Vorbereitung zur Vollabnahme
Moderatoren: Kristian, tester_änderung
Vorbereitung zur Vollabnahme
Hallo Freunde,
da mein Schätzchen jetzt ne Vollabnahme braucht, hab ich ein paar fragen.
1. Was prüfen die den bei ner Vollabnahme mehr als bei ner normalen ?
2. Mein Gewinde vom linken spiegel ist ziemlich hinüber und der spiegel hält nur so ein wenig "eingeklemmt". Hat jemand ne idee wie ich den festbekomme, ohne gleich ne neue lenkeramatur zu kaufen ?
3. Mein Auspuff, da hat irgendein Vorbesitzer seine ersten Schweissarbeiten dran geübt... bekomm ich damit noch Tüv ? Foto s. u.
da mein Schätzchen jetzt ne Vollabnahme braucht, hab ich ein paar fragen.
1. Was prüfen die den bei ner Vollabnahme mehr als bei ner normalen ?
2. Mein Gewinde vom linken spiegel ist ziemlich hinüber und der spiegel hält nur so ein wenig "eingeklemmt". Hat jemand ne idee wie ich den festbekomme, ohne gleich ne neue lenkeramatur zu kaufen ?
3. Mein Auspuff, da hat irgendein Vorbesitzer seine ersten Schweissarbeiten dran geübt... bekomm ich damit noch Tüv ? Foto s. u.
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... das Leben ist zu kurz um tüvgeprüfte Motorräder zu fahren...
Hallo "bullwey",
ad 1.) Es wird dasselbe geprüft. Nur mehr Papierkram und Kosten.
ad 2.) Notdürftig geht's vielleicht noch eine Weile mit Teflonband. Oder ausbuchsen. Oder eine gebrauchte Armatur organisieren, was vermutlich die einfachste Lösung ist.
ad 3.) Schönheit wird vom TÜV nicht bewertet. Hauptsache, das Dingens ist dicht. Sollte also eher kein Problem sein.
Grüße
Harald
ad 1.) Es wird dasselbe geprüft. Nur mehr Papierkram und Kosten.
ad 2.) Notdürftig geht's vielleicht noch eine Weile mit Teflonband. Oder ausbuchsen. Oder eine gebrauchte Armatur organisieren, was vermutlich die einfachste Lösung ist.
ad 3.) Schönheit wird vom TÜV nicht bewertet. Hauptsache, das Dingens ist dicht. Sollte also eher kein Problem sein.
Grüße
Harald
Meine Erfahrung ist, dass sie bei der Vollabnahme genauer Hingucken. Sind Prüfzeichen auf den Scheinwerfergläsern? Ist der Lenker eingetragen? Stehen die Soziusfußrasten gerade? Speichen gut? So Zeug halt. Im Prinzip dasselbe wie bei jeder TÜV-Prüfung, nur dass sie weniger übersehen.
Mein Eindruck kann aber auch täuschen. Dann hätte ich halt bei den TÜV-Prüfungen eher lockere und bei der einen Vollabnahme meines Lebens zufällig einen peniblen Prüfer erwischt. Kann natürlich auch sein.
Viele Grüße,
Dominik
Mein Eindruck kann aber auch täuschen. Dann hätte ich halt bei den TÜV-Prüfungen eher lockere und bei der einen Vollabnahme meines Lebens zufällig einen peniblen Prüfer erwischt. Kann natürlich auch sein.
Viele Grüße,
Dominik
- Schwarzwusel
- XL Guru
- Beiträge: 680
- Registriert: 9. September 2005, 23:56
- Wohnort: 23689 Pansdorf
- Kontaktdaten:
Hallo,
während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um Fahrzeuge wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung (entfällt natürlich bei der XL).
Gruß
Volker
während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um Fahrzeuge wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung (entfällt natürlich bei der XL).
Gruß
Volker
-
- ab - und zu Schreiber
- Beiträge: 75
- Registriert: 20. Januar 2008, 14:18
- Wohnort: Weiterstadt
Moin! Entschuldige XL-Doktor wenn ich Dir wiederspreche aber mit der Info mit den 7 Jahren bin ich im Februar auch beim TÜV aufgetaucht und wollte bei meiner XL ne Vollabnahme machen lassen, stand nämlich schon 10 Jahre!
Die Antwort war brauchen sie nicht,neue Gesetzesänderung egal wie lange sie Abgemeldet war sie brauchen nur eine HU! Hat mich selbst Überrascht aber es ist so, prüft es nach und wenn es nicht stimmt könnt Ihr mich Teeren und Federn
Gruss Frank!
Die Antwort war brauchen sie nicht,neue Gesetzesänderung egal wie lange sie Abgemeldet war sie brauchen nur eine HU! Hat mich selbst Überrascht aber es ist so, prüft es nach und wenn es nicht stimmt könnt Ihr mich Teeren und Federn
Gruss Frank!
Wer in meinen Beiträgen Fehler findet darf sie behalten!
Nochmal,
zum nachlesen habe ich hier ein Beispiel:
http://www.landkreis-harburg.de/interne ... 0703&typ=2
Google doch selbst dann wirst du überall auf die 7-jahresfrist hingewiesen.
Zudem hatte ich vor 4 Wochen den TÜV bei mir persönlich zuhause welcher mir dieses ausdrücklich bestätigte.
Gruß
Volker
zum nachlesen habe ich hier ein Beispiel:
http://www.landkreis-harburg.de/interne ... 0703&typ=2
Google doch selbst dann wirst du überall auf die 7-jahresfrist hingewiesen.
Zudem hatte ich vor 4 Wochen den TÜV bei mir persönlich zuhause welcher mir dieses ausdrücklich bestätigte.
Gruß
Volker