Umritzeln legal?
Moderator: Kristian
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Ich habe mir folgendes auf eine S geschraubt:
Ritzel 15 Zähne
Kettenblatt 38 Zähne
Die Maschine dreht hiermit ca. 4000 U/min bei 90 km/h. Subjetiv fährt sie sich weniger spritzig im Anzug, bei meiner Fahrweise habe ich es als sehr angenehm empfunden, vorher war sie mir im Stadtverkehr zu hektisch und wackelig..... bin halt schon was älter ...
Dafür hat man Problemchen, innerorts den richtigen Gang zu treffen, bei 50 km/h schlägt schon mal die Kette im vierten .....
Probleme mit der Kupplung hatte ich dabei nicht, allerdings war die Kupplung auch noch recht neu. Höchstgeschwindigkeit wurde von mir nicht gestestet, bin kaum mal dreistellig damit gefahren ...
Bene
Ritzel 15 Zähne
Kettenblatt 38 Zähne
Die Maschine dreht hiermit ca. 4000 U/min bei 90 km/h. Subjetiv fährt sie sich weniger spritzig im Anzug, bei meiner Fahrweise habe ich es als sehr angenehm empfunden, vorher war sie mir im Stadtverkehr zu hektisch und wackelig..... bin halt schon was älter ...
Dafür hat man Problemchen, innerorts den richtigen Gang zu treffen, bei 50 km/h schlägt schon mal die Kette im vierten .....
Probleme mit der Kupplung hatte ich dabei nicht, allerdings war die Kupplung auch noch recht neu. Höchstgeschwindigkeit wurde von mir nicht gestestet, bin kaum mal dreistellig damit gefahren ...
Bene
Ich möchte gerne friedlich und im Schlaf sterben wie mein Größväterchen - nicht schreiend und winselnd wie sein Beifahrer !
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Hallo,
da ich mich aus beruflichen Gründen auf diesem Gebiet mehr oder weniger auskenne gebe ich mal meinen Senf dazu.
Gesetzesauszug § 19(2) StVZO:
1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
3. Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind.
4. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. 5Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung "
Die Betriebserlaubnis würde nach §19 (2) StVZO erlöschen. Da das Geräuschverhalten dadurch verändert sein würde. Es sei denn, das Ritzel ist durchs KBA genehmigt oder es liegt eine EG-BE ("e-Prüfzeichen") für das Teil vor.
Edit: Wenn die BE nicht durch die Abgasvariante (Nr. 3) erlischt, dann durch die Gefahrenvariante (Nr. 2). Da durch eine Ritzelveränderung das Fahrverhalten erheblich verändert wird und somit mindestens die geforderte konkrete Gefahr zur Entziehung der BE vorliegt. Da das Krad nun eine andere Fahrphysik hat.
Die Konsequenten sind eindeutig.
Owi-Anzeige, sowie Strafanzeige wg. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Mein Tipp: Es lohnt sich eigentlich nicht ein anderes Ritzel zu verbauen. Du hast vielleicht mehr Spaß, aber wenn man dich erwischt, dann zieht es einen riesen Rattenschwanz mit sich.
Neben Strafanzeige und Bußgeld kann das Krad beschlagnahmt werden. Es wird dann auch zwangsentstempelt.
Ist aber jedem seine Sache.
Gruß,
Euer Sascha
da ich mich aus beruflichen Gründen auf diesem Gebiet mehr oder weniger auskenne gebe ich mal meinen Senf dazu.
Gesetzesauszug § 19(2) StVZO:
1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
3. Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind.
4. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. 5Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung "
Die Betriebserlaubnis würde nach §19 (2) StVZO erlöschen. Da das Geräuschverhalten dadurch verändert sein würde. Es sei denn, das Ritzel ist durchs KBA genehmigt oder es liegt eine EG-BE ("e-Prüfzeichen") für das Teil vor.
