Zum alten Thema "Reifenfabrikatsbindung / Reifenfreigabe" gibt es scheinbar etwas Neues

Das Thema ist hier schon lange bekannt, denn in der Suchmaschine im Forum fand ich auch Einträge, die 20 Jahre alt sind. Das Thema ist nachwievor spannend.
Im August 2022 schrieb ich hier im Forum folgenden Beitrag als Antwort auf eine Frage :
" ... die Kurzform nach meinem letzten TÜV-Besuch mit einer neubereiften XL 250 S.
Ich habe eine Bescheinigung von MAXXIS und habe diese zum Termin vorgelegt. Der Prüfer war zufrieden.
Zu meiner Frage, ob die montierten Reifen von Cheng Shin und MAXXIS eingetragen und die Reifenfabriaktsbindung von 1978 ausgetragen werden sollten meinte der Leiter der Station :
"Nee, lass mal sein. Kostet dich nur Geld. Bring alle zwei Jahre dein MAXXIS Schreiben mit. Das reicht aus..."
Mit einer 1978er XL und der o.g. Bescheinigung war ich heute beim TÜV.
Erstmal konnte keine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, weil die Reifen nicht der vorgeschriebenbenen Reifenfabrkatsbindung gem. Fahrzeugpapieren entsprachen

Als "Trumpf" legte das Schreiben von MAXXIS vor.
TÜV-Antwort : das gilt nicht mehr, da hat sich was geändert


Im Weiteren wurde erläutert, dass nur durch technische Abnahme (macht der Inntschenöhr der Station) überhaupt eine Änderung denkbar ist. Es geht auch um die Fahrdynamik und so weiter

Da muss man echt aufpassen, dass man sich den TÜV-Mann nicht zum Feind macht, weil man sich zunächst laut ärgert


Wie will der denn bei einer 40 km/h Fahrt über den Hof die Fahrdynamik testen ?
Interessant wäre doch auch das Material und der Reifenaufbau etc. pp. Dass macht der TÜV aber nicht, sondern er macht Rechnungen auf.
Ferner soll es jetzt so sein, dass die Reifenfabrikatsänderung der Versicherung mitgeteilt werden muss, die ihrerseits prüft und dann ggf. auch die Prämie anhebt, weil der vom Hersteller vorgeschriebene Reifen nicht mehr montiert ist.
Was meint ihr dazu ? Habt ihr ähnliche Erfahrungen ?
Grüße
TIRAMISU