom-
men sind , ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich . Es genügt ,
wenn das Bremslicht nur bei Betätigen der Fußbremse aufleuch-
tet .
Gruß - Jogi ®
Wenns nicht mehr klappert, ist es kaputt.