Vorbereitung zur Vollabnahme

Fragen wie z.B: Paßt die Gabel der R an die S?

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Dominik
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Beitrag von Dominik »

@PeterB
Du hast den Text wirklich gar nicht gelesen :( . Abmelden. Es geht ums Abmelden und anschließende Wiederzulassen.

Davon abgesehen verteilt (von den Kommunalfuzzis mal abgesehen) nur die Polizei Strafzettel und Punkte. Die haben da ein Monopol 'drauf. Oder hat dir ein Tüffi schon einmal einen Strafzettel verpasst, weil du ohne zu Blinken abgebogen bist :) ?

Viele Grüße,
Dominik
PeterB
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Beitrag von PeterB »

Nee, nee,

hab ich schon verstanden mit dem Abmelden. Aber wie sieht es aus, wenn nach sieben Jahren ohne HU und Abmeldung eine TÜV Prüfung ansteht? Ich kanns mir ja schon fast denken. Da wechseln dann die Monopole und ich darf dreimal die HU-Gebühr bezahlen? Wär da ne Vollabnahme vielleicht billiger?

beste grüsse
peterb
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Wenn du das machst, bist du Gebührenfreiwild - ist ja klar. Die Jungs machen sich dann ganz dick Butter aufs Brot 8) . Soweit ich weiß, ist die Gebührenabzocke aber auf's Doppelte beschränkt. D.h. wenn der TÜV schon überzogen ist, wird zurückdatiert. Wenn man auf das echte Datum umdatieren will, ist das kein Problem - man muss halt nur doppelt zahlen. Zack, ein Handgriff und das Papperl klebt richtig. 35 Euro bitte!

Mehr als das Doppelte wird aber nie fällig, egal wie weit der TÜV überzogen ist.

So habe ich das zumindest gehört. Will mich aber nicht teeren und federn lassen, fals ich falsch liege :oops: .

Grüße,
Dominik
PeterB
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Beitrag von PeterB »

Also wieder so eine betriebswirtschaftliche Nummer: Wir haben x zugelassene Fahrzeuge, macht y Einnahmen. Wenn an der Beziehung was nicht stimmt, machen wir Gold aus Nichts. Großartig. Immerhin gibts die "Härtefallregelung".
Vielleicht kann ich die 35 Euro wieder reinholen, indem ich konseqent nur Produkte konsumiere, die außehalb der Garantie oder des Verfallsdatums sind. Irgendwie erinnert mich das jetzt gerade an unsere alten Xl-Mopeds...

beste grüsse
peterb
Caffeegrande
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Beitrag von Caffeegrande »

OK Leute, damit steh ich ja jetzt gewaltig in Zugzwang und muss jetzt meine Papiere rauskramen um die Geschichte nachzuweisen,um nicht des Landes verwiesen zu werden werde ich das Morgen tun!
Bis Dahin!
Wer in meinen Beiträgen Fehler findet darf sie behalten!
Nupf
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Beitrag von Nupf »

das Üble an der Sache ist ja, daß es echt darauf ankommt, wo man für solche Geschichten wie TÜV- Stempel u.Ä. hingeht...
Bei mir hier gibt es mindestens mal 2 Anlaufstellen: Bei der einen kannste hingehen, wenn Du wirklich wissen willst, was Sache ist, und bei der anderen gehste hin, wenn Du problemlos den Stempel haben willst...

Grüße, Nupf
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tjark
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Beitrag von tjark »

Ich denke Nupf hat Recht. Egal wo was geschrieben steht - es wird häufig davon abgewichen. Bei meiner PD02 war die Hauptuntersuchung fast zwei Jahre abgelaufen.
Der TÜV Nord hat mir dann angeboten, für die 1,5 fache Gebühr zwei Jahre ab Untersuchungsdatum zu vergeben. Die DEKRA sagte dies sei per Gesetz verboten. Es müssten mindestens 24 Stunden zwischen den Untersuchungen liegen und es wären dann auch jeweils die vollen Gebühren fällig. Wer Recht hat weiß ich heut noch nicht - ist mir aber ziemlich egal.
So unterschiedlich können die Aussagen der staatlich Beliehenen sein :lol:
Aber egal - hauptsache Stempel :D

Gruß

Jörg
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Beitrag von Nupf »

:?: Wie bitte :?:
Ist ja hart... Nun gut, meine Mühle war zu der Zeit noch zugelassen, stand aber aufgrund technicher und finanzieller Probleme auch schon über 5 Jahre, TÜV war aber dann für 2 Jahre ab HU kein Prob (zumindest mal was Gebühren betraf, die verbogenen Standrohre waren wiederum eine ganz andere Baustelle :D )...

