Offene Leisung eintragen lassen

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

Flow
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Offene Leisung eintragen lassen

Beitrag von Flow »

Servus.

Habe an meiner XL 500R vor kurzem den Orginalauspuff gegen eine Sebring-Komplettauspuffanlage getauscht.
Da ich jetzt im Krümmer keine Drosselung mehr habe, möchte ich das Teil gerne mit 27 KW in meinen Brief bzw. Schein eintragen lassen.

Brauche ich dazu ein Leistungsgutachten? Oder wie oder was?

Oder kann ich einfach zum TÜV fahren und sagen "offene Leistung"?


Bin um jede Hilfe dankbar.
MfG Flow
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volkerxl
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leistung

Beitrag von volkerxl »

habe noch von niemanden gehört, der das gemacht hat. glaube, dass das auc nicht so einfach ist.
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Kurvenfreak
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Beitrag von Kurvenfreak »

Also ich halte das auch nicht für wirklich sinvoll. Wenn die Anlage ne E Nummer hat brauchst eh garnichts zu machen. Wenn Du ne Abe dafür hast auch nicht. Wenn Du ein Tüv oder Materialgutachten hast ist die Anlage eintragungspflichtig, wobei das kein Problem ist, da sie ja für die R geprüft ist(vorrausgesetzt sie steht im Gutachten). Und wenn sie drin steht ist da auch alles mit der Leistung berücksichtigt. Da sie keine Leistungssteigerung um mehr als 5% haben wird ist es eh nichtig. Andernfalls stehts wie gesagt drin.

Gruß Wolle
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Beitrag von Gast »

Hallo Flow,

zum TÜV fahren und sagen "offene Leistung" scheidet definitiv aus. Leider gibt es von Honda Deutschland keine Freigabe für 34 PS. Den TÜV-Prüfern sind daher die Hände gebunden. Die prüfen ja nicht, ob das Motorrad 34 PS verträgt (was es zweifellos tut), sondern nur ob formal alles richtig ist. Deswegen: Keine Freigabe = keine offene Leistung :-(((

Selbstverständlich kann man irgendwie auch selbst ein Gutachten anfertigen lassen, mit dem die offene Leistung dann eingetragen wird. Offenbar ist das aber sehr aufwändig und teuer. Ich kenne jedenfalls niemanden, der eine XL offiziell mit 34 PS bewegt. Ich mache mich aber demnächst mal schlau, wie das geht.

Im Moment habe ich noch eine alternative Idee. Soweit ich weiß, wurde die XL NUR in Deutschland mit 27 PS angeboten. In allen anderen EU-Ländern hatte sie 34 PS. Zumindest entnehme ich das dem Werkstatthandbuch. Deswegen werde ich mich mal erkundigen, ob es nicht billiger ist, meine XL für einen Tag in Österreich (auf meinen Vater) zuzulassen und anschließend nach Deutschland zu "reimportieren". Nach der ganzen EU-Harmonisierung müsste es eigentlich möglich sein, ein österreichisches Motorrad weitestgehend unverändert in Deutschland zuzulassen. Mal sehen. Richtig günstig wird es aber bestimmt auch nicht.

Im Gegensatz zu Wolle halte ich eine Eintragung schon für sinnvoll. E-Nummer und ABE am Topf hin oder her: Mit verändertem Krümmer und Leistungssteigerung verliert das Krad seine Betriebserlaubnis. Folge: Deinen Versicherungsbeitrag kannst Du gleich in den Gully stopfen. Nach einem Unfall bleiben die Kosten im Zweifelsfall voll bei Dir hängen. Und so unwahrscheinlich ist das gar nicht. Ich kenne zwei Kumpels, bei denen das Motorrad nach einem Unfall begutachtet wurde. Jeweils auf Antrag des Unfallgegners. Gut - in einem Fall ging es nur darum, ob das Licht eingeschaltet war. In dem anderen Fall wurde aber ALLES geprüft.

Ich melde mich wieder, wenn ich mehr weiß. Vorraussichtlich nächste Woche.

