Stimmt, die älteren nicht originalen Tüten mit KBA-Nr. müssen nach der Abnahme vom Prüfer auch noch in die Papiere eingetragen werden.
Anders die mit E-Nr. Hier braucht man nichts abnehmen oder eintragen lassen. Auch muss man nach neuster EU-Regelung keine Papiere mitschleppen. Der Händler muss sie nicht einmal beim Verkauf mitliefern.
Nur anbauen und gut.
Tüten ohne E-Nr., ABE oder alter KBA-Nr. müssen per Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden. Da gelten dann wohl die 200€ die Du genannt hattest. Ich denke das schließt die Schallpegelmessung mit ein.
Kennt hier einer das genaue Messverfahren und die zul. Grenzwerte?
Da wir ja am HH-Stammtisch ein Messgerät verfügbar haben, könnte uns eine Überprüfung vor einer Abnahme böse Überraschungen ersparen.
Soweit ich weiss: 1m Abstand, Auspuffhöhe, 45 Grad seitlich versetzt.
Aber bei welchen Drehzahlen sind welche Werte max. zulässig?
Auch könnte beim nächsten Nordtreffen der obligatorische Lärm-Contest,
diesmal nach EU-Norm durchgeführt, verlässliche Werte für jeden Einzelnen ergeben. Wer weiss, vielleicht nützt das ja mal um Ärger zu vermeiden...
Kristian
Bub, bub, bub...