Gesetzliche Lage beim Endurofahren

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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AllgemeinerMensch
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Gesetzliche Lage beim Endurofahren

Beitrag von AllgemeinerMensch »

Hallo, ich wollt mal fragen ob ihr mir ein paar Quellen nahe legen könnt, wo ich mich mal vernünftig zur gesetzlichen Lage beim Endurofahren einlesen kann, ohne mich durch nicht enden wollenden krytischen Gesetzestext wühlen zu müssen?
Es zieht mich auf meinen Runden hier durch die Gegend immer häufiger auch gerne mal auf größere, kleinere und kleinste Waldwege, und da stellt sich mir oft die Frage ab wann ich mich eigentlich in der Grauzone bzw. vielleicht auch schon nicht mehr in der Grauzone befinde.
Bisher hab ich es immer so gehandhabt, dass ich alles für erlaubt halte, was nicht ausdrücklich durch Schilder oder Schranken verboten ist, aber wie ich Deutschland kenne ist das hier mit Sicherheit nicht so einfach.
Danke und Gruß
"Wärme dehnt die Dinge aus. Deswegen sind die Tage im Sommer länger. Klingt logisch, ist aber falsch."
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XL_TUX
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Beitrag von XL_TUX »

sehr gut

genau das würde mich auch interessieren

greets TUX
mit groovigen Gruß
TUX

Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Das fahren mit Kraftfahrzeugen ist in Deutschland außschließlich auf öffentlichen Verkehrswegen zulässig!
Anlieger, und nur die, dürfen auf Flächen fahren für die sie eine Genemigung haben (Forstarbeiter nur in dem Forst in dem sein Arbeitsplatz liegt).

Greetz, der Geier, Punkt, aus, Schluß...... leider
Als Gott Chuck Norris erschaffen hatte, fragte er die ihn: "Willst du ein Schwabe sein?"
Chuck Norris erwiderte: "Wäre ich gerne, doch ich bin nicht hart genug!"

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Josch

Beitrag von Josch »

Moin,
der Geier hat geschrieben:Mahlzeit!

Das fahren mit Kraftfahrzeugen ist in Deutschland außschließlich auf öffentlichen Verkehrswegen zulässig!
Anlieger, und nur die, dürfen auf Flächen fahren für die sie eine Genemigung haben (Forstarbeiter nur in dem Forst in dem sein Arbeitsplatz liegt).

Greetz, der Geier, Punkt, aus, Schluß...... leider
ääääh - Belege, Paragraphen, Gesetzestexte?

So lange ich das nicht ansatzweise offiziell nachlesen kann, nützt
es mir rein gaaaa nix :?

Da kann viel erzählt werden – Du verstehst, was ich meine?

Gruß,

Josch
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Domo
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Beitrag von Domo »

Moin!
Ich halte es wie Allgemeiner Mensch: Wenn es nich ausdrücklich verboten is (Schild), fahre ich da lang. Ich bin auch schon ein paar mal durch nen Forst gefahren (ist eigentlich verboten), hab jetzt aber erfahren, dass der Förster sehr gerne Leute anzeigt, die das Druchfahrtsverbot ignorieren, von daher werde ich das wohl lieber lassen.
Ansonsten sind bei mir auch sehr viele Wälder in Privatbesitz, bis jetzt hat mir einmal ein Besitzer gesagt, dass er nicht möchte, dass man durch seinen Wald mit dem Mopped fährt ("Zu Fuß können Sie hier gerne durchgehen, aber mit dem Moppd machen Sie die ganzen Wege kaputt", ich frage mich bloß, ob ich mit dem Mopped die Wege kaputt gemacht habe, oder aber das nicht doch evtl. der Bauer mit seinem Trecker oder diverse Reitausflügler waren :roll: ). Bei mir gibt es aber auch einige Waldwege, die auf Landkarten als offizielle Wege eingezeichnet sind, da kann das Moppedfahren ja nicht verboten sein.
Meine Meinung dazu: Solange man es nicht überteibt und sich aus Jux und Tollerei alle Drei Meter auf nem Weg bis zur Hinterachse eingräbt und niemandem schadet, sehe ich keinen Grund nicht durch Wälder zu fahren, dazu macht es einfach zu viel Spaß. Und wenn man mal angesprochen wird, dann lässt man es hält und sucht sich nen anderen Wald.
Gruß Domo
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Kristian
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Beitrag von Kristian »

Die Frage ist: Ist es ein öffentlicher Weg, wenn der Asphalt aufhört, aber kein Schlagbaum und kein Schild die Weiterfahrt verbietet?