Gruß,
Dominik
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Kurvenfreak
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Beitrag von Kurvenfreak »

Hallole!
Also so meint ich das auch wieder nicht mit Eintragen egal und so. Es ist nur so, dass wenn die Sebringanlage eine ABE hat oder eine E Nummer, dann ist sie für die XL geprüft, es besteht ein Gutachten und ist somit legal. Und man verliert auch nicht den Versicherungsschutz. Ausser man hat ein Eintragungsapflichtiges Teil nicht eingetragen. Dann hast recht mit dem Versicherungsschutz.

Gruß Wolle
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YanRem
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Beitrag von YanRem »

@Wolle: ich glaube du verstehst das falsch... es geht ihm ja nicht um die Anlage sondern darum das er einen neuen Krümmer hat in dem die Distanzscheiben, über die die XL gedrosselt ist, nicht mehr vorhanden sind... was bedeutet sie hat nicht mehr 27 PS wie im Brief sondern 34.

und diese 34 PS bekommt man wohl in Deutschlang nicht eingetragen :(
auf der anderen Seite: im Brief steht ja nicht das sie über Distanzscheiben im Krümmer gedrosselt ist, sondern nur das sie eben 27 PS hat, wenn die Maschine nun nach einem Unfall geprüft wird, ist's ja nicht unbedingt klar das die das rausfinden... weiß nich wie schlau die Prüfer sind... es is schon blöd aber was soll man machen?


Gruß
Yannick
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Danke für die Infos ihr da draussen!!!!

Beitrag von Flow »

werd mich mal schlaumachen zwecks Leistungsgutachten.
MfG Flow
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rainerH
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Volle Leistung eintrage

Beitrag von rainerH »

Hi,
wenn ihr es so genau machen wollt, dann kann ich euch nur empfehlen mal auf den Leistungsprüfstand zu gehen. Wenn dann bei deiner "offenen Möhre" 29,781 PS rauskommen, dann spar dir das mit dem Eintragen lassen. Offen heißt noch lange nicht, dass du auch volle 34 PS hast.
Ich habe nun schon wirklich viele XL-Krümmer in der Hand gehabt und davon hatt keiner die Blende im Krümmer.
Die Idee mit dem Ösi-Reimport isr zwar prinzipiell möglich, aber lohnt den Aufwand nicht.
Der Einwand mit dem Zerlegen und Überprüfen bem Unfall ist zwar gerechtfertigt, wird aber in der Regel nur bei Maschinen, die mit 98 PS eingetragen und dann aufgemacht wurden interessant. Da ist dann auch ein eklatanter Unterschied feststellbar. Bei einer XL kommt keiner auf die Idee, dass sie getunt ist, es sei denn man sihet es von außen oder brettert mit 160 km/h in eine Radarfalle. Das wird in der Regel nur mit einem 588 KOlben, anederem Vergaser oder anderen wesentlichen Eingriffen möglich sein.
Rainer
Alpenpässe XL findest du bei www.jokko.de
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Beitrag von Kurvenfreak »

@Yannick
Ich glaube nicht dass ich das Falsch verstehe. Ich will ihm nur Geld sparen für eine nicht zwingende Maßnahme. Klar versteh ich dass er auf der Sicheren Seite stehen will(will ich ja auch immer), Aber ich seh das so: Die Auspuffanlage ist für die XL geprüft. Sonst dürfte er sie ja garnicht hinmachen. Da sie für die XL geprüft ist muss ein Gutachten existieren. Wenn in dem Gutachten nichts von Leistungssteigerung steht dann ist die Auspuffanlage auch nicht Leistungssteigernd(zumindest auf dem Papier! Und das zählt bei Beamten, sonst nix!)
Und selbst wenn die beim Gutachten erstellen ne Steigerung festgestellt haben sollten und nix davon im Gutachten steht, dann war die Steigerung weniger als5%, und ist somit Eintragungsfrei!




