Eintragen von Ochsenaugen - nicht mehr möglich?

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

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Petrik
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Eintragen von Ochsenaugen - nicht mehr möglich?

Beitrag von Petrik »

Hallo, ich habe mir eine XLS 500 Bj. 79 zugelegt und möchte die Hella Ochsenaugen eintragen. Ich habe die üblichen Downloads im Netz gesehen und auch die emails hier im Forum. Mein Zweiradmechanik-Meister meinte nun, das sich da etwas geändert hat und eine Eintragung als alleinige Blinker wohl nicht mehr möglich ist. Ist mir komplett neu! Wisst Ihr etwas bzw. hat jemand Ochsenaugenblinker kürzlich eintragen lassen oder gibt es etwas (neues) amtliches dazu. Würde mich freuen von Euch zu hören. Besten Dank, Petrik
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Kurzer69
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Beitrag von Kurzer69 »

:!: Hier hast Du was dazu, was die Stvzo dazu meint! :!:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
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Intruder
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Beitrag von Intruder »

Hallo,
habe vor zwei Jahren Ochsenaugen von einem fachkundigen Tüv Prüfer Hella Ochsenaugen eintragen lassen.
Auf die Frage, ob er nicht schreiben wolle das die hinteren dabei wegfallen können (Bj.82) sagte ihr mir nur, steht so in der Verordnung brauch nicht extra eingetragen werden.


Anbei eine Erklärung dazu vom TÜV von 96
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Intruder
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Beitrag von Intruder »

Kurzer69 hat geschrieben:
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Hast du eine Quelle dazu in meinem TÜV Wisch steht was von 84
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Kurzer69
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Beitrag von Kurzer69 »

:D Ja hab ich. Guckst Du hier da steht auch alles über Lenker, Spiegel etc.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Gruß René
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nitya
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!

Beitrag von nitya »

ochsenaugen müssen nicht eingetragen werden! hat mir die dekra und der tüv süd bestätigt
also bei unseren alten mopets nicht...
Petrik
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Beitrag von Petrik »

Das hilft mir schon einmal weiter. Besten Dank, besonders die Bestätigung von RWTUV sollte aufschlussreich sein - wenn sich seit dem nichts geändert hat. Dann versuch ich mal mein Glück.
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Schruuber
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Beitrag von Schruuber »

Hallo,
die Ochsenaugen, die man bei Louis usw. bekommt, dürfen alle nicht ohne zusätzliche Binker hinten verwendet werden.
Meines Wissens gibt es nur die Hella Blinker, die alleine betrieben werden dürfen.

Grüße, Alex
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Beitrag von timundstruppi »

Hallo,
wichtig ist das e-Zeichen oder die Prüfschlange im Glas.
Schau' mal in den Downloadbereich, da habe ich mal was hinterlassen.
Gruß TW
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cj
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Re: Eintragen

Beitrag von cj »

Schruuber hat geschrieben: Meines Wissens gibt es nur die Hella Blinker, die alleine betrieben werden dürfen.

Grüße, Alex
genau genommen gilt dies für alle älteren lenkerendenblinker die noch nicht das E prüfzeichen haben sondern noch ein altes.
es gab ja auch noch andere als die ochsenaugen.

dazu kommt noch das alle lichttechnischen einrichtungen mit dem alten wellenprüfzeichen und K-nummer eingetragen werden müssen.
alle mit E prüfung nicht.
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