Tja so ist das bei den TÜV Menschen, die haben 2 Wege etwas zu entscheiden:
1. Sie überlegen ob etwas zu krass, zu laut, oder zu gefährlich sein könnte, wenn nicht dann muss es wohl menschlich vertretbar sein. Zum Beispiel ein verbogener Hinterradbremshebel, wenns noch bremsen tut und nicht feststeht, was solls? Oder div. andere Umbauten. (Gut manschmal wird etwas übersehen):razz:
2. Oder sie gehen hin und denken was so man darf und was nicht, laut Gesetz, was einem so gut wie alles verbietet, der TüvHeini kann sich dran halten oder sich mit einer Eizelabnahme von dem Bestimmten Teil übers Gesetz stellen und die Sache als korekt abhaken, was wieder Fall 1 wär.
Bei meinem Original Auspuff ist unten bei ner Fehlzündung das Blech aufgeplatzt, der klingt jetzt auch gut, ist sogar fahren mit Betriebserlaubnis da es sich um ein nicht verändertes Originalteil handelt, schließlich nur mit einem Defekt.
Muss ich aber noch mit nem Streifen Blech flicken.
Bei meine BMW hab ich auch ein paar Wände durchstoßen, aber der Mittelschalldämpfer dämpft so irre stark, dass ich ohne Endschalldämpfer mit angehmer Lautstärke fahren könnte, der ist auch noch dran.