Oder wenn von der Hauptstraße seitlich ein unbefestigter Weg ohne irgendein Schild abgeht?

Oder dieser seitliche Weg nur durch einen Poller in der Mitte die Durchfahrt für Autos versperrt?

Ich denke solange kein Schild etwas verbietet darf ich. :D
Ob das "öffentlicher" Wald oder ein privater ist, das kann ich ja nicht wissen.

Oder liege ich falsch?

Dass ich nicht Abseits der Wege durch den Wald fahre ist ja klar. Schließlich will ich ja die Natur nicht gefährden...
Bub, bub, bub...
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tomtomjump
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Beitrag von tomtomjump »

Hallo,

also mich hat mal die Polizei auf einem frei-für-Land-und-Forstwirtschaft-Weg aufgehalten. Ich wurde verwarnt und sie haben gesagt normalerweise müssten sie 10 oder 15€ dafür kassieren. Aber sie wollten mir eigentlich viel lieber Geld geben. Für meine Zündapp. Hehe!!

Und ein Jäger meinte mal als ich mit der XL im Wald rumgesaust bin, ob ich noch länger fahre, weil dann geht er halt wieder heim... :D Bayerischer Wald
Gruß Tom
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Domo
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Beitrag von Domo »

Moin!
So denke ich auch, wenn es nich ausdrücklich verboten is, warum sollte man es nicht dürfen?
Und wenn einer was sagt, weil es sein Wald is oder es ihn sonstweswegen stört, denn sucht man sich halt ne neue Piste .
...und dass man nur vorhandene Wege nimmt, wie Kristian schon sagt, sollte für uns alle ehrensache sein :!: .
Gruß Domo
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der Geier
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Beitrag von der Geier »

Mahlzeit!

Quelle irgenwo im Straßenverkehrsrecht-Buch! Leute mit Führerschein haben es auch im Untericht gelernt (zu lernen gehabt)!

Aber wenn ich die "Argumente" les, spare ich mir lieber weitere Diskussion!

Greetz, der Geier, Naturschutz durch freiwillige Regeleinhaltung und evtl. auch Mitgliedschaft im lokalen Crossclub
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Beitrag von AllgemeinerMensch »

Kristian hat geschrieben:Die Frage ist: Ist es ein öffentlicher Weg, wenn der Asphalt aufhört, aber kein Schlagbaum und kein Schild die Weiterfahrt verbietet?
Genau das war die Frage über die auch ich bisher immer gestolpert bin, was ist dem Gesetz nach ein "Weg"? Oder konkreter: Ab wann ist ein Weg kein Weg mehr?
Hier in der Gegend gibts jede Menge Schotterwege (so breit dass nichtmal 2 entgegenkommende Autos sich behindern) die immer schmaler werden und irgendwann auf nem halben Meter breiten Trampelpfad enden, ohne dass irgendwo ein Schild, eine Schranke oder sonstewas steht. Wie weit darf ich denn nun legal in so einen Weg (der ja zumindest am Anfang noch definitiv einer ist) reinfahren?
der Geier hat geschrieben:Quelle irgenwo im Straßenverkehrsrecht-Buch! Leute mit Führerschein haben es auch im Untericht gelernt (zu lernen gehabt)!
Gestern nacht schlecht geschlafen? Danke für den produktiven Beitrag.
"Wärme dehnt die Dinge aus. Deswegen sind die Tage im Sommer länger. Klingt logisch, ist aber falsch."
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Beitrag von Hans BHV »

Moin,
Wenn es sich um einen Weg handelt und dieser nicht mit einem Verbotsschild versehen ist und einem auch die Zufahrt nicht durch Schranken etc. versperrt ist, ist es eigentlich kein Verstoß gegen die StVO. Dann kann es aber immer noch ein Verstoß gegen Umweltbestimmungen, Forstrecht, Wald- und Wiesenrechte usw. sein - dies ist dann aber teilweise Länderrecht, also überall anders.
...weiterlesen...