Edit: Wenn die BE nicht durch die Abgasvariante (Nr. 3) erlischt, dann durch die Gefahrenvariante (Nr. 2). Da durch eine Ritzelveränderung das Fahrverhalten erheblich verändert wird und somit mindestens die geforderte konkrete Gefahr zur Entziehung der BE vorliegt. Da das Krad nun eine andere Fahrphysik hat.
Die Konsequenten sind eindeutig.
Owi-Anzeige, sowie Strafanzeige wg. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Mein Tipp: Es lohnt sich eigentlich nicht ein anderes Ritzel zu verbauen. Du hast vielleicht mehr Spaß, aber wenn man dich erwischt, dann zieht es einen riesen Rattenschwanz mit sich.
Neben Strafanzeige und Bußgeld kann das Krad beschlagnahmt werden. Es wird dann auch zwangsentstempelt.
Ist aber jedem seine Sache.
Gruß,
Euer Sascha
prinzipiell alles richtig! Der Eingriff in die Übersetzung ist nicht legal, aber:
- man sollte hier auf alle Fälle noch die EU-Richtlinien heranziehen
- und nicht wirklich davon ausgehen, dass irgendjemand sich bei einem Oldtimer genau kundig macht, welches Ritzel wo drauf gehört. Ich denke wegen einem Zahn hin oder her, macht keiner Wind darum.
Soweit mir das bekannt ist, sind solch alte Daten beim TÜV auch nicht und schon gar nicht zuverlässig gespeichert.
Rainer
- man sollte hier auf alle Fälle noch die EU-Richtlinien heranziehen
- und nicht wirklich davon ausgehen, dass irgendjemand sich bei einem Oldtimer genau kundig macht, welches Ritzel wo drauf gehört. Ich denke wegen einem Zahn hin oder her, macht keiner Wind darum.
Soweit mir das bekannt ist, sind solch alte Daten beim TÜV auch nicht und schon gar nicht zuverlässig gespeichert.
Rainer
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In Deutschland bestimmt nur der § 19 (2) StVZO, wann die BE durch gewollte technische Veränderungen erlischt.
Jedoch wird dies in der Praxis kaum ein Polizeibeamter bemängeln, aber man weiß ja nie - vielleicht gibts auch bei den Sherriffs XL Fahrer oder haben sich Beamte des Verkehrsdienstes auf Oldtimer-Kräder spezialisiert.
Aber würde sagen, der rechtliche Bereich ist hiermit dann abgeschlossen (kann man endlos diskutieren )
Schönen Abend noch,
Gruß Sascha
Jedoch wird dies in der Praxis kaum ein Polizeibeamter bemängeln, aber man weiß ja nie - vielleicht gibts auch bei den Sherriffs XL Fahrer oder haben sich Beamte des Verkehrsdienstes auf Oldtimer-Kräder spezialisiert.
Aber würde sagen, der rechtliche Bereich ist hiermit dann abgeschlossen (kann man endlos diskutieren )
Schönen Abend noch,
Gruß Sascha
Hi Boris, @all
Original ist 15/41 dabei hast folgende Drehzahlen:
80 Km/h = 4000 U/min
100 Km/h = 5000 U/min
120 Km/h = 6000 U/min
Ich habe für die Langstrecken auf 16/38 umgeritzelt, an das 38er hinten mußte ich wegen der Kettenlänge nehmen - ansonsten muß man die Kette verlängern aber du willst ja runter von den hohen Drehzahlen, also sowieso hinten auch was tun
41/15 = 2,733333
38/16 = 2,375
Rechnen, rechnen und studier oder einfach ausprobier
80 Km/h = 3475 U/min
100 Km/h = 4345 U/min
120 Km/h = 5213 U/min
Ob das ein TÜVler einträgt weiß ich nicht, ich fahr einfach so, beim letzten TÜV hat auch keiner nachgezählt Wie das natürlich bei einem Unfall mit der Versicherug ausgeht hängt von vielen Dingen ab.
Aber wie Erik schon schrieb, welche XL fährt noch orginal herum ?