@Rainer: Ich hab ja wie Du weist noch fast keine XL Erfahrung, habe allerdings 2 Krümmer dahein, wobei in einem Der Durchlass wesentlich kleiner ist als im anderen. Hab dann natürlich den mit mehr Durchlass eingebaut :D

Gruß Wolle
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peter
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Beitrag von peter »

zitat:

Rainer: Ich hab ja wie Du weist noch fast keine XL Erfahrung, habe allerdings 2 Krümmer dahein, wobei in einem Der Durchlass wesentlich kleiner ist als im anderen. Hab dann natürlich den mit mehr Durchlass eingebaut


da hast du nebst dem 27 ps (deutsche version ) noch die 34 ps ( europa version) .

wobei die DE krümmer auch ohne viel aufwand zu öffnen sind !
Gast

Beitrag von Gast »

@Wolle
Du verstehst das schon falsch. Selbstversändlich kannst Du einen Auspuff mit ABE hinbauen, eintragen - und trotzdem die Betriebserlaubnis verlieren. Dazu musst Du aus Deinem Super-Duper-ABE-und-alles-ist-eingetragen-Auspuff zum Beispiel nur den Dämpfereinsatz entfernen. Oder einen leistungssteigernden Krümmer einbauen. Oder eine Fahrradbremse :-). In allen drei Fällen hast Du keine Betriebserlaubnis mehr - trotz eingetragenem Topf. Und genau darum geht es hier.

BTW: Vermutlich hat ohnehin nur der Auspupufftopf von Flow eine ABE und nicht der Krümmer. Soweit ich weiß, ist für einen Krümmer eine Eintragung sowenig nötig wie für einen neuen Ansaugstutzen.

@RainerH
Den Punkt mit dem Leistungsprüfstand finde ich schon interessant. Allerdings frage ich mich, ob im Falle eines Falles die "theoretische Leistung" oder die "praktische" zählt. Unter Umständen ist nach einem Unfall die praktische Leistung ja gar nicht mehr zu ermitteln. Theoretisch ist die Leistung aber sowieso bestenfalls zu vermuten. Ich glaube kaum, dass ein Gutachter aus den Papierdaten von Hauptdüse, Krümmerquerschnitt, vielleicht noch Nockenwellenschliff und Kolbenverschleiß eine auch nur annähernd genaue Leistung errechnen kann.

Ich gebe zu, das klingt ein wenig akademisch, aber mich würde es schon interessieren: Was passiert denn, wenn nach einem Unfall die Leistung ermittelt werden soll? Wird der Motor wieder zusammengeschustert und die tatsächliche Leistung gemessen? Oder wird nach auffälligen Veränderungen gesucht (die typischen Entdrosselungsmassnahmen eben)?

Mir wäre es für meinen Teil jedenfalls schon 200 Euro wert, wenn ich weiß, dass mir keiner an den Karren fahren kann und die Versicherung in jedem Fall zahlt.

Gruß,
Dominik[/quote]
AIGOR

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Beitrag von AIGOR »

Hallo,
ich würde Gutachter nicht für blöder halten als man selber ist.
Wenn es hart auf hart kommt nach einem Unfall ist man mit Veränderungen am Fahrzeug schnell der Dumme.Ob man etwas davon wusste oder nicht wird dann wohl keine Rolle spielen,denn-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Selbst wenn die Tuningmassnahme nicht geklappt hat sind das Veränderungen am Motor und Auspuff.
Die Tuningmöglichkeiten bei allen möglichen Fahrzeugen dürften den Gutachtern nicht unbekannt sein,die haben schliesslich täglich damit zu tun.

Was sagt denn eigentlich Honda selbst zur Leistungseintragung auf 34 PS?
Vielleicht wäre das ein Anruf bei kompetenter Stelle um eine aussagekräftige
Antwort zu bekommen .

Gruss AIGOR
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Gunnar_HH
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Beitrag von Gunnar_HH »

Hallo Flow,

dein Sebring-Auspuff hat eine eingeschlagene KBA-Nummer 21096. Dies bedeutet der Auspuff ist getestet und zugelassen. Kann eingetragen werden muss aber nicht (in dem Fall musst du die Bescheinigung aus dem Downloadbereich mitführen).

Der offene Krümmer führt zu einer Leistungssteigerung. Eine Eintragung ist extrem schwierig. Hier würde ich die Finger von lassen.

Der Versicherungsschutz entfällt oder verringert sich nur, wenn aufgrund der höheren Leistung der Unfall herbeigeführt (Bremsenversagen) oder begünstigt wurde (... der war so schnell, den konnte man kaum sehen). Ich denke dieses trifft in den aller seltensten Fällen zu.

Die Bremswerte trotz angeblicher 34 PS sind immer noch gut genug. Ein merkliches Fading tritt erst auf schnell gefahrenen bergab Passtrassen auf, das schaffst du aber auch ohne 34PS.

