Moin,
je weniger offensichtliche Mängel das Motorrad hat, desto eher kann man mit der Kulanz des Prüfers rechnen.
timundstruppi hat geschrieben:Für den Spiegel musste er aber nachschauen und ihn nicht anschrauben. Der Spiegel war für den Transport im geschlossenen Hänger demontiert.
Wenn ich aber jetzt mit hohen Schutzblech hinten und oder LED Minilichter gekommen, würde das Fahrzeug nicht nach STVO sondern nach EU geprüft, dann hätte ich hinten Blinker, sowie den 2ten Spiegel gebraucht.
Für den rechten Spiegel ist eine Aufnahme vorgesehen, somit muss der Spiegel auch montiert sein.
Alternativ sollte eine Kupplungs-Armatur ohne Spiegel-Gewinde montiert werden, dann gibt es keine Diskussion.
§ 56 Rückspiegel Kräder mit max. 100km/h bzw. Erstzulasssung vor 1.1.90 brauchen nur links einen Spiegel .
Kräder mit mehr als 100km/h brauchen rechts und links je einen Spiegel .
Die Spiegelfläche muß mindestens 60cm² betragen .
Nach EG - Norm müssen runde Spiegel mindestens 100mm Durchmesser haben .
Ovale Spiegel mindestens 150mm quer und 100mm hoch sein .
Nach ECE - Norm muß die spiegelnde Fläche 69cm² betragen .
Gruß - Jogi ®
Wenns nicht mehr klappert, ist es kaputt.