Spritzschutz für TÜV Vorführung

Hier kann über alles Mögliche geplaudert werden was mit und um unsere XL zu tun hat

Moderator: Kristian

Benutzeravatar
Gunnar_HH
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 3842
Registriert: 16. Juli 2002, 14:42
Wohnort: Hamburg / Bramfeld

Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von Gunnar_HH »

Hallo Zusammen,<br><br>ich war heute beim TÜV in HH Ausschlägerweg und habe vergessen meinen verkürzten Schutzblech-Spritzschutz anzuschrauben. <br><br>Ergebnis: Nachuntersuchung mit orginal langem Spritzschutz notwendig, da dieser bei der Nachuntersuchung bestimmt nachgemessen wird. >:(<br><br>Meine Frage: Hat jemand von euch da draussen einen orginalen Spritzschutz zu verleihen, für die kleine Vorstellung beim TÜV. Am Besten im Raum Hamburg. :D<br><br>Bitte Infos in dieses Forum oder an meine e-mail Adresse.<br>
XL500R / Bj 82
Moto 6.5 / Bj 96
Die besten Kapitäne stehen an Land!
WAFI: Wind assisted freaking idiot
Gast

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von Gast »

moin!<br><br>schlechte sache das :(<br><br>welches mopped hast du denn? "S" oder "R"? für die "S" könnte ich dir einen spritzschutz ausleihen. <br><br>allerdings würde auch ein gummilappen o. ä., der mit einer strebe verstärkt und einem rückstrahler versehen ist, ausreichen.<br><br>wegen des nachmessens: so weit ich mich erinnere, darf der abstand unterkante spritzschutz zur achsmitte (waagerecht) 15 cm nicht überschreiten.<br><br>und noch etwas: das fehlen des spritzschutzes stellt eigentlich nur noch einen GERINGEN mangel dar, was wiederum bedeutet, dass deswegen die plakette nicht verweigert werden darf. es wird aber dann problematisch, wenn der rückstrahler fehlt (beleuchtungseinrichtung).<br><br>windige grüße aus kiel<br>dirk
Benutzeravatar
Gunnar_HH
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 3842
Registriert: 16. Juli 2002, 14:42
Wohnort: Hamburg / Bramfeld

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von Gunnar_HH »

Hallo Dirk, <br><br>danke für die prompte Hilfe von dir. Ich habe eine XL500R Bj82. Kiel ist ein wenig weit für das Teil. Vielleicht meldet sich ja noch jemand aus HH, ansonsten bastele ich mir das Ding selber. <br>Das Hauptproblem ist tatsächlich das fehlende Katzenauge.<br><br>Gruß  Gunnar ;)<br>
XL500R / Bj 82
Moto 6.5 / Bj 96
Die besten Kapitäne stehen an Land!
WAFI: Wind assisted freaking idiot
Michael_L

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von Michael_L »

Hi,<br><br>Bei der S ist das Katzenauge ins Rücklicht integriert.<br>Das sehen die meisten Prüfer aber nicht und man muss sie darauf hinweisen.<br>Weiss natürlich nicht, wie's bei der R aussieht.<br>Hättest Du ne BMW G/S, wär's beim TüV einfacher, da ist es genauso, aber das Modell kennen die halt besser.<br><br>Um den Diskussionen zu entgehen, hab ich mir im LKW-Zubehör einen Schmutzfänger für Räder (grosser Gummilappen) und ein Katzenauge gekauft (auch gross, so dass die Herren das auch sehen). Das Zeug ist da billig, kostet ein paar Euro.<br><br>mfg<br>Michael
Benutzeravatar
Gunnar_HH
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 3842
Registriert: 16. Juli 2002, 14:42
Wohnort: Hamburg / Bramfeld

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von Gunnar_HH »

Der TÜV -Stempel ist geschafft!<br><br>Und hier die neuesten Infos von den Prüfern: :)<br>Es ist laut neuer EG-Richtlinie kein Spritzschutz mehr nötigt. Das Katzenauge muss allerdings vorhanden sein, da bei der XL-R nicht im Rücklicht integriert. Am besten direkt über oder unter dem Nummernschild anbringen. Das Nummernschild sollte nicht zu steil angestellt sein (Lesbarkeit), dann geht alles klar.<br><br><br><br><br><br>
XL500R / Bj 82
Moto 6.5 / Bj 96
Die besten Kapitäne stehen an Land!
WAFI: Wind assisted freaking idiot
ilwise

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von ilwise »

Das mit dem Spritzschutz ist in der Tat seit diesem jahr hinfällig, ein Katzenauge bekommt man fast bei jedem Autohandel, der mit anhängern und LKW´s zu tun hat.
Benutzeravatar
alttec
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 4546
Registriert: 17. April 2002, 10:24
Wohnort: Rethwisch
Kontaktdaten:

Re: Spritzschutz für TÜV Vorführung

Beitrag von alttec »

Tach auch,<br><br>beim S modell, wie oben schon erwähnt, sitzt der Rückstrahler im Lampenglas. es gibt aber 2 Ausführungen eine mit und eine ohne ABE. Es muss auf dem Rückstrahler auch ein E Zeichen oder sonstwas sein, dann freut sich der TÜV. Das Nummernschild sollte nicht weiter als 30Grad geneigt sein, hatte auch schon mal Probleme damit.<br><br>
Schöne Grüsse

Erik
Benutzeravatar
HoraX
XL Berater
XL Berater
Beiträge: 261
Registriert: 12. November 2004, 14:54
Wohnort: Detmold

Beitrag von HoraX »

die originallampe der xls hat ja den strahler schon drin, dürfte also keinen spritzschutz mehr benötigen. ob aber auf diesem teil original ein e prüfzeichen draufg ist wage ich mal zu bezweifeln.
wollte ja auch erst noch nen originalen spritzschutz montieren, aber wenn es nicht mehr nötig ist kann ich mir die kosten ja auch sparen.