---> Lass es <--- :wink:

Gruß Gunnar
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volkerxl
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Beitrag von volkerxl »

Vielleicht wäre das ein Anruf bei kompetenter Stelle um eine aussagekräftige
Antwort zu bekommen .
kennst du eine kompetente stelle bei honda zu diesem thema :evil:
das zweite ist ja wohl nur möglich wenn ostern, weihnachten, jahreswechsel und der geburtstag von daniel kübelbecher zusammenfallen. :meeting:
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Gast

Beitrag von Gast »

Die "kompetente Stelle" (Honda Deutschland) sagt nur, dass es keine Freigabe gibt. Auf die FT 500 angesprochen (für die es eine Freigabe gibt), wiederholt die "kompetente Stelle", dass es für die XL keine Freigabe gibt. Wie das denn möglich sei? Die "kompetente Stelle" weiß nicht einmal, dass es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen FT und XL gibt. Geschweige denn, wo sie liegen.

Ich habe es selbst ausprobiert. Die Hilfsbereitschaft bei Honda schien mir äußerst gering.

Was die Überprüfung der Leistung angeht, kann ich folgenden Schwank aus meinem Leben erzählen. Ich bin mal in eine Polizeikontrolle geraten, die extra für Motorräder errichtet wurden. Alle Moppeds wurden rausgewinkt und die Bullen hatten auch einen Rollenprüfstand dabei. Nachdem sich mein "Prüfer" mein Motorrad angesehen hat (Fahrzeugschein, Auspuff etc.) kam die obligatorische Frage: "Wieviel PS hat die denn?" Ich habe natürlich 20 KW behauptet und auf die Markierung am Auspuffkrümmer verwiesen. Daraufhin hat er wissend gegrinst und mich weiterfahren lassen. Der hat bestimmt gewußt, dass die Markierung nichts sagt. Ich glaube aber, die haben - wie RainerH schon sagte - tatsächlich nur die "großen" Bikes gesucht, die offiziell 98 PS und in Wirklichkeit 120 haben. Oder die 600er, die man wahlweise mit 34, 50 oder 78 PS kaufen kann.

Außerdem hätte meine XL auf dem Prüfstand vermutlich - wie RainerH auch schon sagte - ohnehin nur 29,786 PS abgedrückt. Für den Fall einer solchen Kontrolle ist eine Eintragung also wahrscheinlich wirklich überflüssig.

Ich kenne aber auch ein anders Beispiel:
Ein Kumpel von mir wurde einmal von einem entgegenkommenden Linksabbieger vom Mopped geschossen. Der Autofahrer hat anschließend versucht, die Schuld auf meinen Kumpel zu schieben. Zuerst hat er behauptet, mein Kumpel wäre bei Rot über die Ampel gefahren. Das ließ sich wohl aufgrund der Ampelschaltung leicht widerlegen. Dann kamen die üblichen anderen Vorwürfe: Zu schnell, kein Licht. Daraufhin wurde das Motorrad begutachtet. Ich weiß zwar nicht, was genau gemacht wurde. Aber mein Kumpel sprach immer davon, es wäre "zerlegt" und "alles" geprüft worden. Erst nach einer ewigen Zeit - ein, anderthalb Jahre oder mehr - hat er (mein Kumpel) dann endgültig Recht bekommen. Fand ich damals eine ziemlich üble Geschichte. Übrigens: Zufällig fuhr er auch eine XL 500.

Ich weiß zwar nicht was passiert wäre, wenn der Gutachter etwas gefunden hätte (Teilschuld, ganz schuld oder egal, weil kein Einfluss auf den Unfall), aber in jedem Fall zeigt es, dass auch eine XL - bei der es nur um ein paar PS mehr oder weniger geht - nicht davor schützt, dass irgendein Wadenbeißer versucht, sich auf Deine Kosten aus der Affärre zu ziehen.

Aufgrund dieser Geschichte bin ich zu der Ansicht gelangt, dass ich a) meine XL weiterhin offen fahren will, weil ich den Gedanken an die Drosselscheiben nicht ertragen könnte. Aber dass es mir b) schon lieber wäre, die 34 PS einzutragen - wenn es irgendwie mit vertretbarem Aufwand (200 Euro oder so) ginge.

Gruß,
Dominik
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