Grüße, Nupf
Hans BHV
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Beitrag von Hans BHV »

Nupf hat geschrieben::?: Wie bitte :?:
Ist ja hart... Nun gut, meine Mühle war zu der Zeit noch zugelassen, stand aber aufgrund technicher und finanzieller Probleme auch schon über 5 Jahre, TÜV war aber dann für 2 Jahre ab HU kein Prob (zumindest mal was Gebühren betraf, die verbogenen Standrohre waren wiederum eine ganz andere Baustelle :D )...

Grüße, Nupf

hmmm .... noch einmal für doofe :roll:

Ich habe meine CJ 250 T genau aus den oben genannten Gründen am fälligen HU Monate ( 09/2007) nicht vorgeführt, sondern sie steht immer noch angemeldet in der Garage in der Hoffnung, dass irgendwann ein paar Euros übrig sind, um sie wieder zum Laufen zu bringen und dann zum TÜV ... mittlerweile überlege ich allerdings, sie abzumelden und dann bei Bedarf zuzulassen mit nagelneuem TÜV (2 Jahre)

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, bekäme ich aktuell eine TÜV - Plakette für 09/2009, sollte ich sie jetzt aber ab- und dann gelegentlich wieder anmelden, bekäme ich jungfräuliche 2 Jahre oder wie ist das ganze jetzt alles zu verstehen ???


ein jetzt etwas irritierter Hans von der Nordseeküste
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tjark
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Beitrag von tjark »

Hallo Hans,
der TÜV wird seit einiger Zeit nicht mehr vom Vorführdatum an verlängert, sondern vom Ablaufdatum fortgeschrieben. Da ist es egal ob zwischendurch an- und abgemeldet wurde.
Eine Frage hab ich mir allerdings nach der ganzen Aktion gestellt - was wäre passiert, wenn die HU bereits mehr als 2 Jahre abgelaufen gewesen wäre?
Fragen über Fragen :lol:

Gruß

Jörg
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Beitrag von Dominik »

So wie ich das gehört habe, bekommst du in diesem Fall für deine erste TÜV-Gebühr ein Papperl, das noch im selben Monat wieder fällig ist. Für die zweite Gebühr bekommst du eines, das 24 Monate gültig ist. Du musst also einfach 2x zahlen, dann ist es den Herren auch wieder recht :wink: .

Mehr als doppelt muss man aber nie zahlen, selbst wenn der TÜV schon acht Jahre abgelaufen ist.

Ob es unterm Strich günstiger kommt, das Motorrad abzumelden und anschließend wieder zuzulassen, müsste man sich mal ausrechnen. Mein letzter TÜV hat 35 Euro gekostet. Was kostet ab- und anmelden?

Viele Grüße,
Dominik
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rainerH
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Beitrag von rainerH »

an und abmelden zus. ca. 15 Tacken !

Rainer
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tjark
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Beitrag von tjark »

Ich versteh noch nicht ganz, warum abmelden einen Unterschied machen sollte :?:
Die Hauptuntersuchung läuft doch trotzdem weiter!!!
@Hans:Jungfräuliche 2 Jahre bekommst Du nur, wenn Du nach Ablauf Deiner HU erneut vorführst oder wenn die HU bereits 2 Jahre überzogen wurde.Ansonsten Rückdatierung auf fortgeschriebenen Termin.

Gruß

Jörg
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Na, ich dachte, wenn man ein abgemeldetes Motorrad zum TÜV bringt, dann wird die Plakette nicht zurückdatiert. Gibt ja gar keine Unterlagen mehr, auf denen der letzte TÜV-Termin vermerkt wäre. Schein ist eingezogen, Kennzeichen entstempelt. Wie sollen die da zurückdatieren?

Oder wird die nächste HU-Fälligkeit in die Abmeldebescheinigung eingetragen? Und braucht man die überhaupt für die Wiederzulassung? Oder speichern die den nächsten HU-Termin inzwischen elektronisch?

Viele Grüße,
Dominik
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Beitrag von Caffeegrande »

Hallo,hab hier mal meinen alten Brief worauf das Abmeldedatum zwar nicht sehr gut aber doch zu erkennen ist und zwar 6\96 also war die Maschine 12 Jahre Stillgelegt. Der Tüv-Bericht sagt ganz klar dass eine normale HU gemacht wurde!

Also "Dominik" Du kannst den Teer wieder wegpacken :D
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