Hier muß jeder selbst entscheiden wie weit er geht
Gruß
Moses
Original ist 15/41 dabei hast folgende Drehzahlen:
80 Km/h = 4000 U/min
100 Km/h = 5000 U/min
120 Km/h = 6000 U/min
Ich habe für die Langstrecken auf 16/38 umgeritzelt, an das 38er hinten mußte ich wegen der Kettenlänge nehmen - ansonsten muß man die Kette verlängern aber du willst ja runter von den hohen Drehzahlen, also sowieso hinten auch was tun
41/15 = 2,733333
38/16 = 2,375
Rechnen, rechnen und studier oder einfach ausprobier
80 Km/h = 3475 U/min
100 Km/h = 4345 U/min
120 Km/h = 5213 U/min
Ob das ein TÜVler einträgt weiß ich nicht, ich fahr einfach so, beim letzten TÜV hat auch keiner nachgezählt Wie das natürlich bei einem Unfall mit der Versicherug ausgeht hängt von vielen Dingen ab.
Aber wie Erik schon schrieb, welche XL fährt noch orginal herum ?
Hier muß jeder selbst entscheiden wie weit er geht
Gruß
Moses
Träume nicht dein Leben, lebe deine Träume !
Habe meine Traumfrau gefunden - nach 11 Jahren hat sie mich verlassen (05.Nov. 2016)
Habe meine Traumfrau gefunden - nach 11 Jahren hat sie mich verlassen (05.Nov. 2016)
- Pacman111178
- XL Assistent
- Beiträge: 158
- Registriert: 26. Dezember 2007, 13:07
- Wohnort: Mechernich / Katzvey
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Moin Zusammen !
Ich habe im Buch vom Tesch (dem Mopedreiseausstatter und Weltenbummler) gelesen, dass man nach Möglichkeit bei einer Änderung der Übersetztung darauf achten sollte, dass die Gesamtzahl der Zähne von Ritzel und Kettenblatt gleich bleiben, damit keine Änderungen an der
Kette vorgenommen werden müssen, man z.B. für lange Autobahnanfahrten eine lange Übersetzung wählt, und dann, am Urlaubsort angekommen, eine kürzere montiert.
Welche lieferbare Übersetzung würde sich bei der PD02 XL 500 R dann anbieten, wenn die Übersetzung am Urlaubsort etwas kürzer ausfallen soll ?
Gruss
Thorsten
Ich habe im Buch vom Tesch (dem Mopedreiseausstatter und Weltenbummler) gelesen, dass man nach Möglichkeit bei einer Änderung der Übersetztung darauf achten sollte, dass die Gesamtzahl der Zähne von Ritzel und Kettenblatt gleich bleiben, damit keine Änderungen an der
Kette vorgenommen werden müssen, man z.B. für lange Autobahnanfahrten eine lange Übersetzung wählt, und dann, am Urlaubsort angekommen, eine kürzere montiert.
Welche lieferbare Übersetzung würde sich bei der PD02 XL 500 R dann anbieten, wenn die Übersetzung am Urlaubsort etwas kürzer ausfallen soll ?
Gruss
Thorsten
Hallo Thorsten,
für unterwegs ist es am einfachsten, Ritzel zu tauschen. Wer will noch ein Kettenrad mitschleppen. Vom Aufwand des Wechselns mal ganz zu schweigen.
Wenn man nicht wie Moses einen nagelneuen Mefo Stonemaster mit einer neuen, ungelängten Kette verheiraten muß, geht ein 16er-Ritzel mit der Hundertgliederkette zusammen. Der Mefo ist schon sehr fett und paßt auch nur gerade noch so rein. Die meisten anderen Reifen kann man deutlich weiter nach vorne rücken.
Grüße
Harald
für unterwegs ist es am einfachsten, Ritzel zu tauschen. Wer will noch ein Kettenrad mitschleppen. Vom Aufwand des Wechselns mal ganz zu schweigen.