Ich habe mal ein wenig im Netz gestöbert und denke, dass der oben genannte Thread aus dem Forum *offroadforen.de* einiges an Fragen zu genau dem Thema beantworten kann. :)
mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Hans

R1150GS-keine XL500S mehr, dafür ne CX 500 E
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Beitrag von AllgemeinerMensch »

Danke, werf ich direkt mal nen Blick drauf.
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MartinWL
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Beitrag von MartinWL »

Irgendwie versteh ich`s mal wieder nicht.....

Es wird kaum Probleme geben, wenn jemand mit seiner Enduro Feld- und Waldwege befährt. Sich dabei an die Grundsätze des Straßenverkehrs hält, und den vernünftigen Umgang mit seinen Mitmenschen pflegt.
Kommen mir Reiter entgegen, und es gibt keine Möglichkeit sie zu umfahren, warte ich und stelle gegebenenfalls das Mopped aus.
Spaziergänger "deutlich" umfahren und auf jeden Fall runter vom Gas.
Wer keinen Bock auf Stress hat, sollte die Verbotsschilder streng beachten, und wer noch zweifelt soll doch einfach mal seinen Dorfsheriff fragen was das so kostet.

Und wer nur rumgasen will, ohne sich einen Dreck um andere zu kümmern, sollte sich eine entsprechende Crossstrecke zum austoben suchen. Dort bekommt er dann schon beigebracht, wie mann sich zu verhalten hat, und für schmales Geld hat man mal einen netten Tag.
Und bei dem reichhaltigen Angebot an Enduroveranstaltungen hier in Deutschland ist es sogar machbar fast jedes Wochenende in der Saison irgendeine Veranstaltung mitzufahren. Gerade für Fahrer ohne Verein und Lizens gibt es eine Fülle von Möglichkeiten.
Also will ich`s sportlich, muß ich vielleicht eine kleine Reise in Kauf nehmen, will ich nur über verbotene Wege heizen, muß ich halt etwas Geld einplanen, und damit rechnen mal `ne Forke in die Speichen zu bekommen. Schließlich kann ja auch der "gestörte" Mitmensch mal etwas heftiger, und am "Gesetz vorbei" reagieren...

Generell gibt`s zu solchen Themen immer gute Info`s bei den Offroadforen, und bei Baboons.
Gruß
Martin
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rubus
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Beitrag von rubus »

Hallo Martin,
Es wird kaum Probleme geben, wenn jemand mit seiner Enduro Feld- und Waldwege befährt.
das mag bei euch und in anderen dünn besiedelten Gegenden vielleicht so sein. Aber hier in der Region wirst du mindestens mal erschossen, gesteinigt und geköpft, wenn Du da auch nur daran denkst. ;-)

Grüsse
Harald
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MartinWL
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Beitrag von MartinWL »

Moin Harald,,

Du hättest den folgenden Satz schon mit zitieren müssen.

Ich wohn hier keine 25km von Hamburg weg, und unsere Feldwege sind voll von Reitern, Mountainbiker und Spaziergängern.
Es ging ausschließlich um den Umgang miteinander. Wenn man sich rücksichtsvoll verhält, kann man es durchaus riskieren mit Kennzeichen diese Wege zu befahren.
Wenn nicht muß man halt mit Gegenwehr, oder Anzeige rechnen.
Oder aber die nächste Crossstrecke ansteuern, und sich dort austoben. :razz:

Es muß halt jeder seinen Weg finden.
Gruß
Martin
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