Vorbereitung zur Vollabnahme

Fragen wie z.B: Paßt die Gabel der R an die S?

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bullwey
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Vorbereitung zur Vollabnahme

Beitrag von bullwey »

Hallo Freunde,

da mein Schätzchen jetzt ne Vollabnahme braucht, hab ich ein paar fragen.

1. Was prüfen die den bei ner Vollabnahme mehr als bei ner normalen ?

2. Mein Gewinde vom linken spiegel ist ziemlich hinüber und der spiegel hält nur so ein wenig "eingeklemmt". Hat jemand ne idee wie ich den festbekomme, ohne gleich ne neue lenkeramatur zu kaufen ?

3. Mein Auspuff, da hat irgendein Vorbesitzer seine ersten Schweissarbeiten dran geübt... bekomm ich damit noch Tüv ? Foto s. u.
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rubus
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Beitrag von rubus »

Hallo "bullwey",

ad 1.) Es wird dasselbe geprüft. Nur mehr Papierkram und Kosten. ;-)
ad 2.) Notdürftig geht's vielleicht noch eine Weile mit Teflonband. Oder ausbuchsen. Oder eine gebrauchte Armatur organisieren, was vermutlich die einfachste Lösung ist.
ad 3.) Schönheit wird vom TÜV nicht bewertet. Hauptsache, das Dingens ist dicht. Sollte also eher kein Problem sein.

Grüße
Harald
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bullwey
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Beitrag von bullwey »

Danke :)
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Meine Erfahrung ist, dass sie bei der Vollabnahme genauer Hingucken. Sind Prüfzeichen auf den Scheinwerfergläsern? Ist der Lenker eingetragen? Stehen die Soziusfußrasten gerade? Speichen gut? So Zeug halt. Im Prinzip dasselbe wie bei jeder TÜV-Prüfung, nur dass sie weniger übersehen.

Mein Eindruck kann aber auch täuschen. Dann hätte ich halt bei den TÜV-Prüfungen eher lockere und bei der einen Vollabnahme meines Lebens zufällig einen peniblen Prüfer erwischt. Kann natürlich auch sein.

Viele Grüße,
Dominik
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Schwarzwusel
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Beitrag von Schwarzwusel »

Moin !!Ne Vollabnahme ist in meinen Augen nur Geldschneiderei... weil es ist so wie Harald es schon schrieb ne ganz normale Tüvabnahme.. die Jungs machen nicht mehr und nicht weniger
Ride on......Gruss Micha......... In Afrika vergehen jede Minute 60 Sekunden ......... Tu was dagegen...
Der_Immerschraub

Beitrag von Der_Immerschraub »

also bei meiner vollabnahme haben sie beim auspuff eine geräuschmessung durchgeführt alle speichen abgeklopft nach zeichen auf den blinkergläsern gesucht und sogar die lenkerbreite und lampenhöhe gemessen,aber gefunden haben sie nix

Ätsch :razz:
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bullwey
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Beitrag von bullwey »

lol

meint Ihr den die haben was dagegen, das der Motor unrund läuft ?

Ich bekomms einfach nit hin :(
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Neee, wie der Motor läuft ist wurscht :) . Nur laufen muss er. Und es darf kein Benzin und kein Öl raustropfen. Das ist alles.

Viele Grüße,
Dominik
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bullwey
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Beitrag von bullwey »

Hab halt die bekannte Ölsiffe, aber tropfen tut da nix.
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tomtom24
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Beitrag von tomtom24 »

Ich dachte es gibt keine Vollabnahme mehr?? Oder hab ich was verpasst?

Gruß

Tom
When I was a kid I used to pray every night for a new bicycle.
Then I realised God doesn’t work that way, so I stole one and prayed for forgiveness.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um Fahrzeuge wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung (entfällt natürlich bei der XL).

Gruß
Volker
Caffeegrande
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Beitrag von Caffeegrande »

Moin! Entschuldige XL-Doktor wenn ich Dir wiederspreche aber mit der Info mit den 7 Jahren bin ich im Februar auch beim TÜV aufgetaucht und wollte bei meiner XL ne Vollabnahme machen lassen, stand nämlich schon 10 Jahre!
Die Antwort war brauchen sie nicht,neue Gesetzesänderung egal wie lange sie Abgemeldet war sie brauchen nur eine HU! Hat mich selbst Überrascht aber es ist so, prüft es nach und wenn es nicht stimmt könnt Ihr mich Teeren und Federn :roll:
Gruss Frank!
Wer in meinen Beiträgen Fehler findet darf sie behalten!
Gast

Beitrag von Gast »

Nochmal,
zum nachlesen habe ich hier ein Beispiel:

http://www.landkreis-harburg.de/interne ... 0703&typ=2

Google doch selbst dann wirst du überall auf die 7-jahresfrist hingewiesen.
Zudem hatte ich vor 4 Wochen den TÜV bei mir persönlich zuhause welcher mir dieses ausdrücklich bestätigte.
Gruß
Volker
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Dominik
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Beitrag von Dominik »

Teer habe ich. Hat wer Federn?

Grüße,
Dominik
PeterB
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Beitrag von PeterB »

Abgemeldet oder nur abgestellt? Wie sieht es denn dann mit den sieben Jahren aus? Kriegt man dann die drei Punkte in Flensburg direkt beim TÜV?

grüsse
peterb
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