Wenn man nicht wie Moses einen nagelneuen Mefo Stonemaster mit einer neuen, ungelängten Kette verheiraten muß, geht ein 16er-Ritzel mit der Hundertgliederkette zusammen. Der Mefo ist schon sehr fett und paßt auch nur gerade noch so rein. Die meisten anderen Reifen kann man deutlich weiter nach vorne rücken.
Grüße
Harald
Ich würde das 14er Ritzel mitnehmen.Welche lieferbare Übersetzung würde sich bei der PD02 XL 500 R dann anbieten, wenn die Übersetzung am Urlaubsort etwas kürzer ausfallen soll ?
Gruss
Thorsten
Grüße,
musashi
Edit hat nur Thorstens Frage dazu kopiert, damit es übersichtlich bleibt.
Zuletzt geändert von musashi am 8. Februar 2009, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Ahoi liebe Basler,
ich habe 16/38 bei meiner S. Die Übersetzung habe ich mir eintragen lassen (ich bin in der Versicherungsbranche tätig und mein Vater war TÜV-Prüfer = noch fragen?).
Ich möchte nicht aufgrund eines Motorschadens basteln lassen. Die niedrigeren Drehzahlen sind schon klasse. An der Ampel ist eh immer einer schneller. Ich bin nur alleine auf dem Bock, da sind 16/38 schon OK. Gelände ist eh nicht mein Ding. Ich hasse auch ein hektisches Schalten. Unser Schraubergott Erik hat sie mir sehr gut eingestellt.
Es ist wie im richtigen Leben. Solange nichts passiert, ist alles tukibambi. Der TÜV zählt hier im Norden nicht nach. Wenn es doch mal krachen sollte, würde ich mich nicht darauf verlassen. Letztendlich fährt man OHNE Versicherungsschutz. Das muss man mögen....
Ich glaube, dass eine Eintragung mit einer kürzeren Übersetzung kein Problem darstellen dürfte. Bei der längeren Übersetzung erhöht sich die Endgeschwindigkeit, das ist meistens das Problem. Ich habe mit Engelszungen dem TÜV-Mann deutlich gemacht, was mein Ziel war (runter von den Drehzahlen). Der gute Mann war sehr einsichtig. Ich sollte noch anmerken, dass das Mopped im Originalzustand ist und die vom TÜV so etwas mögen.
Viele Grüße
Axel
ich habe 16/38 bei meiner S. Die Übersetzung habe ich mir eintragen lassen (ich bin in der Versicherungsbranche tätig und mein Vater war TÜV-Prüfer = noch fragen?).
Ich möchte nicht aufgrund eines Motorschadens basteln lassen. Die niedrigeren Drehzahlen sind schon klasse. An der Ampel ist eh immer einer schneller. Ich bin nur alleine auf dem Bock, da sind 16/38 schon OK. Gelände ist eh nicht mein Ding. Ich hasse auch ein hektisches Schalten. Unser Schraubergott Erik hat sie mir sehr gut eingestellt.
Es ist wie im richtigen Leben. Solange nichts passiert, ist alles tukibambi. Der TÜV zählt hier im Norden nicht nach. Wenn es doch mal krachen sollte, würde ich mich nicht darauf verlassen. Letztendlich fährt man OHNE Versicherungsschutz. Das muss man mögen....
Ich glaube, dass eine Eintragung mit einer kürzeren Übersetzung kein Problem darstellen dürfte. Bei der längeren Übersetzung erhöht sich die Endgeschwindigkeit, das ist meistens das Problem. Ich habe mit Engelszungen dem TÜV-Mann deutlich gemacht, was mein Ziel war (runter von den Drehzahlen). Der gute Mann war sehr einsichtig. Ich sollte noch anmerken, dass das Mopped im Originalzustand ist und die vom TÜV so etwas mögen.
Viele Grüße
Axel
Ich sagte Ja zu 6 Volt und 23 Zoll.