Wie sieht das eigentlich tüv mäßig mit ochsenaugen aus? braucht man da tüv mäßig auch noch hinten blinker oder reichen die an den lenkerenden für vorne und hinten?
Benutzeravatar
alttec
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 4546
Registriert: 17. April 2002, 10:24
Wohnort: Rethwisch
Kontaktdaten:

Beitrag von alttec »

Hallo,

die "Ochsenaugen" habe eine ABE für, nach vorn und hinte zu blinken. Blinker für hinten sind somit nicht erforderlich. Die TÜVis tun sich aber, zum Teil, schwer die Dinger einzutragen. Sie müssen das aber tun. Ansonsten melde Dich ich habe eine Eintragung in meinen Scheinen da und wenn sowas schon eingetragen wurde, müssen sie es machen.
Schöne Grüsse

Erik
Benutzeravatar
Kurvenfreak
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 836
Registriert: 25. Januar 2004, 17:11
Wohnort: Schwäbisch Hall
Kontaktdaten:

Beitrag von Kurvenfreak »

Also, zum Spritzschutz.. Ich beschäftige mich seit längerem mit dem Thema Streetfighter und Zubehör. Mein TÜV Prüfer fährt auch eine und kennt sich da gut aus :D Seit einiger Zeit muß an einem Motorrad kein Spritzschutz mehr dran sein. Jedoch ein Reflektor(soweit nicht im Rücklicht eingearbeitet) über oder unter dem Nummernschild. Die Nummerntafel darf in einem Winkel von 0°bis 45° befestigt werden so dass sie immer gut lesbar ist. Knicke sind natürlich auch verboten :)

Gruß Wolle
XRV 750 Africa Twin
Xl600V Transalp
2X NX 650 Dominator
KZ 250 A
Benutzeravatar
HoraX
XL Berater
XL Berater
Beiträge: 261
Registriert: 12. November 2004, 14:54
Wohnort: Detmold

Beitrag von HoraX »

zu den ochsenaugen: eine abe, so habe ich das verstanden, haben NUR die original hella ochsenaugen, oder?
was ist mit den wesentlich billigeren z.b. von louis (9,95)? sind zwar nicht so 'klassich' da verchromt und bestimmt qualitativ weniger wert, haben aber e-prüfzeichen, abe wohl eher nicht.
kann man die auch eitragen lassen ohne hintere blinker?
s.
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 908
Registriert: 28. September 2003, 21:15

Beitrag von s. »

Das Problem bei den unschönen billigen sind eigentlich bloß die Gläser, wenn man da die von Hella montiert, dürfte es keine Probleme geben.
Was den Spritzschutz hinten angeht: soweit ich weiß, wird der nur bei neuen Fahrzeugen, also welchen mit EZ ab' zweitausendwasweißdennich nicht mehr verlangt, bei älteren Fahrzeugen kann man sich auf diese Regel nicht berufen (kann man natürlich schon, aber es wird nicht immer was nützen).
Mit den Ochsenaugen ist es genau andersrum, ab EZ '86 (?) dürfen die hinteren Blinker nicht mehr beweglich sein, also sind zusätzliche hintere erforderlich.
Im Regelfall hat allerdings der zuständige Herr Inschenör überhaupt keine Ahnung von den Vorschriften und entscheidet völlig willkürlich nach eigenem Gutdünken, also verlassen kann man sich da auf gar nix...
Gruß
Sven
Benutzeravatar
Funkystein
ab - und zu Schreiber
ab - und zu Schreiber
Beiträge: 57
Registriert: 12. August 2003, 11:27
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Funkystein »

Hallo XLer,

nochmal zum Nummernschild. Wie klein darf das Ding eigentlich sein?

Greetz

Funky
Benutzeravatar
Kurvenfreak
XL Guru
XL Guru
Beiträge: 836
Registriert: 25. Januar 2004, 17:11
Wohnort: Schwäbisch Hall
Kontaktdaten:

Beitrag von Kurvenfreak »

An der Größe des Nummernschildes kannst Du gar nichts drehen oder verlangen. Das sind alles festgelegte(große:() Standartmaße die sich bei ner Saisontafel nochmals vergrößern. Bei Sämmtlichen Anbautelien genügt es wenn eine E Nummer drauf ist. Da muß nichts mehr eingetragen werden und auch nichts mitgeführt werden. Wenn ein Teil eine ABE hat muss diese immer mitgefürht werden. Hat ein Teil ein Teilegutachten oder Materialgutachten muss es in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! Wenn ein Teil gar nichts hat muss es auch eingetragen werden. Dieses geht dann allerdings nur beim Tüv und nach ermessen des Prüfers. Wenn eine Art Gutachten vorhanden ist darfs auch die Dekra, GTÜ, GTS, ... machen.
Hab mich nochmal informiert. Der Spritzschutz wird generell nicht mehr verlangt. Auch bei älteren Fahrzeugen nicht. Der Reflektor hingegen ist Pflicht!

Gruß Wolle
XRV 750 Africa Twin
Xl600V Transalp
2X NX 650 Dominator
KZ 250 A
Benutzeravatar
Funkystein
ab - und zu Schreiber
ab - und zu Schreiber
Beiträge: 57
Registriert: 12. August 2003, 11:27
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Funkystein »

Hallo XLer,

ich hab mal gelesen, dass man das Nummernschild auch kleiner bekommen könnte und hab das auch schon auf der Strasse gesehen.
Sind das denn Sondergenehmigungen? Kennst Du denn das genaue forschriftskonforme Mass?
Greetz
Funky
Antworten